Leser­mail zu den Arti­keln „Es bleibt beim eigenen Kinder­haus“ und “‚Vierter Schritt vor dem ersten‘”

In der Sitzung des Gemein­de­rates Ober­schleiß­heim im Juni 2021 wurden zwei Anträge der Freien Wähler Ober­schleiß­heim behan­delt und beide leider mehr­heit­lich abge­lehnt.

Zum einen sollte der Beschluss zum Kinder­haus noch­mals über­dacht werden. Im März wurde beschlossen, dass die Betreu­ungs­plätze für die beiden Neubau­ge­biete am Kreuza­cker durch die Gemeinde im neuen Kinder­haus mit abge­bildet werden.

Durch die aktu­elle finan­zi­elle Lage der Gemeinde Ober­schleiß­heim ist es ausge­schlossen, für etwaige Bauge­biete, wo es aktuell noch kein Baurecht gibt, in finan­zi­elle Vorleis­tungen zu treten und das Risiko der Kosten selbst zu tragen, ohne eine Sicher­heit für einen even­tu­ellen finan­zi­ellen Ausfall durch die Inves­toren.

Zudem hat der Gemein­derat im Jahr 2016  dem „Grund­satz­be­schluss zur Beschaf­fung bezahl­baren Wohn­raums“ zuge­stimmt, hier steht geschrieben; „Grund­sätz­lich sind alle Verpflich­tungen des Planungs­be­güns­tigten im Plan­ge­biet selbst zu erfüllen. Ausnahmen davon sind nur dann zulässig, wenn sie recht­lich gesi­chert sind und nach­ge­wiesen ist, dass eine Leis­tung inner­halb des Planungs­ge­bietes nicht möglich ist.“ Diese Ausnahme trifft auf beide Bauge­biete am Kreuza­cker aufgrund ihrer Größe und Lage nicht zu.

Bei der Bege­hung des Gemein­de­rates zu mögli­chen Stand­orten am 18.05.2021 eines neues Kinder­hauses wird im Über­sichts­plan sogar eine Fläche des neuen Bauge­bietes Schä­fer­anger als mögliche Fläche für ein Kinder­haus aufge­führt.

Die Gemeinde Ober­schleiß­heim hat aktuell einen drin­genden Bedarf an Betreu­ungs­plätzen in Kinder­ta­ges­ein­rich­tungen und muss schnellst möglich eine Lösung hierzu anstreben. Ein Warten auf abzu­schlie­ßende Verträge und Verein­ba­rungen mit Inves­toren von mögli­chen Bauge­bieten kann nicht im Sinne der Bürge­rinnen und Bürger im spezi­ellen der Eltern von betrof­fenen Kindern sein.

Zudem sind auch die Folge­kosten von Kinder­ta­ge­stätten, wie Unter­halt und derglei­chen, zu berück­sich­tigen. Diese Kosten werden in einem finan­zi­ellen Ausgleich durch die Bauwerber nicht berück­sich­tigt, diese trägt alleine die Gemeinde Ober­schleiß­heim.

Der Grund­satz­be­schluss zur Schaf­fung von sozialem Wohn­raum müsste für den gesamten Gemein­derat als Maßgabe ange­nommen werden. Leider wurde er bei der ersten Umset­zung schon wieder gelo­ckert und ein Präze­denz­fall für weitere Vorhaben geschaffen.

Das Bauleit­plan­ver­fahren ist noch nicht abge­schlossen, aber der Gemein­derat hat es zuge­lassen, das Risiko auf die Gemeinde abzu­wälzen, das Risiko zur Umset­zung des Bauge­bietes müsste bei den Eigen­tü­mern und mögli­chen Inves­toren liegen, die auch die mögli­chen hohen finan­zi­ellen Gewinne erwirt­schaften.

Zum anderen regte die Frak­tion der Freien Wähler durch einen Antrag an, eine Prio­ri­tä­ten­liste für die Ände­rung der Bebau­ungs­pläne in Alt-Schleiß­heim aufzu­stellen.

Ein Groß­teil der Bebau­ungs­pläne in Alt-Schleiß­heim verweist nicht auf die aktu­elle Stell­platz­sat­zung der Gemeinde Ober­schleiß­heim. Es wird in den meisten Fällen auf fest­ge­legte Quadrat­meter Wohn­raum pro Stell­platz hinge­wiesen, wodurch eine Anpas­sung der Stell­platz­si­tua­tion durch die Nach­ver­dich­tung nicht erfolgt.

Daher wäre es zwin­gend erfor­der­lich gewesen, eine Prio­ri­sie­rung der Bebau­ungs­pläne zur Ände­rung in den nächsten Jahren vorzu­nehmen, um in Alt-Schleiß­heim die Park­platz­si­tua­tion auf den öffent­li­chen Straßen nicht noch weiter zu verschärfen und die gerade in Bear­bei­tung stehende Stell­platz­sat­zung mit mehr vorzu­wei­senden Stell­plätzen auf dem Grund­stück, Besu­cher­stell­plätzen, über­dachten Fahr­rad­un­ter­ständen und even­tuell E‑Lademöglichkeiten dann auch einfor­dern zu können.

Der Gemein­derat Ober­schleiß­heim hat wiedermal die Chance verpasst, in die Zukunft zu denken.

Stefan Vohburger,
Frak­ti­ons­spre­cher FW

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