Sehr geehrte Damen und Herren,
über viele Jahre hinweg war Nachverdichtung das Maß der Dinge in Altschleißheim. Größtmögliche Gebäude auf kleinstmöglichen Grundstücken sollten es sein. Von den Maklern mit blumigen Worten als Vorstandvillen angepriesen.
Mit der neuen Bauordnung kann zukünftig noch enger gebaut werden. Bäume sind bei der maximalen Ausnutzung des Baurechts nur ein Störfaktor. Auf den Minigrundstücken, die sich so ergeben, werden nie wieder große Bäume wachsen können.
Jetzt, nachdem dieser Bauwahn in der Berglwaldsiedlung angekommen ist, soll es plötzlich anders sein: Die noch vorhandenen Bäume sollen geschützt und der Charakter dieser Siedlung erhalten werden.
Der endgültige Text der Verordnung liegt noch nicht vor. Sicher ist jedenfalls, dass denen, die zukünftig ihre Bäume weiterhin erhalten wollen, großen Lasten auferlegt werden, wenn es um die Verkehrssicherungspflichten geht. Diejenigen, denen es um maximalen Profit geht, werden sich nicht weiter darum kümmern. Die Bäume werden einfach abgeschnitten oder „zufällig“ so schwer beschädigt, dass sie gefällt werden müssen.
Die Strafen und Kosten für eine Ersatzpflanzung werden dabei einfach in den Verkaufspreis für die Neubauten einkalkuliert. Denn gleich große Bäume kann man nicht nachpflanzen. Bis ein als Alibi gepflanzter Ersatzbaum die Größe seines Vorgängers erreicht, vergehen Jahrzehnte, wenn er denn auf einem Minigrundstück überhaupt jemals so groß werden kann.
So richtig wirksam kann eine Baumschutzverordnung auch nur werden, wenn systematisch alle Bäume in einem Kataster erfasst werden. Dieses Verzeichnis muss auch regelmäßig, also mindestens jährlich, aktualisiert werden. Die so erfassten Bäume müssen auch kategorisiert werden.
Bäume, die aufgrund des Klimawandels nicht erhalten werden können, müssen anders betrachtet werden, als Bäume, die mit den geänderten Bedingungen besser zurecht kommen. Auch der Zustand der Bäume und die jeweils durchgeführten Maßnahmen müssen erfasst werden. Allerdings gibt es so ein Kataster nicht umsonst und somit stellt sich die Frage, welche Kosten anfallen und wer trägt diese. Ist eine Umlage auf die Baumbesitzer rechtlich möglich? Sollte dies so sein, werden diese sich sicherlich bei den nächsten Kommunalwahlen herzlich dafür bedanken.
Und was ist mit Bäumen, die als gebietsfremd gelten, aber nun einmal da und großgewachsen sind? Müssen diese dann zwangsweise gefällt werden? Ab wann ist eigentlich ein Baum ein Baum?
Diese und viele andere Fragen müssen bedacht und beantwortet werden. Nicht, dass mit der Verordnung das genaue Gegenteil der eigentlichen Intention erreicht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Braun
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