Am Feringasee in Unterföhring wurde der Eichenprozessionsspinner entdeckt. Die dortige FKK-Halbinsel bleibt daher bis auf weiteres gesperrt. Das Landratsamt hat Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Foto LRA München

Eichen­pro­zes­si­ons­spinner am Fering­asee entdeckt

12.06.2026 | Landkreis, Warnungen | 0 Kommentare

FKK-Halb­insel in Unter­föh­ring vorsorg­lich gesperrt — Land­kreis veran­lasst fach­ge­rechte Bekämp­fung

Bei routi­ne­mä­ßigen Baum­pfle­ge­ar­beiten an einer Eiche im vorderen Teil der FKK-Halb­insel am Fering­asee in Unter­föh­ring ist am Mitt­woch, 10. Juni 2026, ein Befall mit dem Eichen­pro­zes­si­ons­spinner fest­ge­stellt worden. Aus Gründen des Gesund­heits­schutzes hat der Land­kreis München den Zugang zur FKK-Halb­insel vorsorg­lich gesperrt. Die Sper­rung gilt seit dem 11. Juni und bleibt bestehen, bis die Bekämp­fungs­maß­nahmen abge­schlossen sind.
Der Land­kreis arbeitet derzeit daran, kurz­fristig eine geeig­nete Fach­firma zu beauf­tragen. Die Besei­ti­gung ist aufwendig und darf nur durch geschultes Personal mit entspre­chender Schutz­aus­rüs­tung sowie umfang­rei­chem Equip­ment erfolgen. Ziel ist es, die Arbeiten Anfang kommender Woche auf den Weg zu bringen und so schnell wie möglich abzu­schließen. Wie lange es jedoch dauern wird, bis der FKK-Bereich am Fering­asee für die Öffent­lich­keit wieder zugäng­lich ist, lässt sich derzeit noch nicht sagen.

Die Sper­rung der FKK-Halb­insel am Fering­asee ist eine notwen­dige Vorsichts­maß­nahme, denn die Brenn­haare des Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ners können unan­ge­nehme und in einzelnen Fällen auch erns­tere gesund­heit­liche Beschwerden auslösen. Das Land­ratsamt bittet daher Besu­che­rinnen und Besu­cher des Fering­a­sees im eigenen Inter­esse, die Absper­rung zu beachten
und den gesperrten Bereich nicht zu betreten.

Raupen und Gespinste nicht berühren

Ein Gelege im Kokon versponnen
Eichen­pro­zes­si­ons­spinner-Raupen mit den gefähr­li­chen Brenn­haaren. Foto Pixabay kostenlos
Der Eichen-Prozes­si­ons­spinner (Thau­me­to­poea proces­sionea) ist ein Schmet­ter­ling (Nacht­falter) aus der Familie der Zahn­spinner (Notodon­tidae) Quelle Wiki­pedia

Der Eichen­pro­zes­si­ons­spinner ist ein unschein­barer Nacht­falter. Gefähr­lich für Mensch und Tier sind vor allem die Raupen. Sie sind grau gefärbt, haben eine dunkle Rücken­linie und lange, helle Haare. Typisch ist, dass sie sich in Gruppen und oft in langen Reihen – soge­nannten Prozes­sionen – fort­be­wegen. An befal­lenen Eichen finden sich Gespinst­nester häufig am Stamm oder in Astga­beln. Diese Nester können auch nach dem Schlüpfen der Falter noch Brenn­haare enthalten. Die feinen Brenn­haare brechen leicht ab und können durch Luft­be­we­gungen verteilt werden. Sie können Haut, Augen und Atem­wege reizen. Mögliche Symptome sind starker Juck­reiz, Rötungen, Quad­deln, Bläs­chen oder Papeln auf der Haut. Auch Augen­rei­zungen, Husten, Atem­be­schwerden, Schwindel oder Fieber sind möglich. Bei empfind­li­chen Personen können aller­gi­sche Reak­tionen auftreten.


Was tun nach Kontakt?
Wer mit Raupen, Gespinsten oder Brenn­haaren in Kontakt gekommen ist, sollte die betrof­fene Klei­dung möglichst rasch wech­seln und waschen, duschen und die Haare gründ­lich waschen. Die Augen sollten bei Reizung mit klarem Wasser gespült werden. Bei starken Beschwerden, Atemnot, Augen­be­tei­li­gung oder anhal­tenden Haut­re­ak­tionen sollte ärzt­li­cher Rat einge­holt werden. Dabei sollte auf den mögli­chen Kontakt mit dem Eichen­pro­zes­si­ons­spinner hinge­wiesen werden.
Auch Hunde, Pferde und andere Tiere können betroffen sein. Hinweise auf einen Kontakt können etwa starkes Spei­cheln, Würge­reiz, Schwel­lungen im Maul- oder Gesichts­be­reich, Augen­rei­zungen, Juck­reiz oder Atem­pro­bleme sein. In solchen Fällen sollte zeitnah eine Tier­ärztin oder ein Tier­arzt kontak­tiert werden.

Der Land­kreis bittet alle Besu­che­rinnen und Besu­cher des Fering­a­sees, die Absper­rung zu beachten, Kinder und Tiere vom betrof­fenen Bereich fern­zu­halten und Raupen oder Gespinste keines­falls zu berühren oder selbst zu entfernen.

Fran­ziska Herr, Land­ratsamt München

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