Meldungen der Poli­zei­in­spek­tion Ober­schleiß­heim

26.10.2026 | Aktuelles, Polizei & Feuerwehr | 0 Kommentare

Trun­ken­heits­fahrt und mehr

Am Freitag, 23.10.2026, gegen 20.45 Uhr stellte eine Strei­fen­be­sat­zung der Poli­zei­in­spek­tion Ober­schleiß­heim einen Miet-Pkw im Stadt­ge­biet Garching fest. Dieser war besetzt mit einem 45-jährigen ameri­ka­ni­schen Staats­an­ge­hö­rigen und dessen 15-jähriger Tochter. Beiden hielten sich als Touristen im Bundes­ge­biet auf. Das Fahr­zeug wurde hierbei von der 15-jährigen gelenkt. Diese ist nicht im Besitz einer gültigen Fahr­erlaubnis. Laut eigenen Angaben ist sie ledig­lich im Besitz einer US-Lern­fahr­erlaubnis.

Gegen beide wurde ein Straf­ver­fahren auf Grund Fahren ohne Fahr­erlaubnis bzw. Ermäch­tigen zum Fahren ohne Fahr­erlaubnis einge­leitet. Zur Siche­rung des Straf­ver­fah­rens wurde eine Sicher­heits­leis­tung erhoben. Im Anschluss konnte der 45-jährige, welcher im Besitz einer US-ameri­ka­ni­schen Fahr­erlaubnis ist, die Fahrt fort­setzten.

Eben­falls am Freitag, 23.10.26, gegen 23.50 Uhr wurde eine weitere Strei­fen­be­sat­zung der Poli­zei­in­spek­tion Ober­schleiß­heim auf einen Pkw aufmerksam, welcher durch unsi­chere Fahr­weise auffiel. Beim 46-jährigen Lenker des Fahr­zeugs, mit Wohn­sitz im Land­kreis Frei­sing, wurde im Rahmen der anschlie­ßenden Verkehrs­kon­trolle Alko­hol­ge­ruch fest­ge­stellt.

Ein frei­willig durch­ge­führter Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von 0,55 mg/l (1,1 Promille). Zudem war der Fahrer nicht im Besitz einer Fahr­erlaubnis und für den verwen­deten Pkw bestand keine gültige Kfz-Versi­che­rung. Gegen den alko­ho­li­sierten Fahrer wurde, nach erfolgter Blut­ent­nahme, ein Straf­ver­fahren wegen Trun­ken­heit im Verkehr, Fahren ohne Fahr­erlaubnis und Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz einge­leitet.

Uwe Dörn­höfer, Poli­zei­oberrat

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