Leser­mail zum Arti­kel „Aner­ken­nung der Nicht­zu­stim­mung sozi­al­ge­rech­ter Übererfüllung“

Sehr geehrte Frau Köhler, sehr geehr­ter Hr. Dr. Büchler,

zuerst freut es mich, dass sich auch Land­tags­ab­ge­ord­nete der Grünen für Bauvor­ha­ben in Ober­schleiß­heim interessieren.

Zu Ihren Ausfüh­run­gen darf ich folgen­des anmer­ken und klarstellen:

Für die Gemeinde Ober­schleiß­heim besteht ein Grund­satz­be­schluss zur Beschaf­fung bezahl­ba­ren Wohn­raums vom 19.09.2016.

In diesem Grund­satz­be­schluss sind Verpflich­tun­gen enthal­ten, die im Rahmen eines städ­te­bau­li­chen Grund­ver­tra­ges zwischen Gemeinde und Vorha­ben­trä­ger gere­gelt werden müssen.

Diese Verpflich­tun­gen sind:

  1. Über­nahme Planungskosten
  2. Erschlie­ßungs­kos­ten
  3. Flächen­ab­tre­tung
  4. Soziale Infra­struk­tur
  5. Bindung geför­der­ten Wohnungsbaus
  6. Baupflicht

Die Zustim­mung zu unse­rem Grund­satz­be­schluss zur Schaf­fung geför­der­ten Wohn­raums muss vom Vorha­ben­trä­ger erfol­gen. Dies­be­züg­lich liegt ein Antrag der Stadi­Bau vor, zu verzich­ten, die fest­ge­schrie­be­nen 30 % der neu entste­hen­den Fläche für sozi­al­ge­bun­de­nen Wohnungs­bau zu verwenden.

Da die Stadi­Bau zu 100 % preis­güns­ti­gen Wohnungs­bau reali­siert, kann eine Ausnahme der Bindung zu diesem Punkt hier meines Erach­tens guten Gewis­sens erfol­gen, da mehr reali­siert wird, als von uns gefordert.

Zum Punkt „soziale Infra­struk­tur“ muss von uns noch ein Gutach­ten beauf­tragt werden. Da nach jetzi­gem Planungs­stand noch nicht bekannt ist, wie viele Menschen dort wohnen werden, kann ein solches Gutach­ten erst zu einem späte­ren Zeit­punkt erfol­gen. Der Gemeinde werden keiner­lei Infrastrukturkosten/Folgekosten „aufge­bür­det“. Ein solches Vorge­hen steht weder im Raum noch war je davon die Rede.

Alle ande­ren Punkte sind unstrit­tig und gemäß Beschluss auch weiter­hin umzusetzen.

Die Verhand­lun­gen zum städ­te­bau­li­chen Vertrag sind noch in den Anfangs­zü­gen und werden ohne­hin dem Gemein­de­rat zur Geneh­mi­gung vorgelegt.

Es ist nicht rich­tig, dass eine staat­li­che Wohnungs­bau­ge­sell­schaft nicht die glei­chen Rechte und Pflich­ten hat wie jeder andere Inves­tor auch. Auch die Stadi­Bau muss und wird ihren Beitrag leisten.

Mit dem am 23.02.21 gefass­ten Gemein­de­rats­be­schluss soll weder etwas verwäs­sert noch Inves­to­ren unter­schied­lich behan­delt werden. Ganz im Gegenteil.

Ich persön­lich kann diese Diskus­sion (im Übri­gen auch schon in der Gemein­de­rats­sit­zung lang und breit geführt) in keiner Weise verstehen.

Hier werden Pferde scheu gemacht, die noch nicht mal auf der Weide stehen.

Mit freund­li­chen Grüßen
Markus Böck, Bürgermeister

1 Kommentar

  1. Lieber Markus Böck,

    es ist in der Poli­tik immer wieder mal so, dass man den ande­ren in “keins­ter Weise” versteht. Die Ursa­che liegt dann meis­tens nicht in der Unfä­hig­keit des ande­ren, sondern in einer ande­ren Sicht­weise und erst wenn man diese Sicht­weise verstan­den und mit der eige­nen abge­wo­gen hat, kann man eine (meist einfa­che) gemein­same Lösung finden. 

    Die Stadi­bau hatte wirk­lich nur bean­tragt, den Passus mit den 30 % Flächen­ab­tre­tun­gen zu erset­zen, was ja wirk­lich nach­voll­zieh­bar wäre. Leider stand dann im Beschluss­vor­schlag im Januar, dass auf die Anwen­dung der “SoBon” insge­samt zu verzich­ten sei. Dage­gen hatte ich mich damals ausge­spro­chen. Eine Fest­stel­lung, dass die Ziele der “SoBon” in diesem einen Punkt erfüllt werden, hätte ausgereicht.

    Wir müssen zwar grund­sätz­lich damit leben, dass Beschlüsse und auch Gesetze nicht alles regeln können, aber es lohnt sich schon, die Formu­lie­run­gen so genau wie möglich zu wählen. In vielen Fällen können wir im Gemein­de­rat die Formu­lie­rung des Beschlus­ses ja noch so abän­dern, dass er präzi­ser wird. Hier ist es einmal nicht gelun­gen, was uns nur anspor­nen sollte, dies in Zukunft besser zu machen.

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