Trunkenheitsfahrt und mehr
Am Freitag, 23.10.2026, gegen 20.45 Uhr stellte eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Oberschleißheim einen Miet-Pkw im Stadtgebiet Garching fest. Dieser war besetzt mit einem 45-jährigen amerikanischen Staatsangehörigen und dessen 15-jähriger Tochter. Beiden hielten sich als Touristen im Bundesgebiet auf. Das Fahrzeug wurde hierbei von der 15-jährigen gelenkt. Diese ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Laut eigenen Angaben ist sie lediglich im Besitz einer US-Lernfahrerlaubnis.
Gegen beide wurde ein Strafverfahren auf Grund Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Zur Sicherung des Strafverfahrens wurde eine Sicherheitsleistung erhoben. Im Anschluss konnte der 45-jährige, welcher im Besitz einer US-amerikanischen Fahrerlaubnis ist, die Fahrt fortsetzten.
Ebenfalls am Freitag, 23.10.26, gegen 23.50 Uhr wurde eine weitere Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Oberschleißheim auf einen Pkw aufmerksam, welcher durch unsichere Fahrweise auffiel. Beim 46-jährigen Lenker des Fahrzeugs, mit Wohnsitz im Landkreis Freising, wurde im Rahmen der anschließenden Verkehrskontrolle Alkoholgeruch festgestellt.
Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,55 mg/l (1,1 Promille). Zudem war der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und für den verwendeten Pkw bestand keine gültige Kfz-Versicherung. Gegen den alkoholisierten Fahrer wurde, nach erfolgter Blutentnahme, ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Uwe Dörnhöfer, Polizeioberrat




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