Die Sachlage ist nicht ganz richtig dargestellt. Straßen im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes waren schon immer auch Wege und Plätze. Die Änderung im März betrifft die Aufteilung der Kosten. Bislang zahlte jeweils ein Drittel die beiden Kreuzungsbeteiligten, das letzte Drittel der Bund.
Wenn eine Gemeinde eine Beseitigung einer Gemeindestraße verlangt, bezahlt sie bisher ein Drittel der Maßnahme, zukünftig wird dieses Drittel zwischen Bund und Land aufgeteilt.
Bei Staats- und Bundesstraßen waren bisher für Fuß- und Radwege 10 % der Kosten von der Gemeinde zu tragen. Auch dieser Kostenanteil wird jetzt von Bund und Land übernommen. Damit ergibt sich die Rechtskonstruktion, dass die Maßnahme insgesamt in zwei Verfahren aufgeteilt wird. Und wir probieren nun einfach mal, eines dieser Verfahren vorzuziehen.
Die Unterführung wäre mit ca 180 m Gesamtlänge deutlich einfacher, kürzer (und vermutlich billiger) als ein begleitender Weg einer Straßenunterführung, ein wichtiger Lückenschluss überörtlicher Radwege und im Sinne des EKrG auch einfacher abzurechnen.
Casimir Katz, Gemeinderat (FDP), Fahrradbeauftragter der Gemeinde
Es ist schon sehr interessant, bzw. merkwürdig, wie sehr sich der Vorsitzende der Bürgerinitiative Bahn im Tunnel (BiT) für den Bau einer Radwegunterführung einsetzt. Ihm sollte doch eigentlich klar sein, dass Land und Bund nicht zuerst eine Unterführung finanzieren, um diese dann wenig später wieder einzureißen und durch einen Bahntunnel zu ersetzen. Ist die Radwegunterführung gebaut, dann bleibt die Bahn für die nächsten hundert und mehr Jahre oberirdisch. Für die BiT ist dies der Todesstoß. Beidseitig der Schienen, je nach Geländeniveau vier bis sechs Meter hohe Lärmschutzwände zerteilen dann Oberschleißheim.
Wenn eine Ämterhäufung zu einem Interessenkonflikt führt, dann sollte man sich in solchen Fragen entweder neutral verhalten oder aber Ämter abgeben, hinter denen man nicht mehr steht. Im konkreten Fall wäre jetzt der Rücktritt als Vorsitzender der BiT und ein Austritt angesagt.