Leser­mail zum Arti­kel „Baum­schutz­ver­ord­nung recht mäßig, aber nicht rechtmäßig“

Sehr geehrte Damen und Herren,

über viele Jahre hinweg war Nach­ver­dich­tung das Maß der Dinge in Altschleiß­heim. Größt­mög­li­che Gebäude auf kleinst­mög­li­chen Grund­stü­cken soll­ten es sein. Von den Maklern mit blumi­gen Worten als Vorstand­vil­len angepriesen.

Mit der neuen Bauord­nung kann zukünf­tig noch enger gebaut werden. Bäume sind bei der maxi­ma­len Ausnut­zung des Baurechts nur ein Stör­fak­tor. Auf den Mini­grund­stü­cken, die sich so erge­ben, werden nie wieder große Bäume wach­sen können.

Jetzt, nach­dem dieser Bauwahn in der Bergl­wald­sied­lung ange­kom­men ist, soll es plötz­lich anders sein: Die noch vorhan­de­nen Bäume sollen geschützt und der Charak­ter dieser Sied­lung erhal­ten werden.

Der endgül­tige Text der Verord­nung liegt noch nicht vor. Sicher ist jeden­falls, dass denen, die zukünf­tig ihre Bäume weiter­hin erhal­ten wollen, großen Lasten aufer­legt werden, wenn es um die Verkehrs­si­che­rungs­pflich­ten geht. Dieje­ni­gen, denen es um maxi­ma­len Profit geht, werden sich nicht weiter darum kümmern. Die Bäume werden einfach abge­schnit­ten oder „zufäl­lig“ so schwer beschä­digt, dass sie gefällt werden müssen.

Die Stra­fen und Kosten für eine Ersatz­pflan­zung werden dabei einfach in den Verkaufs­preis für die Neubau­ten einkal­ku­liert. Denn gleich große Bäume kann man nicht nach­pflan­zen. Bis ein als Alibi gepflanz­ter Ersatz­baum die Größe seines Vorgän­gers erreicht, verge­hen Jahr­zehnte, wenn er denn auf einem Mini­grund­stück über­haupt jemals so groß werden kann.

So rich­tig wirk­sam kann eine Baum­schutz­ver­ord­nung auch nur werden, wenn syste­ma­tisch alle Bäume in einem Katas­ter erfasst werden. Dieses Verzeich­nis muss auch regel­mä­ßig, also mindes­tens jähr­lich, aktua­li­siert werden. Die so erfass­ten Bäume müssen auch kate­go­ri­siert werden.

Bäume, die aufgrund des Klima­wan­dels nicht erhal­ten werden können, müssen anders betrach­tet werden, als Bäume, die mit den geän­der­ten Bedin­gun­gen besser zurecht kommen. Auch der Zustand der Bäume und die jeweils durch­ge­führ­ten Maßnah­men müssen erfasst werden. Aller­dings gibt es so ein Katas­ter nicht umsonst und somit stellt sich die Frage, welche Kosten anfal­len und wer trägt diese. Ist eine Umlage auf die Baum­be­sit­zer recht­lich möglich? Sollte dies so sein, werden diese sich sicher­lich bei den nächs­ten Kommu­nal­wah­len herz­lich dafür bedanken.

Und was ist mit Bäumen, die als gebiets­fremd gelten, aber nun einmal da und groß­ge­wach­sen sind? Müssen diese dann zwangs­weise gefällt werden? Ab wann ist eigent­lich ein Baum ein Baum?

Diese und viele andere Fragen müssen bedacht und beant­wor­tet werden. Nicht, dass mit der Verord­nung das genaue Gegen­teil der eigent­li­chen Inten­tion erreicht wird.

Mit freund­li­chen Grüßen
Günter Braun

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert