Leser­mail zum Artikel „Bahn­un­ter­füh­rung oder Stra­ßen­un­ter­füh­rung? Radweg­un­ter­füh­rung!“

Sehr geehrter Herr Katz,

eine Unter­füh­rung für Fußgänger und Radfahrer ist nur an zwei Stellen sinn­voll: Nörd­lich des Kanals auf der Trasse der B471 oder auf der Trasse der Bahn­hof­straße. Andere Vari­anten, wie am Südende der Ferdi­nand-Schulz-Allee rüber zum Radweg entlang der Staat­straße nach Feld­moching und im Bereich Mitten­heim, lasse ich jetzt außer Acht, da sie in diesem Zusam­men­hang nicht rele­vant sind.

Unmit­telbar südlich des Kanals wäre die Unter­füh­rung ein isoliertes Bauwerk, da es weder östlich noch west­lich einen Rad- oder Fußgän­gerweg gibt. West­lich wäre es zwar machbar, aller­dings nur auf Kosten der Gemeinde. Auf der Ostseite gibt es keine wirk­lich brauch­bare Anbin­dung. Weder gibt es am Südufer des Kanals noch auf der Südseite der B471 einen Fuß- oder einen Radweg. Aufgrund der Gege­ben­heiten lässt sich dies auch nicht ändern. Würde die Unter­füh­rung hier gebaut, könnte sie tatsäch­lich beim Bau eines Bahn­tun­nels erhalten bleiben, nur vorher braucht sie dort niemand und hinterher erst recht nicht.

Ein Bau auf der Trasse der B471 setzt voraus, dass diese gemäß dem Bürger­be­gehren in eine Unter­füh­rung südlich des Kanals verla­gert wird. Für Radfahrer wäre diese Vari­ante sogar sehr inter­es­sant, ja sogar optimal. Der Radweg könnte im Westen zur St. Marga­re­then-Straße und im Osten bis zur Jahn­straße weiter­ge­führt werden. Von Dachau bis Lust­heim gäbe es dann einen durch­ge­henden Radweg. Würde die Lücke zwischen Lust­heim und Hoch­brück geschlossen, hätten die Radler freie Fahrt bis Garching.

Bleibt noch die Vari­ante mit der Bahn­hof­straße, die von der Wegfüh­rung für Fußgänger und Radfahrer eigent­lich auch ideal wäre. Aller­dings entfällt dann der dortige Bahn­über­gang für Autos. Für die Bewohner im Schloss und der Flie­ger­sied­lung hätte dies einen sehr großen Umweg zur Folge. Bezogen auf den Bahn­tunnel käme es hier zum Konflikt und die Fußgän­ger­un­ter­füh­rung müsste weichen.

Aber Bund und Land zahlen nicht zuerst die Unter­füh­rung, um diese dann zugunsten eines Bahn­tun­nels wieder zu entfernen. Viel­mehr ist die Unter­füh­rung für Fußgänger- und Radfahrer der Einstieg und das Argu­ment für den Bau einer Stra­ßen­un­ter­füh­rung für die B471. Die Gleise bleiben dann ober­ir­disch.

Wie Sie sicher­lich wissen, ist es bautech­nisch sehr wohl möglich, die Bahn­strecke vier­gleisig durch den Ort zu bauen. Am Bahnhof würde der Bahn­steig an Gleis drei zugunsten eines vierten Gleises entfallen, ebenso der auch für Radfahrer frei­ge­ge­bene Fußweg auf der Ostseite entlang den Bahn­gleisen. Mit der Tren­nung von S‑Bahn vom Fern-/Güter­ver­kehr würde der Mittel­bahn­steig an Gleis 1 und 2 ausrei­chen. Einzig im Bereich kurz vor der B471 wird es tatsäch­lich sehr eng, es geht gerade eben noch mit vier Gleisen. Abge­sehen von ein paar Garten­häu­sern können alle Gebäude erhalten bleiben. Wie schon geschrieben, zerteilen dann vier bis sechs Meter hohe Lärm­schutz­wände den Ort. Aber immerhin haben dann die Rad- und Auto­fahrer freie Fahrt durch den Ort.

Fazit: Die Bahn im Tunnel hat nur dann eine Chance, wenn weder eine Unter­füh­rung für Fußgänger und Radfahrer noch für Auto­fahrer gebaut wird und beide Bahn­über­gänge so erhalten bleiben, wie sie jetzt sind.

Günter Braun

Beitrag teilen:

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert