Neue Boden­richt­werte ermit­telt

11.08.2026 | Landkreis, Aktuelles, Gewerbe & Jobs | 0 Kommentare

In vielen Berei­chen rück­läu­fige Tendenzen

Der Gutach­ter­aus­schuss für Grund­stücks­werte im Land­kreis München hat die Boden­richt­werte zum Stichtag 1. Januar 2026 ermit­telt und jetzt veröf­fent­licht. Die neuen Richt­werte spie­geln die aktu­elle Entwick­lung auf dem Grund­stücks­markt wider und zeigen gegen­über 2024 über­wie­gend rück­läu­fige Tendenzen.

Indi­vi­du­eller Wohnungsbau
Die Boden­richt­werte für den indi­vi­du­ellen Wohnungsbau bewegen sich im Land­kreis München zwischen 650 und 2.900 Euro pro Quadrat­meter. Im Vergleich zu den Boden­richt­werten 2024 ergibt sich eine Verän­de­rung von annä­hernd plus zehn Prozent in Schäft­larn bis beinahe minus 30 Prozent in Asch­heim. Im Durch­schnitt ist ein Rück­gang von rund minus 15 Prozent zu verzeichnen.
Geschoss­woh­nungsbau im Bereich des Geschoss­woh­nungs­baus liegen die Richt­werte zwischen 1.400 und 3.000 Euro pro Quadrat­meter. Die Rück­gänge gegen­über 2024 reichen von minus 15 Prozent in Putz­brunn bis zu minus 32 Prozent in Ober­schleiß­heim und Unter­schleiß­heim. Der durch­schnitt­liche Rück­gang beträgt rund minus 24 Prozent.

Misch­ge­biete
Für Misch­ge­biete wurden Boden­richt­werte zwischen 600 und 2.100 Euro je Quadrat­meter ermit­telt. Die Verän­de­rungen gegen­über den Richt­werten 2024 reichen von unver­än­derter Fort­schrei­bung bis zu einem Rück­gang von rund minus 29 Prozent in Grün­wald. Im Durch­schnitt ergibt sich ein Rück­gang von rund minus neun Prozent.

Gewer­be­ge­biete
Die Boden­richt­werte für Gewer­be­ge­biete liegen zwischen 250 und 900 Euro pro Quadrat­meter. Die Verän­de­rungen gegen­über 2024 zeigen eine breite Spanne von minus 17 Prozent in Brunn­thal bis plus 25 Prozent in Tauf­kir­chen. Da in vielen Teil­be­rei­chen keine ausrei­chenden Kauf­preis­un­ter­lagen vorliegen, wurden die Richt­werte über­wie­gend aus dem Vorjahr fort­ge­schrieben.

Land­wirt­schaft­liche Grund­stücke
Auch für land­wirt­schaft­liche Grund­stücke wurden die Boden­richt­werte zum 1.Januar 2026 ermit­telt. Da in den meisten Gemeinden des Land­kreises keine ausrei­chende Anzahl an Kauf­preisen vorlag, wurden auch hier die Richt­werte über­wie­gend aus dem Vorjahr fort­ge­schrieben. In einigen Gemeinden führten verein­zelte Kauf­preise zu Anstiegen zwischen fünf und 18 Prozent gegen­über den Richt­werten 2024.

Für vier Wochen kosten­frei einsehbar
Die Boden­richt­werte sind über das Infor­ma­ti­ons­system BORIS-Bayern (Boden­richt­wert­in­for­ma­ti­ons­system Bayern – www.boris-bayern.de) abrufbar. Der Abruf eines einzelnen Richt­wertes ist zu einem Preis von 37 Euro pro Richt­wert möglich. Darüber hinaus legen die Gemeinden des Land­kreises München die Boden­richt­werte für die Dauer von vier Wochen zur öffent­li­chen Einsicht aus.
Genauere Infor­ma­tionen zu den Ausle­gungs­zeiten und ‑orten erhalten Inter­es­sierte bei der jewei­ligen Gemein­de­ver­wal­tung.

Der Gutach­ter­aus­schuss für Grund­stücks­werte im Land­kreis München
Der Gutach­ter­aus­schuss für Grund­stücks­werte im Land­kreis München ist ein gesetz­lich veran­kertes, unab­hän­giges und weisungs­freies Kolle­gi­al­organ (§ 192 BauGB). Er ermit­telt auf der Grund­lage der Kauf­preis­samm­lung Boden­richt­werte sowie sons­tige wert­ermitt­lungs­re­le­vante Daten und erstattet Gutachten über den Verkehrs­wert von Grund­stü­cken. Seine Tätig­keit dient der Trans­pa­renz am Grund­stücks­markt.
Weitere Infor­ma­tionen zum Gutach­ter­aus­schuss gibt es auf der Website des Land­kreises München unter: www.landkreis-muenchen.de/themen/bauen- wohnen/gutachterausschuss

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