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Man liest es nicht gerne: Auto­friedhof Hirsch­pl­a­n­allee

18.10.2026 | Aktuelles | 0 Kommentare

Immer mehr Schrott­autos rosten auf den Park­streifen der Ober­schleiß­heimer Hirsch­pl­a­n­allee vor sich hin

Die Fahr­zeuge blockieren Park­raum und können Umwelt und Verkehr gefährden. Doch wer muss die Fahr­zeug­wracks besei­tigen – und wer bleibt auf den Kosten sitzen?

Man erkennt sie an den auffäl­ligen roten „Bapperln“: Immer mehr offenbar aufge­ge­bene Fahr­zeuge stehen auf den Park­streifen der Hirsch­pl­a­n­allee. Manche sind augen­schein­lich nicht mehr fahr­tüchtig und rosten dort vor sich hin. Für Anwohner und Spazier­gänger ist das ein Ärgernis. Zudem können die Fahr­zeuge – je nach Zustand – die Umwelt und den flie­ßenden Verkehr gefährden.

Doch wer ist für ihre Besei­ti­gung zuständig, wenn sich die Fahr­zeug­halter nicht mehr kümmern oder gar nicht mehr ausfindig machen lassen?

Die Polizei ermit­telt zuerst, die Gemeinde muss handeln.                                                       

Zunächst ist die Polizei gefragt. Sie prüft, ob Anhalts­punkte für Straf­taten oder Ordnungs­wid­rig­keiten vorliegen, und versucht, die Verant­wort­li­chen zu ermit­teln. Bleibt eine Besei­ti­gung auf diesem Weg aus, sind die zustän­digen Behörden gefragt.

Da die Hirsch­pl­a­n­allee eine Gemein­de­straße ist, ist grund­sätz­lich die Gemeinde Ober­schleiß­heim als Stra­ßen­bau­be­hörde für entspre­chende Maßnahmen zuständig. Rechts­grund­lage sind Art. 18b und Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 des Baye­ri­schen Straßen- und Wege­ge­setzes (BayStrWG). Auch das Land­ratsamt als Kreis­ver­wal­tungs­be­hörde ist zu solchen Maßnahmen befugt.

Die Besei­ti­gung ist eine unan­ge­nehme und teure Ange­le­gen­heit.

Die Gemeinde muss gege­be­nen­falls die Entfer­nung und Verwer­tung der Fahr­zeuge veran­lassen und zunächst die Kosten vorstre­cken. Immerhin darf sie ein entferntes Fahr­zeug nach Art. 18b Abs. 2 BayStrWG bis zur Erstat­tung ihrer Aufwen­dungen zurück­be­halten. Ein schwa­cher Trost.

In vielen Fällen dürften die Verant­wort­li­chen nur schwer ausfindig zu machen oder schlicht nicht zahlungs­fähig sein. Dann droht die Gemeinde, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Harald Müller

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