Leser­mail zum Arti­kel “Aner­ken­nung der Nicht­zu­stim­mung sozi­al­ge­rech­ter Übererfüllung”

Leist­ba­rer Wohn­raum ist knapp, das Bauen sehr teuer. Deshalb hat unter ande­rem die Gemeinde Ober­schleiß­heim einen Grund­satz­be­schluss zur Sozia­len Boden­nut­zung (Sobon) erlas­sen. Damit verpflich­tet die Gemeinde Bauin­ter­es­sen­ten zu einer sozial verträg­li­chen Preis­ge­stal­tung und zur Unter­stüt­zung der Kommune bei den Folge­kos­ten der Planung. 

Wenn die öffent­li­che Hand baut, sollte sie mit gutem Beispiel voran­ge­hen, könnte man meinen. Aber offen­bar nicht in Ober­schleiß­heim bei einer laufen­den Planung einer Wohn­an­lage für Staats­be­diens­tete am Marga­ra­ten­an­ger, kriti­sie­ren die Land­kreis­ab­ge­ord­ne­ten der Grünen Clau­dia Köhler, MdL, und Dr. Markus Büch­ler, MdL.

Clau­dia Köhler, MdL und haus­halts­po­li­ti­sche Spre­che­rin: “Ausge­rech­net eine staat­li­che Wohnungs­bau­ge­sell­schaft hat nun in Ober­schleiß­heim eine Befrei­ung von der SoBon bean­tragt. Deshalb haben wir Grüne im Baye­ri­schen Land­tag die Staats­re­gie­rung gefragt, ob die staat­li­chen Gesell­schaf­ten etwa nicht an die SoBon gebun­den sind. Die Antwort lautet, dass die staat­li­chen Wohnungs­bau­ge­sell­schaf­ten sehr wohl daran gebun­den sind, oftmals sogar noch sozia­lere Ziele anstre­ben. Also muss das auch in Ober­schleiß­heim möglich sein. Eine Befrei­ung von der SoBon braucht der Frei­staat hier­für nicht.”

Dr. Markus Büch­ler, MdL und ehema­li­ger Ober­schleiß­hei­mer Gemein­de­rat: “Die SoBon hat ja auch das Ziel, die Inves­to­ren an den Kosten und Lasten, die den Kommu­nen entste­hen, zu betei­li­gen. Das sind Erschlie­ßungs­maß­nah­men wie Stra­ßen, Grün- und Ausgleichs­flä­chen sowie den Folge­kos­ten für soziale Infra­struk­tur, insbe­son­dere für Kinder­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen und Grund­schu­len, wie uns die Staats­re­gie­rung rich­ti­ger­weise mitteilt. Es kann nicht sein, dass ausge­rech­net Ober­schleiß­heim, das für eine Viel­zahl staat­li­cher Einrich­tun­gen mit Tausen­den Arbeits­plät­zen die Infra­struk­tur­kos­ten trägt, auch noch bei diesem Wohnungs­bau­pro­jekt die Folge­kos­ten aufge­bür­det bekommt. Die staat­li­che Wohnungs­bau­ge­sell­schaft muss ihren Beitrag leis­ten, wie es ein ande­rer Inves­tor auch müsste!”

Clau­dia Köhler und Dr. Markus Büch­ler,
Land­tags­ab­ge­ord­nete (Grüne)

1 Kommentar

  1. Sehr geehrte Frau Köhler, sehr geehr­ter Hr. Dr. Büchler, 

    zuerst freut es mich, dass sich auch Land­tags­ab­ge­ord­nete der Grünen für Bauvor­ha­ben in Ober­schleiß­heim interessieren. 

    Zu Ihren Ausfüh­run­gen darf ich folgen­des anmer­ken und klarstellen:

    Für die Gemeinde Ober­schleiß­heim besteht ein Grund­satz­be­schluss zur Beschaf­fung bezahl­ba­ren Wohn­raums vom 19.09.2016.

    In diesem Grund­satz­be­schluss sind Verpflich­tun­gen enthal­ten, die im Rahmen eines städ­te­bau­li­chen Grund­ver­tra­ges zwischen Gemeinde und Vorha­ben­trä­ger gere­gelt werden müssen.

    Diese Verpflich­tun­gen sind:

    1. Über­nahme Planungskosten
    2. Erschließungskosten
    3. Flächenabtretung
    4. Soziale Infrastruktur
    5. Bindung geför­der­ten Wohnungsbaus
    6. Baupflicht 

    Die Zustim­mung zu unse­rem Grund­satz­be­schluss zur Schaf­fung geför­der­ten Wohn­raums muss vom Vorha­ben­trä­ger erfol­gen. Dies­be­züg­lich liegt ein Antrag der Stadi­Bau vor, zu verzich­ten, die fest­ge­schrie­be­nen 30 % der neu entste­hen­den Fläche für sozi­al­ge­bun­de­nen Wohnungs­bau zu verwenden. 

    Da die Stadi­Bau zu 100 % preis­güns­ti­gen Wohnungs­bau reali­siert, kann eine Ausnahme der Bindung zu diesem Punkt hier meines Erach­tens guten Gewis­sens erfol­gen, da mehr reali­siert wird, als von uns gefordert. 

    Zum Punkt „soziale Infra­struk­tur“ muss von uns noch ein Gutach­ten beauf­tragt werden. Da nach jetzi­gem Planungs­stand noch nicht bekannt ist, wie viele Menschen dort wohnen werden, kann ein solches Gutach­ten erst zu einem späte­ren Zeit­punkt erfol­gen. Der Gemeinde werden keiner­lei Infrastrukturkosten/Folgekosten „aufge­bür­det“. Ein solches Vorge­hen steht weder im Raum noch war je davon die Rede. 

    Alle ande­ren Punkte sind unstrit­tig und gemäß Beschluss auch weiter­hin umzusetzen. 

    Die Verhand­lun­gen zum städ­te­bau­li­chen Vertrag sind noch in den Anfangs­zü­gen und werden ohne­hin dem Gemein­de­rat zur Geneh­mi­gung vorgelegt. 

    Es ist nicht rich­tig, dass eine staat­li­che Wohnungs­bau­ge­sell­schaft nicht die glei­chen Rechte und Pflich­ten hat wie jeder andere Inves­tor auch. Auch die Stadi­Bau muss und wird ihren Beitrag leisten. 

    Mit dem am 23.02.21 gefass­ten Gemein­de­rats­be­schluss soll weder etwas verwäs­sert noch Inves­to­ren unter­schied­lich behan­delt werden. Ganz im Gegenteil.

    Ich persön­lich kann diese Diskus­sion (im Übri­gen auch schon in der Gemein­de­rats­sit­zung lang und breit geführt) in keiner Weise verstehen. 

    Hier werden Pferde scheu gemacht, die noch nicht mal auf der Weide stehen. 

    Mit freund­li­chen Grüßen
    Markus Böck
    Erster Bürgermeister

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