Leser­mail zum Artikel “Baum­schutz­ver­ord­nung recht mäßig, aber nicht recht­mäßig”

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Beschluss­vor­schlag der Verwal­tung zu diesem Tages­ord­nungs­punkt am 23.02.21 lautete: “Die Verwal­tung wird beauf­tragt, ein(e) Sach­ver­stän­dige® im Bereich Umwelt­recht den Entwurf auf Rechts­si­cher­heit prüfen zu lassen. Danach wird der über­ar­bei­tete Entwurf dem Gemein­derat zur Abstim­mung vorge­legt.“ Dies wurde auch bei der münd­li­chen Sach­dar­stel­lung klar und deut­lich so geäu­ßert, da bereits vorab von Seiten der Verwal­tung entspre­chende Ergän­zungen und Ände­rungen vorge­schlagen wurden.

Der Neben­satz “Vorab war das im Rathaus offenbar niemandem aufge­fallen” wäre somit wider­legt und schlichtweg falsch.

Im Laufe der Debatte zu diesem Tages­ord­nungs­punkt gab es einen Antrag auf Beschluss­än­de­rung, dass die vorge­legte, frak­ti­ons­über­grei­fend erar­bei­tete Verord­nung, schnellst­mög­lich in Kraft treten soll. Diesem Antrag habe auch ich, fälsch­li­cher­weise, zuge­stimmt.

In der Nach­be­ar­bei­tung kamen große Bedenken zur formellen und mate­ri­ellen Recht­mä­ßig­keit der vorge­legten Verord­nung auf, weshalb ich den oben genannten Beschluss außer Kraft gesetzt habe. Dies hatte zur Folge, dass die Verord­nung nicht bekannt­ge­macht wurde und somit nicht in Kraft treten konnte.

Nach Rück­mel­dung des Land­rats­amtes war dieser Weg auch mehr als richtig, denn die Verord­nung wäre unter Verlet­zung zwin­gender Verfah­rens­vor­schriften erlassen worden und somit rechts­widrig gewesen.

In der Sitzung am Dienstag wurde der im Februar getrof­fene Beschluss rück­wir­kend aufge­hoben, so dass wir jetzt eine rechts­si­chere Baum­schutz­ver­ord­nung ausar­beiten und vor dem notwen­digen Verfahren dem Gemein­derat vorlegen können.

Es wird also nun der ursprüng­lich von der Verwal­tung vorge­schla­gene, rich­tige Weg gegangen.

Mit freund­li­chen Grüßen
Markus Böck, Bürger­meister

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