Leser­mail zum Artikel „Ein Platz für die Menschen“

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Offenbar hat hier kaum jemand eine Ahnung, wie so ein Archi­tek­tur­wett­be­werb ablaufen muss. Auch mit dem berech­tigten Wunsch nach einer Bürger­be­tei­li­gung ist es so, dass bei einem Wett­be­werb die künst­le­ri­sche Frei­heit der Teil­neh­menden eine der höchsten Anfor­de­rungen ist.

Zitat von Dr. Giese in einer Leit­linie (akbw.de): “Dabei erfor­dern die Lösungen plane­ri­scher Aufgaben ein Ermit­teln, Abwägen, Verwerfen, Entde­cken und Verknüpfen komplexer Kontexte, die allein durch ein Addieren von Anfor­de­rungen und unmit­tel­bares Umsetzen nicht erreichbar wären. Erst die abge­schlos­sene Formu­lie­rung einer Aufgabe, das Über­lassen einer freien Lösungs­suche und die anony­mi­sierte Präsen­ta­tion der gefun­denen Lösungen erlauben Auslo­bern wie Teil­neh­mern ein Höchstmaß eigener Krea­ti­vität und Iden­ti­fi­ka­tion. Die Klar­heit dieser Verfah­rens­schritte erlaubt Inno­va­tionen und Konzep­tionen zu erfinden, Denk­ver­bote zu verhin­dern und die Wirk­sam­keit von Maßnahmen ggf. damit zu verviel­fa­chen.”

Die Bewer­tung der Entwürfe erfolgt durch ein fach­kun­diges Preis­ge­richt nach strengen Krite­rien und einem forma­li­sierten Verfahren. Dabei wird auch intensiv geprüft, ob die Mach­bar­keit mit allen Anfor­de­rungen umge­setzt wurde. Die Aufgabe hier war sehr schwer und der ausge­zeich­nete Entwurf war nicht der letzte, der übrig geblieben ist, sondern hat das Preis­ge­richt (und mich als Mitglied desselben) deut­lich über­zeugt.

Bei einem Reali­sie­rungs­wett­be­werb, wie es ihn hier gegeben hat, gibt es anschlie­ßend eine Auftrags­ver­gabe unter den Preis­trä­gern. Auftrags­ver­gaben sind grund­sätz­lich nicht­öf­fent­lich, das ist so gesetz­lich fest­ge­legt. Bei einem Wett­be­werb kommen dann noch Sperr­fristen dazu.

Danach erst kann die Veröf­fent­li­chung und die Bürger­be­tei­li­gung beginnen, bei der natür­lich noch konstruk­tive Verbes­se­rungs­vor­schläge einfließen können.

Casimir Katz, Gemein­derat (FDP)

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