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Hoff­nungs­volle Nach­richten für Vereine

08.09.2026 | Aktuelles, Vereine | 0 Kommentare

Bayern startet Bundes­rats­in­itia­tive für gemein­nüt­zige Vereine

„Bayern fordert: Spür­bare steu­er­liche Entlas­tung für Vereine und Abbau unnö­tiger Büro­kratie! In Bayern enga­gieren sich 40 Prozent aller Bürge­rinnen und Bürger über 14 Jahre ehren­amt­lich – bei den Frei­wil­ligen Feuer­wehren, dem Tech­ni­schen Hilfs­werk, in sozialen Einrich­tungen, in Kirche oder Kultur, bei den Heimat­ver­trie­benen oder im Sport­verein. Sowohl das Ehrenamt als auch unsere Vereine sind eine wesent­liche Stütze der Gesell­schaft und sorgen für eine Stär­kung des sozialen Zusam­men­halts. Wer sich für die Allge­mein­heit einsetzt, soll auch vom Staat nach Kräften unter­stützt werden. Bayern wird sich im Rahmen einer Bundes­rats­in­itia­tive für steu­er­liche Entlas­tungen von Vereinen und Büro­kra­tie­abbau einsetzen“, kündigt Finanz- und Heimat­mi­nister Albert Füra­cker nach dem heutigen Beschluss im Minis­terrat an.

„Die geltenden Frei­be­träge müssen mit den Preis­stei­ge­rungen Schritt halten. Der Gewinn­frei­be­trag, beispiels­weise für Feste und Jubi­lä­ums­ver­an­stal­tungen gemein­nüt­ziger Vereine, beträgt seit über 15 Jahren unver­än­dert 5.000 Euro – Bayern setzt sich nun für eine Verdop­pe­lung auf 10.000 Euro ein. Zudem fordern wir die Flexi­bi­li­sie­rung und Anhe­bung der Besteue­rungs­grenze für wirt­schaft­liche Geschäfts­be­triebe auf 100.000 Euro. In diesem Zusam­men­hang soll auch die Grenze für die Einord­nung sport­li­cher Veran­stal­tungen als Zweck­be­trieb sowie für die Verein­fa­chungs­re­ge­lung zum pauschalen Vorsteu­er­abzug von jeweils 50.000 auf 100.000 Euro ange­hoben werden. Das Geld kann dann wieder voll­ständig im Verein bleiben und beispiels­weise für Jugend­ar­beit, Feuer- und Kata­stro­phen­schutz oder die Heimat­pflege einge­setzt werden. Dies ist eine enorme finan­zi­elle Entlas­tung und würdigt das Enga­ge­ment aller, die sich tagein, tagaus mit viel Kraft und Herz­blut zum Wohle der Allge­mein­heit verdient machen“, betont Füra­cker.

„Unsere Vereine müssen sich auf das Wesent­liche konzen­trieren können – wir dürfen sie nicht weiter mit zusätz­li­cher Büro­kratie belasten. Der Grund­satz muss sein: Vereins­ar­beit statt Büro­kratie. Wir wollen, dass kleine gemein­nüt­zige Vereine künftig eine ‚Einfach­steu­er­erklä­rung‘ abgeben können. Außerdem setzen wir uns weiter für die gänz­liche Abschaf­fung der Verpflich­tung zur zeit­nahen Mittel­ver­wen­dung ein, die der Bund vor zwei Jahren bereits selbst vorge­schlagen hat“, so Füra­cker weiter.

Bayern war das erste Bundes­land, das die Förde­rung des Ehren­amtes als Staats­ziel in seine Verfas­sung geschrieben hat. Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung hat sich damit zum Ziel gesetzt, das bürger­schaft­liche Enga­ge­ment und das Ehrenamt weiter zu stärken und zukunfts­fest weiter­zu­ent­wi­ckeln – Bürge­rinnen und Bürger sollen sich auch in Zukunft mit Freude für die Allge­mein­heit enga­gieren und der Zusam­men­halt in der Gesell­schaft weiter gestärkt werden.

Gemein­nüt­zige Vereine genießen bereits jetzt weit­rei­chende Steu­er­be­frei­ungen und Vergüns­ti­gungen; hierfür sind jedoch nach Bundes­recht umfas­sende steu­er­liche Erklä­rungs- und Nach­weis­pflichten zu erfüllen. Dies bedeutet oftmals einen erheb­li­chen büro­kra­ti­schen Aufwand für die Ehren­amt­li­chen selbst. Bayern setzt sich auf Bundes­ebene dafür ein, dass gerade klei­nere Vereine eine büro­kra­tie­arme Möglich­keit zur Abgabe einer „Einfach­steu­er­erklä­rung“ erhalten. Zudem sollen an das Vereins­re­gister gemel­dete Satzungen oder deren Ände­rungen auto­ma­tisch durch dieses auch an die Finanz­be­hörden über­mit­telt werden – ohne dass Vereine noch­mals selbst aktiv werden müssen.

Auch mittel­große Vereine sollen besser entlastet werden: Bei gemein­nüt­zigen Vereinen mit einem soge­nannten „wirt­schaft­li­chen Geschäfts­be­trieb“, daraus erzielten Einnahmen von über 50.000 Euro und einem Gewinn von mehr als 5.000 Euro wird aktuell Körper­schaft- und Gewer­be­steuer fällig. Damit diese Besteue­rungs­grenze auch künftig ihre Entlas­tungs­wir­kung wirksam entfalten kann, soll sie auf 100.000 Euro ange­hoben und flexi­bi­li­siert werden. Dies wird auch bei größeren Fest­ver­an­stal­tungen wie Vereins­ju­bi­läen für spür­bare Erleich­te­rungen sorgen. Im glei­chen Zug sollen auch die Betrags­grenzen der bestehenden Verein­fa­chungs­re­ge­lungen zum pauschalen Vorsteu­er­abzug oder bei der Einord­nung sport­li­cher Veran­stal­tungen eines Sport­ver­eins als Zweck­be­trieb von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht werden. Daneben soll der Gewinn­frei­be­trag künftig 10.000 Euro statt bisher 5.000 Euro betragen.

Baye­ri­sches Staats­mi­nis­te­rium der Finanzen und für Heimat

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