Leser­mail zum Artikel „Baum­schutz­ver­ord­nung recht mäßig, aber nicht recht­mäßig“

Sehr geehrte Damen und Herren,

über viele Jahre hinweg war Nach­ver­dich­tung das Maß der Dinge in Altschleiß­heim. Größt­mög­liche Gebäude auf kleinst­mög­li­chen Grund­stü­cken sollten es sein. Von den Maklern mit blumigen Worten als Vorstand­villen ange­priesen.

Mit der neuen Bauord­nung kann zukünftig noch enger gebaut werden. Bäume sind bei der maxi­malen Ausnut­zung des Baurechts nur ein Stör­faktor. Auf den Mini­grund­stü­cken, die sich so ergeben, werden nie wieder große Bäume wachsen können.

Jetzt, nachdem dieser Bauwahn in der Bergl­wald­sied­lung ange­kommen ist, soll es plötz­lich anders sein: Die noch vorhan­denen Bäume sollen geschützt und der Charakter dieser Sied­lung erhalten werden.

Der endgül­tige Text der Verord­nung liegt noch nicht vor. Sicher ist jeden­falls, dass denen, die zukünftig ihre Bäume weiterhin erhalten wollen, großen Lasten aufer­legt werden, wenn es um die Verkehrs­si­che­rungs­pflichten geht. Dieje­nigen, denen es um maxi­malen Profit geht, werden sich nicht weiter darum kümmern. Die Bäume werden einfach abge­schnitten oder „zufällig“ so schwer beschä­digt, dass sie gefällt werden müssen.

Die Strafen und Kosten für eine Ersatz­pflan­zung werden dabei einfach in den Verkaufs­preis für die Neubauten einkal­ku­liert. Denn gleich große Bäume kann man nicht nach­pflanzen. Bis ein als Alibi gepflanzter Ersatz­baum die Größe seines Vorgän­gers erreicht, vergehen Jahr­zehnte, wenn er denn auf einem Mini­grund­stück über­haupt jemals so groß werden kann.

So richtig wirksam kann eine Baum­schutz­ver­ord­nung auch nur werden, wenn syste­ma­tisch alle Bäume in einem Kataster erfasst werden. Dieses Verzeichnis muss auch regel­mäßig, also mindes­tens jähr­lich, aktua­li­siert werden. Die so erfassten Bäume müssen auch kate­go­ri­siert werden.

Bäume, die aufgrund des Klima­wan­dels nicht erhalten werden können, müssen anders betrachtet werden, als Bäume, die mit den geän­derten Bedin­gungen besser zurecht kommen. Auch der Zustand der Bäume und die jeweils durch­ge­führten Maßnahmen müssen erfasst werden. Aller­dings gibt es so ein Kataster nicht umsonst und somit stellt sich die Frage, welche Kosten anfallen und wer trägt diese. Ist eine Umlage auf die Baum­be­sitzer recht­lich möglich? Sollte dies so sein, werden diese sich sicher­lich bei den nächsten Kommu­nal­wahlen herz­lich dafür bedanken.

Und was ist mit Bäumen, die als gebiets­fremd gelten, aber nun einmal da und groß­ge­wachsen sind? Müssen diese dann zwangs­weise gefällt werden? Ab wann ist eigent­lich ein Baum ein Baum?

Diese und viele andere Fragen müssen bedacht und beant­wortet werden. Nicht, dass mit der Verord­nung das genaue Gegen­teil der eigent­li­chen Inten­tion erreicht wird.

Mit freund­li­chen Grüßen
Günter Braun

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