Der Husky nach der "Untat" fast idyllisch im tief verschneiten Garten. Foto : Privat

Entlau­fener Husky beißt Hühner im Stall zu Tode

03.12.2023 | Polizei & Feuerwehr | 1 Kommentar

Am Sams­tag­vor­mittag geriet ein frei­lau­fender Husky auf ein Grund­stück in der Tannen­straße, drang dort in das abge­zäunte Gelände eines Hühner­stalls ein und biss alle im Stall befind­li­chen Hühner tot. Der junge Hund, der ein Hals­band und eine Hunde­marke trug, lief zunächst in der Bergl­wald­sied­lung umher, bis er anschei­nend von alleine wieder nach Hause in die Holz­ha­cker­straße fand. Eine aufmerk­same Spazier­gän­gerin, die ihren Hund ordnungs­gemäß an der Leine führte, kannte zufällig das Tier und seine Besit­zerin.

Die Eigen­tümer der Hühner wollten Anzeige bei der Polizei erstatten, die aber darauf hinwies, dass Hühner “Sachen” seien und es sich hier vermut­lich ledig­lich um “unge­wollte Sach­be­schä­di­gung” handle, da der Hund augen­schein­lich seiner Besit­zerin entlaufen sei.

Die Besit­zerin antwor­tete auf die Konfron­ta­tion mit der Tat ihres Huskys mit: “Oh, nein, nicht schon wieder!” Nach Aussagen von Nach­barn sei der Hund schon des öfteren entlaufen, in fremde Gärten einge­drungen und habe dort beispiels­weise seine Häuf­chen hinter­lassen. Eine Anord­nung zur Hunde­hal­tung kann im Einzel­fall aller­dings nur die Gemeinde erlassen.

“Das werde ich so nicht auf sich beruhen lassen”, sagt die Besit­zerin der getö­teten Hühner, “das kann nicht sein, dass ein solcher Hund unan­ge­leint durch Ober­schleiß­heims Straßen streunt und instinkt­ge­steuert andere Tiere totbeißt.” Wer sich einen Hund halte, müsse auch auf Sicher­heit anderen gegen­über achten! Nicht auszu­denken, wenn ein kleines Kind im Garten gespielt hätte! A.W.

Beitrag teilen:

1 Kommentar

  1. Leser­brief zu Entlau­fener Husky beißt Hühner zu Tode

    Wie Recht hatte ich doch mit meiner Forde­rung bei der Bürger­be­tei­li­gung der Bebau­ungs­pläne Nr. 78 + 80 ( Moosweg,St. Marga­re­thenstr.) eine Zaun­an­lage als Abgren­zung der Bauräume zu meinen Hühnern und Gänsen wegen frei­lau­fender Hunde zu verlangen.
    Die Mehr­heit des Gemein­de­rates lehnte es aber ab, eine Zaun­an­lage entlang meiner Grund­stücks­grenze zu Lasten der Bauträger als Auflage fest­zu­setzen, zudem sollte der Zaun nur 1 m hoch sein und unten 10 cm offen. Das Leiden der Tiere wie im Bericht erwähnt fällt unter den Begriff ” Tiere sind ja nur eine Sache”. Mir fehlen die Worte dies zu verstehen.

    Antworten

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert