Offenbar hat hier kaum jemand eine Ahnung, wie so ein Architekturwettbewerb ablaufen muss. Auch mit dem berechtigten Wunsch nach einer Bürgerbeteiligung ist es so, dass bei einem Wettbewerb die künstlerische Freiheit der Teilnehmenden eine der höchsten Anforderungen ist.
Zitat von Dr. Giese in einer Leitlinie (akbw.de): “Dabei erfordern die Lösungen planerischer Aufgaben ein Ermitteln, Abwägen, Verwerfen, Entdecken und Verknüpfen komplexer Kontexte, die allein durch ein Addieren von Anforderungen und unmittelbares Umsetzen nicht erreichbar wären. Erst die abgeschlossene Formulierung einer Aufgabe, das Überlassen einer freien Lösungssuche und die anonymisierte Präsentation der gefundenen Lösungen erlauben Auslobern wie Teilnehmern ein Höchstmaß eigener Kreativität und Identifikation. Die Klarheit dieser Verfahrensschritte erlaubt Innovationen und Konzeptionen zu erfinden, Denkverbote zu verhindern und die Wirksamkeit von Maßnahmen ggf. damit zu vervielfachen.”
Die Bewertung der Entwürfe erfolgt durch ein fachkundiges Preisgericht nach strengen Kriterien und einem formalisierten Verfahren. Dabei wird auch intensiv geprüft, ob die Machbarkeit mit allen Anforderungen umgesetzt wurde. Die Aufgabe hier war sehr schwer und der ausgezeichnete Entwurf war nicht der letzte, der übrig geblieben ist, sondern hat das Preisgericht (und mich als Mitglied desselben) deutlich überzeugt.
Bei einem Realisierungswettbewerb, wie es ihn hier gegeben hat, gibt es anschließend eine Auftragsvergabe unter den Preisträgern. Auftragsvergaben sind grundsätzlich nichtöffentlich, das ist so gesetzlich festgelegt. Bei einem Wettbewerb kommen dann noch Sperrfristen dazu.
Danach erst kann die Veröffentlichung und die Bürgerbeteiligung beginnen, bei der natürlich noch konstruktive Verbesserungsvorschläge einfließen können.
Casimir Katz, Gemeinderat (FDP)
0 Kommentare