Leser­mail zum Arti­kel „Bahn­un­ter­füh­rung oder Stra­ßen­un­ter­füh­rung? Radwegunterführung!“

Sehr geehr­ter Herr Katz,

eine Unter­füh­rung für Fußgän­ger und Radfah­rer ist nur an zwei Stel­len sinn­voll: Nörd­lich des Kanals auf der Trasse der B471 oder auf der Trasse der Bahn­hof­straße. Andere Vari­an­ten, wie am Südende der Ferdi­nand-Schulz-Allee rüber zum Radweg entlang der Staat­straße nach Feld­moching und im Bereich Mitten­heim, lasse ich jetzt außer Acht, da sie in diesem Zusam­men­hang nicht rele­vant sind.

Unmit­tel­bar südlich des Kanals wäre die Unter­füh­rung ein isolier­tes Bauwerk, da es weder östlich noch west­lich einen Rad- oder Fußgän­ger­weg gibt. West­lich wäre es zwar mach­bar, aller­dings nur auf Kosten der Gemeinde. Auf der Ostseite gibt es keine wirk­lich brauch­bare Anbin­dung. Weder gibt es am Südufer des Kanals noch auf der Südseite der B471 einen Fuß- oder einen Radweg. Aufgrund der Gege­ben­hei­ten lässt sich dies auch nicht ändern. Würde die Unter­füh­rung hier gebaut, könnte sie tatsäch­lich beim Bau eines Bahn­tun­nels erhal­ten blei­ben, nur vorher braucht sie dort niemand und hinter­her erst recht nicht.

Ein Bau auf der Trasse der B471 setzt voraus, dass diese gemäß dem Bürger­be­geh­ren in eine Unter­füh­rung südlich des Kanals verla­gert wird. Für Radfah­rer wäre diese Vari­ante sogar sehr inter­es­sant, ja sogar opti­mal. Der Radweg könnte im Westen zur St. Marga­re­then-Straße und im Osten bis zur Jahn­straße weiter­ge­führt werden. Von Dachau bis Lust­heim gäbe es dann einen durch­ge­hen­den Radweg. Würde die Lücke zwischen Lust­heim und Hoch­brück geschlos­sen, hätten die Radler freie Fahrt bis Garching.

Bleibt noch die Vari­ante mit der Bahn­hof­straße, die von der Wegfüh­rung für Fußgän­ger und Radfah­rer eigent­lich auch ideal wäre. Aller­dings entfällt dann der dortige Bahn­über­gang für Autos. Für die Bewoh­ner im Schloss und der Flie­ger­sied­lung hätte dies einen sehr großen Umweg zur Folge. Bezo­gen auf den Bahn­tun­nel käme es hier zum Konflikt und die Fußgän­ger­un­ter­füh­rung müsste weichen.

Aber Bund und Land zahlen nicht zuerst die Unter­füh­rung, um diese dann zuguns­ten eines Bahn­tun­nels wieder zu entfer­nen. Viel­mehr ist die Unter­füh­rung für Fußgän­ger- und Radfah­rer der Einstieg und das Argu­ment für den Bau einer Stra­ßen­un­ter­füh­rung für die B471. Die Gleise blei­ben dann oberirdisch.

Wie Sie sicher­lich wissen, ist es bautech­nisch sehr wohl möglich, die Bahn­stre­cke vier­glei­sig durch den Ort zu bauen. Am Bahn­hof würde der Bahn­steig an Gleis drei zuguns­ten eines vier­ten Glei­ses entfal­len, ebenso der auch für Radfah­rer frei­ge­ge­bene Fußweg auf der Ostseite entlang den Bahn­glei­sen. Mit der Tren­nung von S‑Bahn vom Fern-/Güter­ver­kehr würde der Mittel­bahn­steig an Gleis 1 und 2 ausrei­chen. Einzig im Bereich kurz vor der B471 wird es tatsäch­lich sehr eng, es geht gerade eben noch mit vier Glei­sen. Abge­se­hen von ein paar Garten­häu­sern können alle Gebäude erhal­ten blei­ben. Wie schon geschrie­ben, zertei­len dann vier bis sechs Meter hohe Lärm­schutz­wände den Ort. Aber immer­hin haben dann die Rad- und Auto­fah­rer freie Fahrt durch den Ort.

Fazit: Die Bahn im Tunnel hat nur dann eine Chance, wenn weder eine Unter­füh­rung für Fußgän­ger und Radfah­rer noch für Auto­fah­rer gebaut wird und beide Bahn­über­gänge so erhal­ten blei­ben, wie sie jetzt sind.

Günter Braun

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