Foto Verbraucherzentrale München

Verbrau­cher­zen­trale Bayern unter Druck

29.05.2026 | Landkreis, Aktuelles | 0 Kommentare

Claudia Köhler und Dr. Markus Büchler sehen Bera­tungs­stellen vor Ort in Gefahr

Von rund 20 Voll­zeit­stellen in der Bera­tung können derzeit vier nicht nach­be­setzt werden. Die Folgen sind unmit­telbar spürbar: weniger Bera­tungs­an­ge­bote in München, Landshut, Kempten, Hof, Bamberg und Amberg. Bis zum Jahres­ende droht ein Abbau von bis zu 7,5 Voll­zeit­stellen – rund 20 Prozent der insti­tu­tio­nellen Bera­tungs­ka­pa­zität.

Claudia Köhler erklärt: „Die Kürzungen bei der Verbrau­cher­zen­trale Bayern treffen auch die Bürger*innen im Land­kreis München, wenn in München Bera­tungs­an­ge­bote abge­baut werden müssen. Gerade in Zeiten stei­gender Ener­gie­preise, immer komple­xerer Vertrags­be­din­gungen und zuneh­mender Online-Betrugs­fälle sind die Menschen auf eine verläss­liche, unab­hän­gige Bera­tung ange­wiesen.“

Dr. Markus Büchler unter­streicht: „Wenn in München Stellen wegfallen, bedeutet dies längere Warte­zeiten und weniger persön­liche Ansprech­partner. Der Bedarf hingegen steigt, vor allem auch in den neueren digi­talen Feldern wie dem Thema Künst­liche Intel­li­genz — das dürfen wir nicht hinnehmen.“

Die Verbrau­cher­zen­trale Bayern steht im Jahr 2026 vor erheb­li­chen Heraus­for­de­rungen. Stagnie­rende Zuwen­dungen aus dem baye­ri­schen Landes­haus­halt bei gleich­zeitig deut­lich stei­genden Kosten gefährden zentrale Aufgaben des Verbrau­cher­schutzes – mit spür­baren Folgen für die Menschen im Frei­staat.

Beson­ders ange­spannt ist die Lage im Bereich Recht und Digi­tales. Hier werden komplexe Abmah­nungen und Klagen geführt – aller­dings nur noch einge­schränkt. Die bislang vom Umwelt- und Verbrau­cher­schutz­mi­nis­te­rium bereit­ge­stellten 45.000 Euro für Prozess­kosten reichen bei weitem nicht mehr aus, um größere Verfahren, etwa gegen markt­be­herr­schende Online-Platt­formen, zu führen.

Ohne zusätz­liche Mittel droht die Einstel­lung wich­tiger Klagen. Damit verlieren Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher ihre wich­tigste unab­hän­gige Instanz, wenn Unter­nehmen gegen geltendes Recht verstoßen. „Die Finan­zie­rung der Verbrau­cher­be­ra­tung muss an die tatsäch­li­chen Kosten­ent­wick­lungen und Tarif­stei­ge­rungen ange­passt werden.“ fordern die Abge­ord­neten.

Kata­rina Möschel

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