Immer mehr Schrottautos rosten auf den Parkstreifen der Oberschleißheimer Hirschplanallee vor sich hin
Die Fahrzeuge blockieren Parkraum und können Umwelt und Verkehr gefährden. Doch wer muss die Fahrzeugwracks beseitigen – und wer bleibt auf den Kosten sitzen?
Man erkennt sie an den auffälligen roten „Bapperln“: Immer mehr offenbar aufgegebene Fahrzeuge stehen auf den Parkstreifen der Hirschplanallee. Manche sind augenscheinlich nicht mehr fahrtüchtig und rosten dort vor sich hin. Für Anwohner und Spaziergänger ist das ein Ärgernis. Zudem können die Fahrzeuge – je nach Zustand – die Umwelt und den fließenden Verkehr gefährden.
Doch wer ist für ihre Beseitigung zuständig, wenn sich die Fahrzeughalter nicht mehr kümmern oder gar nicht mehr ausfindig machen lassen?
Die Polizei ermittelt zuerst, die Gemeinde muss handeln.
Zunächst ist die Polizei gefragt. Sie prüft, ob Anhaltspunkte für Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vorliegen, und versucht, die Verantwortlichen zu ermitteln. Bleibt eine Beseitigung auf diesem Weg aus, sind die zuständigen Behörden gefragt.
Da die Hirschplanallee eine Gemeindestraße ist, ist grundsätzlich die Gemeinde Oberschleißheim als Straßenbaubehörde für entsprechende Maßnahmen zuständig. Rechtsgrundlage sind Art. 18b und Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG). Auch das Landratsamt als Kreisverwaltungsbehörde ist zu solchen Maßnahmen befugt.
Die Beseitigung ist eine unangenehme und teure Angelegenheit.
Die Gemeinde muss gegebenenfalls die Entfernung und Verwertung der Fahrzeuge veranlassen und zunächst die Kosten vorstrecken. Immerhin darf sie ein entferntes Fahrzeug nach Art. 18b Abs. 2 BayStrWG bis zur Erstattung ihrer Aufwendungen zurückbehalten. Ein schwacher Trost.
In vielen Fällen dürften die Verantwortlichen nur schwer ausfindig zu machen oder schlicht nicht zahlungsfähig sein. Dann droht die Gemeinde, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Harald Müller




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