Sehr geehrter Herr Katz,
eine Unterführung für Fußgänger und Radfahrer ist nur an zwei Stellen sinnvoll: Nördlich des Kanals auf der Trasse der B471 oder auf der Trasse der Bahnhofstraße. Andere Varianten, wie am Südende der Ferdinand-Schulz-Allee rüber zum Radweg entlang der Staatstraße nach Feldmoching und im Bereich Mittenheim, lasse ich jetzt außer Acht, da sie in diesem Zusammenhang nicht relevant sind.
Unmittelbar südlich des Kanals wäre die Unterführung ein isoliertes Bauwerk, da es weder östlich noch westlich einen Rad- oder Fußgängerweg gibt. Westlich wäre es zwar machbar, allerdings nur auf Kosten der Gemeinde. Auf der Ostseite gibt es keine wirklich brauchbare Anbindung. Weder gibt es am Südufer des Kanals noch auf der Südseite der B471 einen Fuß- oder einen Radweg. Aufgrund der Gegebenheiten lässt sich dies auch nicht ändern. Würde die Unterführung hier gebaut, könnte sie tatsächlich beim Bau eines Bahntunnels erhalten bleiben, nur vorher braucht sie dort niemand und hinterher erst recht nicht.
Ein Bau auf der Trasse der B471 setzt voraus, dass diese gemäß dem Bürgerbegehren in eine Unterführung südlich des Kanals verlagert wird. Für Radfahrer wäre diese Variante sogar sehr interessant, ja sogar optimal. Der Radweg könnte im Westen zur St. Margarethen-Straße und im Osten bis zur Jahnstraße weitergeführt werden. Von Dachau bis Lustheim gäbe es dann einen durchgehenden Radweg. Würde die Lücke zwischen Lustheim und Hochbrück geschlossen, hätten die Radler freie Fahrt bis Garching.
Bleibt noch die Variante mit der Bahnhofstraße, die von der Wegführung für Fußgänger und Radfahrer eigentlich auch ideal wäre. Allerdings entfällt dann der dortige Bahnübergang für Autos. Für die Bewohner im Schloss und der Fliegersiedlung hätte dies einen sehr großen Umweg zur Folge. Bezogen auf den Bahntunnel käme es hier zum Konflikt und die Fußgängerunterführung müsste weichen.
Aber Bund und Land zahlen nicht zuerst die Unterführung, um diese dann zugunsten eines Bahntunnels wieder zu entfernen. Vielmehr ist die Unterführung für Fußgänger- und Radfahrer der Einstieg und das Argument für den Bau einer Straßenunterführung für die B471. Die Gleise bleiben dann oberirdisch.
Wie Sie sicherlich wissen, ist es bautechnisch sehr wohl möglich, die Bahnstrecke viergleisig durch den Ort zu bauen. Am Bahnhof würde der Bahnsteig an Gleis drei zugunsten eines vierten Gleises entfallen, ebenso der auch für Radfahrer freigegebene Fußweg auf der Ostseite entlang den Bahngleisen. Mit der Trennung von S‑Bahn vom Fern-/Güterverkehr würde der Mittelbahnsteig an Gleis 1 und 2 ausreichen. Einzig im Bereich kurz vor der B471 wird es tatsächlich sehr eng, es geht gerade eben noch mit vier Gleisen. Abgesehen von ein paar Gartenhäusern können alle Gebäude erhalten bleiben. Wie schon geschrieben, zerteilen dann vier bis sechs Meter hohe Lärmschutzwände den Ort. Aber immerhin haben dann die Rad- und Autofahrer freie Fahrt durch den Ort.
Fazit: Die Bahn im Tunnel hat nur dann eine Chance, wenn weder eine Unterführung für Fußgänger und Radfahrer noch für Autofahrer gebaut wird und beide Bahnübergänge so erhalten bleiben, wie sie jetzt sind.
Günter Braun
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