Leser­mail zum Arti­kel „Auf die Beto­nung kommt es an“

Es ist wie in den letz­ten zwei Jahr­zehn­ten. Der Gemein­de­rat ist nicht in der Lage, sich auf ein Verkehrs­kon­zept zu eini­gen. Jeder verfolgt seine eige­nen Ziele.
Es ist doch bekannt, dass Ober­schleiß­heim abso­lut kein Mitspra­che­recht bei der Besei­ti­gung des höhen­glei­chen Bahn­über­gangs oder der Verle­gung der Bundes­straße oder der Verle­gung der Staats­straße hat.
Somit sind bei
1) Bahn im Tunnel oder Bahn im Trog die Entschei­dungs­trä­ger und Finan­ziers nach dem Eisen­bahn­kreu­zungs­ge­setz Bund, Bahn und Land.
2) einer Stra­ßen­un­ter­füh­rung die Entschei­dungs­trä­ger nach dem Eisen­bahn­kreu­zungs­ge­setz Bund, Bahn und Land.
3) einer Verle­gung der Bundes­straße Bund, Oberste Baube­hörde sowie Stra­ßen­bau­amt zuständig.
4) einer Verle­gung der Staats­straße Land und Stra­ßen­bau­amt verantwortlich.

Nach­dem aber der Gemein­de­rat sich nicht einig ist, können sich die Entschei­der entspannt zurück­leh­nen und abwar­ten. Erst wenn sich der Gemein­de­rat einig ist und mit einer Stimme spricht, könnte viel­leicht Bewe­gung in der Lösung der Ober­schleiß­hei­mer Verkehrs­pro­bleme kommen.
Die Proble­ma­tik des höhen­glei­chen Bahn­über­gangs gibt es bereits seit ca. 50 Jahren. Und was hat sich getan? Nichts, außer dass einige Gutach­ter recht gut davon gelebt haben.
Vorschlag: Bevor man dem Bürger­meis­ter einen Wischi-waschi-Auftrag erteilt, würde es meines Erach­tens wesent­lich mehr Sinn machen, wenn der Gemein­de­rat ein gemein­sa­mes und einstim­mi­ges Konzept für die Verle­gung der B471 erar­bei­tet und dann dem Bürger­meis­ter einen konkre­ten Auftrag erteilt. So wie die Parteien im Arti­kel „Auf die Beto­nung kommt es an“ ihre Wünsche äußern, ist der Mißer­folg bereits vorprogrammiert.

Meine Meinung: Es wäre schön, wenn die Gemein­de­räte nicht gegen­ein­an­der, sondern mitein­an­der die Probleme zum Wohle der Ober­schleiß­hei­mer lösen.

Emil Köbele

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