Leser­mail zum Artikel “Aner­ken­nung der Nicht­zu­stim­mung sozi­al­ge­rechter Über­erfül­lung”

Leist­barer Wohn­raum ist knapp, das Bauen sehr teuer. Deshalb hat unter anderem die Gemeinde Ober­schleiß­heim einen Grund­satz­be­schluss zur Sozialen Boden­nut­zung (Sobon) erlassen. Damit verpflichtet die Gemeinde Bauin­ter­es­senten zu einer sozial verträg­li­chen Preis­ge­stal­tung und zur Unter­stüt­zung der Kommune bei den Folge­kosten der Planung.

Wenn die öffent­liche Hand baut, sollte sie mit gutem Beispiel voran­gehen, könnte man meinen. Aber offenbar nicht in Ober­schleiß­heim bei einer laufenden Planung einer Wohn­an­lage für Staats­be­diens­tete am Marga­ra­ten­anger, kriti­sieren die Land­kreis­ab­ge­ord­neten der Grünen Claudia Köhler, MdL, und Dr. Markus Büchler, MdL.

Claudia Köhler, MdL und haus­halts­po­li­ti­sche Spre­cherin: “Ausge­rechnet eine staat­liche Wohnungs­bau­ge­sell­schaft hat nun in Ober­schleiß­heim eine Befreiung von der SoBon bean­tragt. Deshalb haben wir Grüne im Baye­ri­schen Landtag die Staats­re­gie­rung gefragt, ob die staat­li­chen Gesell­schaften etwa nicht an die SoBon gebunden sind. Die Antwort lautet, dass die staat­li­chen Wohnungs­bau­ge­sell­schaften sehr wohl daran gebunden sind, oftmals sogar noch sozia­lere Ziele anstreben. Also muss das auch in Ober­schleiß­heim möglich sein. Eine Befreiung von der SoBon braucht der Frei­staat hierfür nicht.”

Dr. Markus Büchler, MdL und ehema­liger Ober­schleiß­heimer Gemein­derat: “Die SoBon hat ja auch das Ziel, die Inves­toren an den Kosten und Lasten, die den Kommunen entstehen, zu betei­ligen. Das sind Erschlie­ßungs­maß­nahmen wie Straßen, Grün- und Ausgleichs­flä­chen sowie den Folge­kosten für soziale Infra­struktur, insbe­son­dere für Kinder­be­treu­ungs­ein­rich­tungen und Grund­schulen, wie uns die Staats­re­gie­rung rich­ti­ger­weise mitteilt. Es kann nicht sein, dass ausge­rechnet Ober­schleiß­heim, das für eine Viel­zahl staat­li­cher Einrich­tungen mit Tausenden Arbeits­plätzen die Infra­struk­tur­kosten trägt, auch noch bei diesem Wohnungs­bau­pro­jekt die Folge­kosten aufge­bürdet bekommt. Die staat­liche Wohnungs­bau­ge­sell­schaft muss ihren Beitrag leisten, wie es ein anderer Investor auch müsste!”

Claudia Köhler und Dr. Markus Büchler,
Land­tags­ab­ge­ord­nete (Grüne)

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1 Kommentar

  1. Sehr geehrte Frau Köhler, sehr geehrter Hr. Dr. Büchler,

    zuerst freut es mich, dass sich auch Land­tags­ab­ge­ord­nete der Grünen für Bauvor­haben in Ober­schleiß­heim inter­es­sieren.

    Zu Ihren Ausfüh­rungen darf ich folgendes anmerken und klar­stellen:

    Für die Gemeinde Ober­schleiß­heim besteht ein Grund­satz­be­schluss zur Beschaf­fung bezahl­baren Wohn­raums vom 19.09.2016.

    In diesem Grund­satz­be­schluss sind Verpflich­tungen enthalten, die im Rahmen eines städ­te­bau­li­chen Grund­ver­trages zwischen Gemeinde und Vorha­ben­träger gere­gelt werden müssen.

    Diese Verpflich­tungen sind:

    1. Über­nahme Planungs­kosten
    2. Erschlie­ßungs­kosten
    3. Flächen­ab­tre­tung
    4. Soziale Infra­struktur
    5. Bindung geför­derten Wohnungs­baus
    6. Baupflicht

    Die Zustim­mung zu unserem Grund­satz­be­schluss zur Schaf­fung geför­derten Wohn­raums muss vom Vorha­ben­träger erfolgen. Dies­be­züg­lich liegt ein Antrag der StadiBau vor, zu verzichten, die fest­ge­schrie­benen 30 % der neu entste­henden Fläche für sozi­al­ge­bun­denen Wohnungsbau zu verwenden.

    Da die StadiBau zu 100 % preis­güns­tigen Wohnungsbau reali­siert, kann eine Ausnahme der Bindung zu diesem Punkt hier meines Erach­tens guten Gewis­sens erfolgen, da mehr reali­siert wird, als von uns gefor­dert.

    Zum Punkt „soziale Infra­struktur“ muss von uns noch ein Gutachten beauf­tragt werden. Da nach jetzigem Planungs­stand noch nicht bekannt ist, wie viele Menschen dort wohnen werden, kann ein solches Gutachten erst zu einem späteren Zeit­punkt erfolgen. Der Gemeinde werden keinerlei Infrastrukturkosten/Folgekosten „aufge­bürdet“. Ein solches Vorgehen steht weder im Raum noch war je davon die Rede.

    Alle anderen Punkte sind unstrittig und gemäß Beschluss auch weiterhin umzu­setzen.

    Die Verhand­lungen zum städ­te­bau­li­chen Vertrag sind noch in den Anfangs­zügen und werden ohnehin dem Gemein­derat zur Geneh­mi­gung vorge­legt.

    Es ist nicht richtig, dass eine staat­liche Wohnungs­bau­ge­sell­schaft nicht die glei­chen Rechte und Pflichten hat wie jeder andere Investor auch. Auch die StadiBau muss und wird ihren Beitrag leisten.

    Mit dem am 23.02.21 gefassten Gemein­de­rats­be­schluss soll weder etwas verwäs­sert noch Inves­toren unter­schied­lich behan­delt werden. Ganz im Gegen­teil.

    Ich persön­lich kann diese Diskus­sion (im Übrigen auch schon in der Gemein­de­rats­sit­zung lang und breit geführt) in keiner Weise verstehen.

    Hier werden Pferde scheu gemacht, die noch nicht mal auf der Weide stehen.

    Mit freund­li­chen Grüßen
    Markus Böck
    Erster Bürger­meister

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