Leser­mail zum Arti­kel „Bahn­un­ter­füh­rung oder Stra­ßen­un­ter­füh­rung? Radwegunterführung!“

Die Sach­lage ist nicht ganz rich­tig darge­stellt. Stra­ßen im Sinne des Eisen­bahn­kreu­zungs­ge­set­zes waren schon immer auch Wege und Plätze. Die Ände­rung im März betrifft die Auftei­lung der Kosten. Bislang zahlte jeweils ein Drit­tel die beiden Kreu­zungs­be­tei­lig­ten, das letzte Drit­tel der Bund.
Wenn eine Gemeinde eine Besei­ti­gung einer Gemein­de­straße verlangt, bezahlt sie bisher ein Drit­tel der Maßnahme, zukünf­tig wird dieses Drit­tel zwischen Bund und Land aufgeteilt.

Bei Staats- und Bundes­stra­ßen waren bisher für Fuß- und Radwege 10 % der Kosten von der Gemeinde zu tragen. Auch dieser Kosten­an­teil wird jetzt von Bund und Land über­nom­men. Damit ergibt sich die Rechts­kon­struk­tion, dass die Maßnahme insge­samt in zwei Verfah­ren aufge­teilt wird. Und wir probie­ren nun einfach mal, eines dieser Verfah­ren vorzuziehen.

Die Unter­füh­rung wäre mit ca 180 m Gesamt­länge deut­lich einfa­cher, kürzer (und vermut­lich billi­ger) als ein beglei­ten­der Weg einer Stra­ßen­un­ter­füh­rung, ein wich­ti­ger Lücken­schluss über­ört­li­cher Radwege und im Sinne des EKrG auch einfa­cher abzurechnen.

Casi­mir Katz, Gemein­de­rat (FDP), Fahr­rad­be­auf­trag­ter der Gemeinde

1 Kommentar

  1. Es ist schon sehr inter­es­sant, bzw. merk­wür­dig, wie sehr sich der Vorsit­zende der Bürger­initia­tive Bahn im Tunnel (BiT) für den Bau einer Radweg­un­ter­füh­rung einsetzt. Ihm sollte doch eigent­lich klar sein, dass Land und Bund nicht zuerst eine Unter­füh­rung finan­zie­ren, um diese dann wenig später wieder einzu­rei­ßen und durch einen Bahn­tun­nel zu erset­zen. Ist die Radweg­un­ter­füh­rung gebaut, dann bleibt die Bahn für die nächs­ten hundert und mehr Jahre ober­ir­disch. Für die BiT ist dies der Todes­stoß. Beid­sei­tig der Schie­nen, je nach Gelän­de­ni­veau vier bis sechs Meter hohe Lärm­schutz­wände zertei­len dann Oberschleißheim. 

    Wenn eine Ämter­häu­fung zu einem Inter­es­sen­kon­flikt führt, dann sollte man sich in solchen Fragen entwe­der neutral verhal­ten oder aber Ämter abge­ben, hinter denen man nicht mehr steht. Im konkre­ten Fall wäre jetzt der Rück­tritt als Vorsit­zen­der der BiT und ein Austritt angesagt.

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