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Start für „MU“: Neues Kfz-Kenn­zei­chen ab Januar

10.01.2026 | Landkreis, Aktuelles | 0 Kommentare

Weitere Option bei der Kfz-Zulas­sungn im Land­kreis München

Antrag und Reser­vie­rung ab 19. Januar 2026 möglich

Zusätz­lich zum bekannten Münchner Kenn­zei­chen „M“ steht im neuen Jahr eine weitere Option bei der Kfz-Zulas­sung zur Verfü­gung: Ab Montag, 19. Januar 2026, können Bürge­rinnen und Bürger im Land­kreis München auch das neue Unter­schei­dungs­kenn­zei­chen „MU“ wählen.
Mit „MU“ – kurz für „Münchner Umland“ – steht den Bewoh­ne­rinnen und Bewoh­nern des Land­kreises eine weitere, iden­ti­täts­stif­tende Option zur Fahr­zeug­zu­las­sung zur Verfü­gung. M‑Kennzeichen bleiben weiterhin die Stan­dard­kenn­zei­chen, sodass es sich bei der Zutei­lung eines MU-Kenn­zei­chens um ein gebüh­ren­pflich­tiges Wunsch­kenn­zei­chen handelt.

Ab dem 19. Januar können diese ausschließ­lich über die Home­page des Land­kreises München reser­viert werden. Eine Reser­vie­rung vorab per E‑Mail oder Telefon ist nicht möglich. Wer keine Reser­vie­rung vornimmt, kann vor Ort bei der Zulas­sung seinen Wunsch äußern. Die Gebühr für ein Wunsch­kenn­zei­chen beträgt 10,20 Euro, bei vorhe­riger Online-Reser­vie­rung 12,80 Euro.


Mit dem neuen Unter­schei­dungs­kenn­zei­chen stehen den Kunden der KfzZu­las­sungs­stelle in Kombi­na­tion mit dem Unter­schei­dungs­kenn­zei­chen „MU“ weitere Buch­sta­ben­kom­bi­na­tionen zur Auswahl, so etwa die – beim „M“ Unter­schei­dungs­kenn­zei­chen weiterhin der Landes­haupt­stadt München vorbe­hal­tenen Buch­staben – wie B, F und G.
Vier bis sechs­stel­lige Erken­nungs­num­mern können online für 60 Tage reser­viert werden. Kurze Kenn­zei­chen­kom­bi­na­tionen mit drei­stel­liger Erken­nungs­nummer z. B. ein Buch­stabe und zwei Zahlen werden ausschließ­lich direkt am Tag der Zulas­sung vor Ort vergeben. Zwei­stel­lige Erken­nungs­num­mern mit einem Buch­staben und einer Zahl, sind Fahr­zeugen vorbe­halten, die bauart­be­dingt auf ein solches Kenn­zei­chen ange­wiesen sind. In diesen Fällen ist ein entspre­chendes Gutachten oder die Vorfüh­rung des Fahr­zeugs erfor­der­lich.


Wechsel von „M“ auf „MU“ möglich
Land­kreis­bür­ge­rinnen und ‑bürger, die aktuell bereits ein „M“-Kennzeichen besitzen, können dieses selbst­ver­ständ­lich weiter behalten. Ein bestehendes MKenn­zei­chen kann aber auf Wunsch grund­sätz­lich auf „MU“ umge­stellt werden. Dazu ist eine Außer­be­trieb­set­zung des bishe­rigen Fahr­zeugs mit anschlie­ßender Wieder­zu­las­sung erfor­der­lich. Infor­ma­tionen über die hierfür nötigen Unter­lagen, z. B. elek­tro­ni­sche Versi­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB), sind in der jewei­ligen Dienst­leis­tungs­be­schrei­bung auf der Website des Land­rats­amts München abrufbar. Weitere Infor­ma­tionen zur Zulas­sung und zur Wunsch­kenn­zei­chen­re­ser­vie­rung gibt es unter:www.landkreis-muenchen.de/zulassung.

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