Rechts­an­spruch auf Ganz­tags­be­treuung für Erst­klässler

08.04.2026 | Landkreis, Aktuelles | 0 Kommentare

Eltern müssen Betreu­ungs­be­darf bis 30. April anmelden

Ab dem Schul­jahr 2026/2027 haben Kinder der ersten Jahr­gangs­stufe einen gesetz­li­chen Anspruch auf Ganz­tags­be­treuung. Der Rechts­an­spruch wird bundes­weit schritt­weise einge­führt. Zunächst gilt er für Erst­klässler und wird bis zum Schul­jahr 2029/2030 auf alle Kinder der Jahr­gangs­stufen 1 bis 4 an Grundund Förder­schulen ausge­weitet.

Der Anspruch umfasst ein ganz­tä­giges Bildungs- und Betreu­ungs­an­gebot von bis zu acht Stunden pro Tag an fünf Tagen in der Woche – grund­sätz­lich auch während der Schul­fe­rien. Einrich­tungen können jedoch bis zu 20 Tage im Jahr geschlossen sein.

Eltern können zwischen verschie­denen Betreu­ungs­formen wählen, etwa Mittags­be­treuung oder Hort. Darüber hinaus gibt es an vielen Schulen weitere Modelle wie den offenen, gebun­denen oder koope­ra­tiven Ganztag. Welche Ange­bote es vor Ort gibt, erfahren Eltern in der Regel im Rahmen der Schul­ein­schrei­bung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Betreu­ungs­form besteht nicht. Entschei­dend ist, dass der indi­vi­du­elle Betreu­ungs­be­darf des Kindes abge­deckt wird.

Anmel­dung bis 30. April – auch für Feri­en­zeiten

Damit Städte und Gemeinden ausrei­chend Betreu­ungs­plätze planen können und der Rechts­an­spruch gesi­chert ist, müssen Eltern ihren Bedarf früh­zeitig anmelden. Der Land­kreis bittet daher darum, den Betreu­ungs­be­darf – auch für die Ferien – bis spätes­tens 30. April bei der jewei­ligen Heimat­kom­mune zu melden. Infor­ma­tionen zur Anmel­dung gibt es auf den Websites bzw. in den Rathäu­sern der Land­kreis­kom­munen. Zum Teil ist eine Bedarfs­mel­dung auch direkt bei der Schul­ein­schrei­bung möglich. Bereits heute können im Land­kreis München rund 80 Prozent der Kinder eine Nach­mit­tags­be­treuung nutzen.
„Viele Fami­lien im Land­kreis profi­tieren bereits heute von einem viel­fäl­tigen und gut ausge­bauten Betreu­ungs­an­gebot für Grund­schul­kinder. Darauf können wir aufbauen. Gemeinsam mit unseren Städten und Gemeinden werden wir die bestehenden Struk­turen weiter­ent­wi­ckeln, damit auch künftig möglichst pass­ge­naue Ange­bote für Fami­lien vor Ort zur Verfü­gung stehen“, so Landrat Chris­toph Göbel.
Weitere Infor­ma­tionen gibt es auf der Inter­net­seite des Land­kreises München
unter www.landkreis-muenchen.de/Ganztagsbetreuung

Chris­tine Spiegel, Land­ratsamt München

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