Leistbarer Wohnraum ist knapp, das Bauen sehr teuer. Deshalb hat unter anderem die Gemeinde Oberschleißheim einen Grundsatzbeschluss zur Sozialen Bodennutzung (Sobon) erlassen. Damit verpflichtet die Gemeinde Bauinteressenten zu einer sozial verträglichen Preisgestaltung und zur Unterstützung der Kommune bei den Folgekosten der Planung.
Wenn die öffentliche Hand baut, sollte sie mit gutem Beispiel vorangehen, könnte man meinen. Aber offenbar nicht in Oberschleißheim bei einer laufenden Planung einer Wohnanlage für Staatsbedienstete am Margaratenanger, kritisieren die Landkreisabgeordneten der Grünen Claudia Köhler, MdL, und Dr. Markus Büchler, MdL.
Claudia Köhler, MdL und haushaltspolitische Sprecherin: “Ausgerechnet eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft hat nun in Oberschleißheim eine Befreiung von der SoBon beantragt. Deshalb haben wir Grüne im Bayerischen Landtag die Staatsregierung gefragt, ob die staatlichen Gesellschaften etwa nicht an die SoBon gebunden sind. Die Antwort lautet, dass die staatlichen Wohnungsbaugesellschaften sehr wohl daran gebunden sind, oftmals sogar noch sozialere Ziele anstreben. Also muss das auch in Oberschleißheim möglich sein. Eine Befreiung von der SoBon braucht der Freistaat hierfür nicht.”
Dr. Markus Büchler, MdL und ehemaliger Oberschleißheimer Gemeinderat: “Die SoBon hat ja auch das Ziel, die Investoren an den Kosten und Lasten, die den Kommunen entstehen, zu beteiligen. Das sind Erschließungsmaßnahmen wie Straßen, Grün- und Ausgleichsflächen sowie den Folgekosten für soziale Infrastruktur, insbesondere für Kinderbetreuungseinrichtungen und Grundschulen, wie uns die Staatsregierung richtigerweise mitteilt. Es kann nicht sein, dass ausgerechnet Oberschleißheim, das für eine Vielzahl staatlicher Einrichtungen mit Tausenden Arbeitsplätzen die Infrastrukturkosten trägt, auch noch bei diesem Wohnungsbauprojekt die Folgekosten aufgebürdet bekommt. Die staatliche Wohnungsbaugesellschaft muss ihren Beitrag leisten, wie es ein anderer Investor auch müsste!”
Claudia Köhler und Dr. Markus Büchler,
Landtagsabgeordnete (Grüne)
Sehr geehrte Frau Köhler, sehr geehrter Hr. Dr. Büchler,
zuerst freut es mich, dass sich auch Landtagsabgeordnete der Grünen für Bauvorhaben in Oberschleißheim interessieren.
Zu Ihren Ausführungen darf ich folgendes anmerken und klarstellen:
Für die Gemeinde Oberschleißheim besteht ein Grundsatzbeschluss zur Beschaffung bezahlbaren Wohnraums vom 19.09.2016.
In diesem Grundsatzbeschluss sind Verpflichtungen enthalten, die im Rahmen eines städtebaulichen Grundvertrages zwischen Gemeinde und Vorhabenträger geregelt werden müssen.
Diese Verpflichtungen sind:
1. Übernahme Planungskosten
2. Erschließungskosten
3. Flächenabtretung
4. Soziale Infrastruktur
5. Bindung geförderten Wohnungsbaus
6. Baupflicht
Die Zustimmung zu unserem Grundsatzbeschluss zur Schaffung geförderten Wohnraums muss vom Vorhabenträger erfolgen. Diesbezüglich liegt ein Antrag der StadiBau vor, zu verzichten, die festgeschriebenen 30 % der neu entstehenden Fläche für sozialgebundenen Wohnungsbau zu verwenden.
Da die StadiBau zu 100 % preisgünstigen Wohnungsbau realisiert, kann eine Ausnahme der Bindung zu diesem Punkt hier meines Erachtens guten Gewissens erfolgen, da mehr realisiert wird, als von uns gefordert.
Zum Punkt „soziale Infrastruktur“ muss von uns noch ein Gutachten beauftragt werden. Da nach jetzigem Planungsstand noch nicht bekannt ist, wie viele Menschen dort wohnen werden, kann ein solches Gutachten erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Der Gemeinde werden keinerlei Infrastrukturkosten/Folgekosten „aufgebürdet“. Ein solches Vorgehen steht weder im Raum noch war je davon die Rede.
Alle anderen Punkte sind unstrittig und gemäß Beschluss auch weiterhin umzusetzen.
Die Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag sind noch in den Anfangszügen und werden ohnehin dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt.
Es ist nicht richtig, dass eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft nicht die gleichen Rechte und Pflichten hat wie jeder andere Investor auch. Auch die StadiBau muss und wird ihren Beitrag leisten.
Mit dem am 23.02.21 gefassten Gemeinderatsbeschluss soll weder etwas verwässert noch Investoren unterschiedlich behandelt werden. Ganz im Gegenteil.
Ich persönlich kann diese Diskussion (im Übrigen auch schon in der Gemeinderatssitzung lang und breit geführt) in keiner Weise verstehen.
Hier werden Pferde scheu gemacht, die noch nicht mal auf der Weide stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Böck
Erster Bürgermeister