Der gesperrte Parkplatz an der Schlossmauer in Lustheim Fotos: privat

Park­platz am Schloss Lust­heim ist gesperrt

13.09.2024 | Aktuelles | 0 Kommentare

Eigen­tümer Baye­ri­sche Staats­forsten sehen den Weiter­be­trieb des Park­platzes nicht als ziel­füh­rend

Nach Mittei­lung der Baye­ri­schen Staats­forsten wird der Park­platz in Lust­heim künftig geschlossen bleiben. Im ersten Schritt wurden an der Zufahrt die Park­platz­schilder mit einem roten Klebe­band ausge­kreuzt. Der nächste Schritt ist nun, die Park­platz­mög­lich­keit mit Absper­rungen einzu­schränken. Ursäch­lich hierfür ist eine Ände­rung bei den Vertrags- bzw. Haftungs­be­din­gungen, weshalb die Bayer­si­chen Staats­forsten keine unent­gelt­liche Park­mög­lich­keit mehr zur Verfü­gung stellen können. 

Der Park­platz an der Außen­mauer des Schloss­parks war zuletzt bei der Schlösser-und Seen­ver­wal­tung in Pacht und Pfle­ge­ver­ant­wor­tung. Absicht war, auch Menschen, die nicht so gut zu Fuß sind, einen Besuch in Schloss Lust­heim zu ermög­li­chen oder zu erleich­tern. Nun hat die Schlösser-und Seen­ver­wal­tung aus Personal-und Kosten­gründen den Weiter­be­trieb des Park­platzes aufge­geben.

Die Baye­ri­schen Staats­forsten sehen als Eigen­tümer eben­falls aus ähnlich gela­gerten Gründen keine Notwen­dig­keit zum Weiter­be­trieb.

Voll­endete Tatsa­chen für Park­platz­be­nutzer

Auf Anfrage unserer Zeitung versi­cherte Forst­be­triebs­leiter Dr. Alfred Fuchs, dass bereits im Vorfeld zahl­reiche Gespräche auch mit der Gemeinde Ober­schleiß­heim statt­ge­funden hätten, die jedoch zum selben Ergebnis kamen: Auch die Gemeinde Ober­schleiß­heim sieht sich außer Stande, den Park­platz weiter­zu­be­treiben, was durch einen Gemein­de­rats­be­schluss bekräf­tigt worden war. Zur Instand­hal­tung des Park­platzes zählt nämlich auch die Zubrin­ger­straße dorthin, die Eigentum der Baye­ri­schen Staats­forsten ist.

Diese Straße zum Park­platz hin müsste bei Weiter­ber­trieb des Park­platzes regel­mäßig instand gehalten werden

Die Verkehrs­si­che­rungs- und Unter­halts­pflicht von Park­platz und dessen Zufahrt, sowie die regel­mä­ßigen und teuren Repa­ra­turen am Asphalt­belag führt Fuchs als gewich­tiges Argu­ment gegen die Erhal­tung des Park­platzes von Eigen­tü­mer­seite an.

“Als gewinn­ori­en­tierter Betrieb leiste man sich wohl solche “Geschenke” an die Gemeinde Ober­schleiß­heim und die Schlösser-und Seen-Verwal­tung nicht”, stellte Ober­scheiß­heims Bürger­meister Markus Böck fest, der noch einmal das Gespräch an einem runden Tisch gesucht hatte.

“Im Falle einer Weiter­nut­zung müssten alle Kosten von einem Folge­nutzer selbst­ver­ständ­lich getragen werden”, sagte Fuchs, “und auch eine Lösung für die jahre­lang als Nottoi­lette miss­brauchte Wald­schneise gegen­über des Park­platzes müsse dann gefunden werden.”

Nach Erkennt­nissen der Baye­ri­schen Staats­forsten sei der Park­platz in der letzten Zeit nur teil­weise von Besu­chern des Schloss­parks genutzt worden, sondern vor allem von vielen Spazier­gän­gern und Hunde­be­sit­zern mit dem Ziel Hoch­mut­ting.

“Eines der Motive dort zu parken war sicher­lich die Kosten­frei­heit”, sagt der Forst­be­triebs­leiter, würde man eine Verpach­tung an eine Insti­tu­tion mit kosten­plich­tigem Parken umsetzen wollen, wäre dieser Vorteil dahin. Sowohl von den Kosten, als auch von der Wegstrecke her wären dann die bestehenden großen Park­plätze an der West­seite des Schlosses für Besu­cher mit dem Ziel Hoch­mut­ting gleich­wertig.”

Mit der Still­le­gung des Park­platzes hat sich im Übrigen nach Aussage von Anwoh­nern das Verkehrs­auf­kommen in der engen Hoch­mut­tinger Straße merk­lich verrin­gert, was allge­mein als Erleich­te­rung empfunden wird.

Ingrid Lind­büchl

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