Leser­mail zum Artikel „Bahn­un­ter­füh­rung oder Stra­ßen­un­ter­füh­rung? Radweg­un­ter­füh­rung!“

Die Sach­lage ist nicht ganz richtig darge­stellt. Straßen im Sinne des Eisen­bahn­kreu­zungs­ge­setzes waren schon immer auch Wege und Plätze. Die Ände­rung im März betrifft die Auftei­lung der Kosten. Bislang zahlte jeweils ein Drittel die beiden Kreu­zungs­be­tei­ligten, das letzte Drittel der Bund.
Wenn eine Gemeinde eine Besei­ti­gung einer Gemein­de­straße verlangt, bezahlt sie bisher ein Drittel der Maßnahme, zukünftig wird dieses Drittel zwischen Bund und Land aufge­teilt.

Bei Staats- und Bundes­straßen waren bisher für Fuß- und Radwege 10 % der Kosten von der Gemeinde zu tragen. Auch dieser Kosten­an­teil wird jetzt von Bund und Land über­nommen. Damit ergibt sich die Rechts­kon­struk­tion, dass die Maßnahme insge­samt in zwei Verfahren aufge­teilt wird. Und wir probieren nun einfach mal, eines dieser Verfahren vorzu­ziehen.

Die Unter­füh­rung wäre mit ca 180 m Gesamt­länge deut­lich einfa­cher, kürzer (und vermut­lich billiger) als ein beglei­tender Weg einer Stra­ßen­un­ter­füh­rung, ein wich­tiger Lücken­schluss über­ört­li­cher Radwege und im Sinne des EKrG auch einfa­cher abzu­rechnen.

Casimir Katz, Gemein­derat (FDP), Fahr­rad­be­auf­tragter der Gemeinde

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1 Kommentar

  1. Es ist schon sehr inter­es­sant, bzw. merk­würdig, wie sehr sich der Vorsit­zende der Bürger­initia­tive Bahn im Tunnel (BiT) für den Bau einer Radweg­un­ter­füh­rung einsetzt. Ihm sollte doch eigent­lich klar sein, dass Land und Bund nicht zuerst eine Unter­füh­rung finan­zieren, um diese dann wenig später wieder einzu­reißen und durch einen Bahn­tunnel zu ersetzen. Ist die Radweg­un­ter­füh­rung gebaut, dann bleibt die Bahn für die nächsten hundert und mehr Jahre ober­ir­disch. Für die BiT ist dies der Todes­stoß. Beid­seitig der Schienen, je nach Gelän­de­ni­veau vier bis sechs Meter hohe Lärm­schutz­wände zerteilen dann Ober­schleiß­heim.

    Wenn eine Ämter­häu­fung zu einem Inter­es­sen­kon­flikt führt, dann sollte man sich in solchen Fragen entweder neutral verhalten oder aber Ämter abgeben, hinter denen man nicht mehr steht. Im konkreten Fall wäre jetzt der Rück­tritt als Vorsit­zender der BiT und ein Austritt ange­sagt.

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