Sehr geehrter Herr Ewald,
es tut mir sehr leid, dass Sie so lange warten mussten, bezw. nicht mehr zum Zuge gekommen sind. Wir kennen die Problematik, leider sind das Corona-bedingte Vorgaben, die wir ob der Größe des Verkaufsraumes (entsprechend der geringen Quadratmeterzahl nicht mehr als 2 Personen, also darf sich neben der Verkäuferin gerade ein Kunde im Laden aufhalten), leider so umsetzen müssen. Das ist leider bei anderen Geschäften auch so, wie ich auch täglich beim Bäcker und im Gemüseladen erfahren muss.
Wir hatten durchaus Alternativen diskutiert (Freiluftverkauf; erweiterte Öffnungszeiten etc.), alle Varianten scheitern allerdings am — in Relation zum Ertrag — derart erhöhten Personalbedarf, dass eine Wirtschaftlichkeit unseres Verkaufes nicht mehr gegeben wäre. Wir müssen uns mit unserem Handeln vor unserer Hauptverwaltung und gegebenenfalls auch vor einer Rechnungsprüfung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof verantworten können. Mein sehr knapp bemessener Mitarbeiterstab ist hauptsächlich im Parkunterhalt eingesetzt und ich muss mich für jede zusätzliche Überstunde rechtfertigen.
Die Alternative wäre eine vollständige Einstellung des Obstverkaufes, der mir persönlich ein Herzensanliegen ist, während der Corona-Pandemie gewesen. Einen zusätzlichen Öffnungstag hätte ich in einem guten Obstjahr vielleicht noch verantworten können, nachdem unsere Obstvorräte allerdings heuer, ob eines sehr mittelmäßigen Ertrages, auch endlich sind, haben wir heuer darauf verzichtet.
Ein kleiner Tipp: Um die Situation zu entzerren, bedient meine Mitarbeiterin aber am Vormittag, wenn sie gerade sowieso im Obstgarten tätig ist, wie schon auch in den Vorjahren nebenbei auch Kunden….!
Viele Grüße
Alexander Bauer,
Betriebsleiter Hofgarten
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