Leser­mail zum Arti­kel „Alter Bahn­hof ist an Immo­bi­li­en­ge­sell­schaft verkauft“

Eine derart intrans­pa­rente Veräu­ße­rung einer Staats­im­mo­bi­lie ist eigent­lich nicht hinnehm­bar, da die Entschei­dungs­grund­la­gen für Ausschrei­bun­gen offen­ge­legt werden müssen, um Will­kür zu unterbinden.
Jörg Hölsch

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