Denkmalschutz in Oberschleißheim
Wenn man sich, angeregt durch die Debatte über die gewerbliche Nutzung von Gebäuden des Guts Hochmutting, auf die Suche nach Baudenkmälern in Oberschleißheim macht, stellt man fest, es wimmelt hier nur so davon.
Selbstverständlich gilt Denkmalschutz für die Schlossanlagen, die Flugwerft, die Regatta-Anlage oder die Jakobskapelle in Hochmutting. Aber es gehören auch zahlreiche Häuser in Privatbesitz dazu. Dazu führt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege eine Liste mit sage und schreibe 40 Objekten. Unterschleißheim hat nur 2. Auf der Liste findet sich unter dem Aktenzeichen D‑1–84-135–47 auch das Gut Hochmutting:
“Hochmutting 1; Münchner Allee. Ehem. Außenstelle des Staatsgutes, ehem.
Vierseithof, jetzt stattliche Dreiflügel-Anlage: Nordflügel mit zweigeschossigem
Wohnhaus mit Halbwalm, Stall und Stadel mit Satteldach, 18. und 19. Jh.; Westflügel,
erdgeschossiger langgestreckter Stadel mit Satteldach, gleichzeitig; Ostflügel,
langgestreckter Stall mit Satteldach, gleichzeitig; Wasserturm, historisierend mit
Blendbögen, gleichzeitig; zuführende Allee.
nachqualifiziert”
“Nachqualifiziert” heißt: geprüft, im Gegensatz zu “nicht nachqualifiziert”.
An vielen Standorten in Oberschleißheim gibt es wegen der Besitzrechte (viel Grund gehört dem Staat) oder der Schutzrechte, z. B. Denkmalschutz und Naturschutz, Einschränkungen bei den Gestaltungsmöglichkeiten. Man kann selbstverständlich geteilter Meinung darüber sein, und nicht alle Besitzer eines Baudenkmals sind glücklich darüber. Aber Baudenkmäler sind auch Schätze. Wir leben eben an einem geschichtsträchtigen Ort.
Andrea Wörle
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