Die Bayerische Schlösserverwaltung weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen (auch auf Plätzen und Innenhöfen) keine Feuerwerkskörper oder sonstige Pyrotechnik abgebrannt werden dürfen.
In der Silvesternacht sind aufgrund der Brandgefahr auch einige Schlossplätze und Anlagen nicht zugänglich: So beispielsweise der Innenhof der Kaiserburg Nürnberg, der Schlossplatz in Dachau (ab 18 Uhr), die gesamte Burganlage der Cadolzburg, die Plassenburg oder die Anlage der Festung Marienberg in Würzburg (ab 21 Uhr) sowie die Zugänge zum Wall der Veste Coburg und der Residenzplatz vor der Residenz Würzburg (ab 22 Uhr). Auch einige Zufahrts-wege, darunter Wege zur Burg Trausnitz, zur Befreiungshalle Kelheim, zur Walhalla und zur Burg Burghausen, werden in der Silvesternacht aus Gründen des vorbeugenden Brand-schutzes ab 18 Uhr bzw. ab 22 Uhr gesperrt. Die Zugänge zur Willibaldsburg werden bereits am Abend des 30. Dezember geschlossen und bleiben dies bis einschließlich 1. Januar.
Eine Übersicht aller Regelungen ist unter www.schloesser.bayern.de zu finden.
Die Regelungen dienen zur Vermeidung einer erhöhten Brandgefahr. Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude erheblich. In Erinnerung sind insoweit immer noch die verheerenden Folgen von Großbränden in historischen Gebäuden, beispielsweise die Brände auf der Burg Trausnitz in Landshut 1961oder in der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar 2004.
Die Bayerische Schlösserverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, sich an die Regelungen zu halten und außerdem auch mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr verletzen sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht. Bitte helfen Sie mit, dies zu vermeiden.
Florian Schröter, Susanne Eichinger und Franziska Wimberger,
Pressestelle der Bayerischen Schlösserverwaltung
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