Sehr geehrte Frau Köhler, sehr geehrter Hr. Dr. Büchler,
zuerst freut es mich, dass sich auch Landtagsabgeordnete der Grünen für Bauvorhaben in Oberschleißheim interessieren.
Zu Ihren Ausführungen darf ich folgendes anmerken und klarstellen:
Für die Gemeinde Oberschleißheim besteht ein Grundsatzbeschluss zur Beschaffung bezahlbaren Wohnraums vom 19.09.2016.
In diesem Grundsatzbeschluss sind Verpflichtungen enthalten, die im Rahmen eines städtebaulichen Grundvertrages zwischen Gemeinde und Vorhabenträger geregelt werden müssen.
Diese Verpflichtungen sind:
- Übernahme Planungskosten
- Erschließungskosten
- Flächenabtretung
- Soziale Infrastruktur
- Bindung geförderten Wohnungsbaus
- Baupflicht
Die Zustimmung zu unserem Grundsatzbeschluss zur Schaffung geförderten Wohnraums muss vom Vorhabenträger erfolgen. Diesbezüglich liegt ein Antrag der StadiBau vor, zu verzichten, die festgeschriebenen 30 % der neu entstehenden Fläche für sozialgebundenen Wohnungsbau zu verwenden.
Da die StadiBau zu 100 % preisgünstigen Wohnungsbau realisiert, kann eine Ausnahme der Bindung zu diesem Punkt hier meines Erachtens guten Gewissens erfolgen, da mehr realisiert wird, als von uns gefordert.
Zum Punkt „soziale Infrastruktur“ muss von uns noch ein Gutachten beauftragt werden. Da nach jetzigem Planungsstand noch nicht bekannt ist, wie viele Menschen dort wohnen werden, kann ein solches Gutachten erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Der Gemeinde werden keinerlei Infrastrukturkosten/Folgekosten „aufgebürdet“. Ein solches Vorgehen steht weder im Raum noch war je davon die Rede.
Alle anderen Punkte sind unstrittig und gemäß Beschluss auch weiterhin umzusetzen.
Die Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag sind noch in den Anfangszügen und werden ohnehin dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt.
Es ist nicht richtig, dass eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft nicht die gleichen Rechte und Pflichten hat wie jeder andere Investor auch. Auch die StadiBau muss und wird ihren Beitrag leisten.
Mit dem am 23.02.21 gefassten Gemeinderatsbeschluss soll weder etwas verwässert noch Investoren unterschiedlich behandelt werden. Ganz im Gegenteil.
Ich persönlich kann diese Diskussion (im Übrigen auch schon in der Gemeinderatssitzung lang und breit geführt) in keiner Weise verstehen.
Hier werden Pferde scheu gemacht, die noch nicht mal auf der Weide stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Böck, Bürgermeister
Lieber Markus Böck,
es ist in der Politik immer wieder mal so, dass man den anderen in “keinster Weise” versteht. Die Ursache liegt dann meistens nicht in der Unfähigkeit des anderen, sondern in einer anderen Sichtweise und erst wenn man diese Sichtweise verstanden und mit der eigenen abgewogen hat, kann man eine (meist einfache) gemeinsame Lösung finden.
Die Stadibau hatte wirklich nur beantragt, den Passus mit den 30 % Flächenabtretungen zu ersetzen, was ja wirklich nachvollziehbar wäre. Leider stand dann im Beschlussvorschlag im Januar, dass auf die Anwendung der “SoBon” insgesamt zu verzichten sei. Dagegen hatte ich mich damals ausgesprochen. Eine Feststellung, dass die Ziele der “SoBon” in diesem einen Punkt erfüllt werden, hätte ausgereicht.
Wir müssen zwar grundsätzlich damit leben, dass Beschlüsse und auch Gesetze nicht alles regeln können, aber es lohnt sich schon, die Formulierungen so genau wie möglich zu wählen. In vielen Fällen können wir im Gemeinderat die Formulierung des Beschlusses ja noch so abändern, dass er präziser wird. Hier ist es einmal nicht gelungen, was uns nur anspornen sollte, dies in Zukunft besser zu machen.