Leser­mail zum Artikel „Aner­ken­nung der Nicht­zu­stim­mung sozi­al­ge­rechter Über­erfül­lung“

Sehr geehrte Frau Köhler, sehr geehrter Hr. Dr. Büchler,

zuerst freut es mich, dass sich auch Land­tags­ab­ge­ord­nete der Grünen für Bauvor­haben in Ober­schleiß­heim inter­es­sieren.

Zu Ihren Ausfüh­rungen darf ich folgendes anmerken und klar­stellen:

Für die Gemeinde Ober­schleiß­heim besteht ein Grund­satz­be­schluss zur Beschaf­fung bezahl­baren Wohn­raums vom 19.09.2016.

In diesem Grund­satz­be­schluss sind Verpflich­tungen enthalten, die im Rahmen eines städ­te­bau­li­chen Grund­ver­trages zwischen Gemeinde und Vorha­ben­träger gere­gelt werden müssen.

Diese Verpflich­tungen sind:

  1. Über­nahme Planungs­kosten
  2. Erschlie­ßungs­kosten
  3. Flächen­ab­tre­tung
  4. Soziale Infra­struktur
  5. Bindung geför­derten Wohnungs­baus
  6. Baupflicht

Die Zustim­mung zu unserem Grund­satz­be­schluss zur Schaf­fung geför­derten Wohn­raums muss vom Vorha­ben­träger erfolgen. Dies­be­züg­lich liegt ein Antrag der StadiBau vor, zu verzichten, die fest­ge­schrie­benen 30 % der neu entste­henden Fläche für sozi­al­ge­bun­denen Wohnungsbau zu verwenden.

Da die StadiBau zu 100 % preis­güns­tigen Wohnungsbau reali­siert, kann eine Ausnahme der Bindung zu diesem Punkt hier meines Erach­tens guten Gewis­sens erfolgen, da mehr reali­siert wird, als von uns gefor­dert.

Zum Punkt „soziale Infra­struktur“ muss von uns noch ein Gutachten beauf­tragt werden. Da nach jetzigem Planungs­stand noch nicht bekannt ist, wie viele Menschen dort wohnen werden, kann ein solches Gutachten erst zu einem späteren Zeit­punkt erfolgen. Der Gemeinde werden keinerlei Infrastrukturkosten/Folgekosten „aufge­bürdet“. Ein solches Vorgehen steht weder im Raum noch war je davon die Rede.

Alle anderen Punkte sind unstrittig und gemäß Beschluss auch weiterhin umzu­setzen.

Die Verhand­lungen zum städ­te­bau­li­chen Vertrag sind noch in den Anfangs­zügen und werden ohnehin dem Gemein­derat zur Geneh­mi­gung vorge­legt.

Es ist nicht richtig, dass eine staat­liche Wohnungs­bau­ge­sell­schaft nicht die glei­chen Rechte und Pflichten hat wie jeder andere Investor auch. Auch die StadiBau muss und wird ihren Beitrag leisten.

Mit dem am 23.02.21 gefassten Gemein­de­rats­be­schluss soll weder etwas verwäs­sert noch Inves­toren unter­schied­lich behan­delt werden. Ganz im Gegen­teil.

Ich persön­lich kann diese Diskus­sion (im Übrigen auch schon in der Gemein­de­rats­sit­zung lang und breit geführt) in keiner Weise verstehen.

Hier werden Pferde scheu gemacht, die noch nicht mal auf der Weide stehen.

Mit freund­li­chen Grüßen
Markus Böck, Bürger­meister

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1 Kommentar

  1. Lieber Markus Böck,

    es ist in der Politik immer wieder mal so, dass man den anderen in “keinster Weise” versteht. Die Ursache liegt dann meis­tens nicht in der Unfä­hig­keit des anderen, sondern in einer anderen Sicht­weise und erst wenn man diese Sicht­weise verstanden und mit der eigenen abge­wogen hat, kann man eine (meist einfache) gemein­same Lösung finden.

    Die Stadibau hatte wirk­lich nur bean­tragt, den Passus mit den 30 % Flächen­ab­tre­tungen zu ersetzen, was ja wirk­lich nach­voll­ziehbar wäre. Leider stand dann im Beschluss­vor­schlag im Januar, dass auf die Anwen­dung der “SoBon” insge­samt zu verzichten sei. Dagegen hatte ich mich damals ausge­spro­chen. Eine Fest­stel­lung, dass die Ziele der “SoBon” in diesem einen Punkt erfüllt werden, hätte ausge­reicht.

    Wir müssen zwar grund­sätz­lich damit leben, dass Beschlüsse und auch Gesetze nicht alles regeln können, aber es lohnt sich schon, die Formu­lie­rungen so genau wie möglich zu wählen. In vielen Fällen können wir im Gemein­derat die Formu­lie­rung des Beschlusses ja noch so abän­dern, dass er präziser wird. Hier ist es einmal nicht gelungen, was uns nur anspornen sollte, dies in Zukunft besser zu machen.

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