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Infor­ma­tionen zur Bundes­tags­wahl am 23.02.2025

07.02.2025 | Rathaus, Aktuelles | 1 Kommentar

Brief­wahl­un­ter­lagen ab sofort im Rathaus erhält­lich

Gilt für Montag-und Diens­tag­nach­mittag und Mitt­woch

Brief­wahl­un­ter­lagen 

Die Brief­wahl­un­ter­lagen können analog mittels der Wahl­be­nach­rich­ti­gungs­karte (Rück­seite) oder digital durch Scannen des QR-Codes oder über folgenden Link auf unserer Home­page  ange­for­dert werden. Die Brief­wahl­un­ter­lagen werden versandt (bzw. können auch im Rathaus abge­holt werden).

Die Brief­wahl­un­ter­lagen können Sie auch persön­lich bis Freitag, den 21.02.2025 bis 18:00 Uhr, im Einwoh­ner­mel­deamt bean­tragen.
In begrün­deten Ausnah­me­fällen, z. B. bei plötz­li­cher Erkran­kung, können Sie die Brief­wahl­un­ter­lagen auch bis Sonntag den 23.02.2025 bis 15:00 Uhr im Einwoh­ner­mel­deamt erhalten.
Die Wahl­briefe sollten bis Freitag 21.02.2025, jedoch spätes­tens bis 23.02.2025 um 17:30 Uhr bei der Gemeinde einge­gangen sein.

Wer ist wahl­be­rech­tigt? 

Wahl­be­rech­tigt sind alle deut­schen Staats­bürger, die:
- am Wahltag 18 Jahre alt sind,
- ihren Haupt­wohn­sitz seit 3 Monaten in Deutsch­land haben, 
- und nicht vom Wahl­recht, durch Gesetz, ausge­schlossen sind.

Wer darf wählen: 

Voraus­set­zung ist der Eintrag in das Wähler­ver­zeichnis, das im Melde­re­gister geführt wird. Die Eintra­gung erfolgt von Amts wegen. Als Nach­weis darüber haben Sie Ihre Wahl­be­nach­rich­ti­gungs­karte erhalten. Sollten Sie diese nicht erhalten haben, dann wenden Sie sich bitte unver­züg­lich an das Einwoh­ner­mel­deamt im Rathaus.

Wahl­lokal 

In Ober­schleiß­heim gibt es zur Bundes­tag­wahl 11 Urnen­wahl­lo­kale. Ihr Wahl­lokal ist auf der Wahl­be­nach­rich­ti­gungs­karte aufge­druckt. Sämt­liche Wahl­lo­kale sind barrie­re­frei.

Was muss ich im Wahl­lokal dabei haben? 

Bitte bringen Sie die Wahl­be­nach­rich­ti­gungs­karte und Ihren Perso­nal­aus­weis oder Reise­pass mit. Wenn Sie die Wahl­be­nach­rich­ti­gungs­karte verlegt oder verloren haben sollten, können Sie auch mit Ihrem Ausweis in dem für Sie zustän­digen Wahl­lokal abstimmen.

Wahl­vor­gang

Für die Bundes­tag­wahl erhalten Sie einen Stimm­zettel. Sie haben zwei Stimmen, einmal die Erst­stimme und einmal die Zweit­stimme.

Mit der Erst­stimme wählen Sie einen Kandi­daten von der Wahl­kreis­liste.
Mit der Zweit­stimme wählen Sie eine Partei.

Die Erst- und Zweit­stimme kann auf unter­schied­liche Parteien verteilt werden.

Weitere Hinweise

Weitere Hinweise zur Bundes­tags­wahl finden Sie auf der Home­page des Bundes­wahl­lei­ters unter www.bundeswahlleiter.de und des Baye­ri­schen Landes­amtes für Statistik und Daten­ver­ar­bei­tung unter www.wahlen.bayern.de.

Gemeinde Oberschleißheim/ IL

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1 Kommentar

  1. Da man bei meinem Namen auf dem Stimm­zettel-Bild den Partei­namen Tier­schutz­partei nicht sieht, sage ich mal in die Runde, dass ich mich als “Direkt­kan­didat der Sons­tigen” fühle (vorge­schlagen und aufge­stellt von der Tier­schutz­partei).

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