Start der refor­mierten Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung

09.03.2025 | Schule & Universität | 0 Kommentare

Mehr Zeit für Förde­rung und Entwick­lung

Eltern von Vorschul­kin­dern erhalten künftig schon früher eine Einschät­zung zum Entwick­lungs­stand ihrer Kinder: Ab Mai 2025 startet im Land­kreis München die refor­mierte Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung (rSEU). Ziel ist es, früher als bisher even­tu­elle Entwick­lungs­ver­zö­ge­rungen zu erkennen und gezielt Unter­stüt­zung bereit­zu­stellen.

Warum eine frühere Unter­su­chung?

Bisher fanden Schul­ein­gangs­un­ter­su­chungen in Bayern teil­weise erst wenige Monate vor dem Schul­start statt. Doch in vielen Fällen blieb dann nicht genü­gend Zeit, um Entwick­lungs­rück­stände gezielt aufzu­holen. Gerade bei Seh- oder Hörstö­rungen ist eine frühe Erken­nung entschei­dend, da bestimmte Behand­lungs­fenster nur in der frühen Kind­heit optimal genutzt werden können.

Auch die Über­prü­fung von Vorläu­fer­fä­hig­keiten des Lesens, Schrei­bens und Rech­nens hat einen sehr wich­tigen Stel­len­wert. Etwa jedes achte Schul­kind leidet an einer schul­re­le­vanten Teil­leis­tungs­stö­rung wie einer Lese-Recht­schreib- oder Rechen­schwäche. Diese Schwie­rig­keiten können lang­fris­tige Folgen für die schu­li­sche und persön­liche Entwick­lung haben.

Das neue Konzept, das auf Erkennt­nissen eines erfolg­rei­chen Pilot­pro­jekts (GESiK – „Gesund­heits- und Entwick­lungs­scree­ning im Kinder­gar­ten­alter“) basiert und vom Baye­ri­schen Minis­terrat als rich­tungs­wei­send aner­kannt und für ganz Bayern beschlossen wurde, wird nun auch im Land­kreis München zur Anwen­dung kommen.

Was ändert sich konkret?

Die Reform umfasst zwei wesent­liche Neue­rungen:

• Statt wie bisher drei bis zwölf Monate vor der Einschu­lung erfolgt die Unter­su­chung nun bereits einige Monate früher. Damit haben Eltern und Fach­kräfte mehr Zeit, um Förder­maß­nahmen einzu­leiten.

• Neben der Über­prü­fung von Sprache, Motorik und sozialer Entwick­lung werden nun auch die Rechen­vor­läu­fer­fä­hig­keiten (Fertig­keiten, die Tech­niken des Rech­nens erwerben zu können), die visu­el­le­Wahr­neh­mung (wie gut verar­beitet das Kind Gese­henes?) und die Grob­mo­torik (Bewe­gungs­ab­läufe wie Gehen oder Hüpfen) erfasst.

Ziel: Chan­cen­gleich­heit für alle Kinder

Um allen Kindern den best­mög­li­chen Start ins Schul­leben zu ermög­li­chen, ist es wichtig, früh­zeitig indi­vi­du­elle Unter­stüt­zung bereit­zu­stellen. Bei auffäl­ligen Ergeb­nissen können gezielte und kind­ge­rechte Maßnahmen zur Förde­rung ange­stoßen werden – entweder in der Familie oder mit profes­sio­neller Beglei­tung.

Durch die flächen­de­ckende Einfüh­rung der refor­mierten Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung soll sicher­ge­stellt werden, dass alle Kinder in Bayern vergleich­bare Voraus­set­zungen für einen erfolg­rei­chen Schul­start haben.

Wer ist betroffen?

Ab Mitte März 2025 werden alle Fami­lien, deren Kinder zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 31. Dezember 2019 geboren sind, durch den Kinder­garten über die Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung infor­miert oder direkt vom Gesund­heitsamt ange­schrieben. Die Unter­su­chungen werden von sozi­al­me­di­zi­ni­schen Fach­kräften durch­ge­führt und finden wie gewohnt in den Kinder­gärten statt.

Die flächen­de­ckende Umstel­lung auf den vorver­legten Unter­su­chungs­zeit­punkt wird sich voraus­sicht­lich über einen längeren Zeit­raum erstre­cken. Während der Umstel­lungs­phase werden noch nicht alle Kinder im vorletzten Kinder­gar­ten­jahr unter­sucht werden können. Das Unter­su­chungs­schema wird jedoch für alle Kinder gleich sein.

Weitere Infor­ma­tionen gibt es auf der Website des Land­reises München unter www.landkreis-muenchen.de/schuleingangsuntersuchung

Fran­ziska Herr, Land­ratsamt München, Presse- und Öffent­lich­keits­ar­beit

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