In der Sitzung des Gemeinderates Oberschleißheim im Juni 2021 wurden zwei Anträge der Freien Wähler Oberschleißheim behandelt und beide leider mehrheitlich abgelehnt.
Zum einen sollte der Beschluss zum Kinderhaus nochmals überdacht werden. Im März wurde beschlossen, dass die Betreuungsplätze für die beiden Neubaugebiete am Kreuzacker durch die Gemeinde im neuen Kinderhaus mit abgebildet werden.
Durch die aktuelle finanzielle Lage der Gemeinde Oberschleißheim ist es ausgeschlossen, für etwaige Baugebiete, wo es aktuell noch kein Baurecht gibt, in finanzielle Vorleistungen zu treten und das Risiko der Kosten selbst zu tragen, ohne eine Sicherheit für einen eventuellen finanziellen Ausfall durch die Investoren.
Zudem hat der Gemeinderat im Jahr 2016 dem „Grundsatzbeschluss zur Beschaffung bezahlbaren Wohnraums“ zugestimmt, hier steht geschrieben; „Grundsätzlich sind alle Verpflichtungen des Planungsbegünstigten im Plangebiet selbst zu erfüllen. Ausnahmen davon sind nur dann zulässig, wenn sie rechtlich gesichert sind und nachgewiesen ist, dass eine Leistung innerhalb des Planungsgebietes nicht möglich ist.“ Diese Ausnahme trifft auf beide Baugebiete am Kreuzacker aufgrund ihrer Größe und Lage nicht zu.
Bei der Begehung des Gemeinderates zu möglichen Standorten am 18.05.2021 eines neues Kinderhauses wird im Übersichtsplan sogar eine Fläche des neuen Baugebietes Schäferanger als mögliche Fläche für ein Kinderhaus aufgeführt.
Die Gemeinde Oberschleißheim hat aktuell einen dringenden Bedarf an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und muss schnellst möglich eine Lösung hierzu anstreben. Ein Warten auf abzuschließende Verträge und Vereinbarungen mit Investoren von möglichen Baugebieten kann nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger im speziellen der Eltern von betroffenen Kindern sein.
Zudem sind auch die Folgekosten von Kindertagestätten, wie Unterhalt und dergleichen, zu berücksichtigen. Diese Kosten werden in einem finanziellen Ausgleich durch die Bauwerber nicht berücksichtigt, diese trägt alleine die Gemeinde Oberschleißheim.
Der Grundsatzbeschluss zur Schaffung von sozialem Wohnraum müsste für den gesamten Gemeinderat als Maßgabe angenommen werden. Leider wurde er bei der ersten Umsetzung schon wieder gelockert und ein Präzedenzfall für weitere Vorhaben geschaffen.
Das Bauleitplanverfahren ist noch nicht abgeschlossen, aber der Gemeinderat hat es zugelassen, das Risiko auf die Gemeinde abzuwälzen, das Risiko zur Umsetzung des Baugebietes müsste bei den Eigentümern und möglichen Investoren liegen, die auch die möglichen hohen finanziellen Gewinne erwirtschaften.
Zum anderen regte die Fraktion der Freien Wähler durch einen Antrag an, eine Prioritätenliste für die Änderung der Bebauungspläne in Alt-Schleißheim aufzustellen.
Ein Großteil der Bebauungspläne in Alt-Schleißheim verweist nicht auf die aktuelle Stellplatzsatzung der Gemeinde Oberschleißheim. Es wird in den meisten Fällen auf festgelegte Quadratmeter Wohnraum pro Stellplatz hingewiesen, wodurch eine Anpassung der Stellplatzsituation durch die Nachverdichtung nicht erfolgt.
Daher wäre es zwingend erforderlich gewesen, eine Priorisierung der Bebauungspläne zur Änderung in den nächsten Jahren vorzunehmen, um in Alt-Schleißheim die Parkplatzsituation auf den öffentlichen Straßen nicht noch weiter zu verschärfen und die gerade in Bearbeitung stehende Stellplatzsatzung mit mehr vorzuweisenden Stellplätzen auf dem Grundstück, Besucherstellplätzen, überdachten Fahrradunterständen und eventuell E‑Lademöglichkeiten dann auch einfordern zu können.
Der Gemeinderat Oberschleißheim hat wiedermal die Chance verpasst, in die Zukunft zu denken.
Stefan Vohburger,
Fraktionssprecher FW
0 Kommentare