Gemeinderat stellt Vorplanung für die kreuzungsfreie Beseitigung des Bahnübergangs vor
Oberschleißheim steht vor einer wichtigen Weichenstellung für die Verkehrszukunft: In der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 27. Oktober 2026, soll die abgeschlossene Vorplanung für die „Höhenfreimachung des Bahnübergangs Oberschleißheim“ vorgestellt werden. Damit könnte die seit Langem erwartete und zugleich kontrovers diskutierte Lösung für die staubelastete Ortsdurchfahrt der B 471 konkreter werden.
Die Bedeutung des Tagesordnungspunkts zeigt sich bereits an seiner Platzierung: Bürgermeister Böck hat das Thema an die Spitze der Tagesordnung gesetzt. Zudem findet die Sitzung nicht wie üblich Sitzungssaal im Rathaus, sondern im Bürgersaal des Bürgerzentrums statt. Das Rathaus erwartet offenbar großes öffentliches Interesse an den vorgestellten Planungen.
Unterführung oder Überführung?
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Bahnübergang künftig kreuzungsfrei gestaltet werden kann. Ziel ist es, die Behinderungen durch die Schrankenanlage zu beseitigen und den Verkehrsfluss auf der B 471 zu verbessern.
Im Rahmen der Vorplanung wurden unterschiedliche bauliche Lösungen betrachtet. Im Fokus steht die Beseitigung der Schrankenanlage durch ein Überwerfungsbauwerk.
Ein Überwerfungsbauwerk ist ein Bauwerk, mit dem zwei Verkehrswege auf unterschiedlichen Höhen geführt werden, sodass sie sich kreuzungsfrei überqueren können. Es gibt dann keinen höhengleichen Bahnübergang mehr und damit auch keine Schranken, die den Straßenverkehr wegen durchfahrender Züge anhalten.
Eine mögliche Variante ist die Tieferlegung der Straße in Form einer Unterführung, bei der die B 471 unter den Bahngleisen hindurchgeführt wird. Bisher wurde von allen Seiten eine Straßenunterführungslösung für technisch und finanziell kaum darstellbar angesehen.
Welche Lösung die Planer konkret vorschlagen und welche Auswirkungen sie auf Verkehr, Umfeld und Bauablauf haben könnte, dürfte daher zu den besonders aufmerksam verfolgten Punkten der Sitzung gehören.
Planung seit 2023 – Auftrag 2024 vergeben
Die Planungen gehen auf einen längeren Abstimmungsprozess zwischen der Gemeinde, dem Freistaat Bayern und der Deutschen Bahn zurück. Im August 2023 wurde ein gemeinsames Memorandum of Understanding zur Beseitigung des Bahnübergangs vereinbart. Die Planungsleistungen wurden im September 2024 für rund 1,19 Millionen Euro vergeben. Der beauftragte Planer sollte bis Ende 2026 eine tragfähige Lösung erarbeiten.
Das Vorhaben wird als Gemeinschaftsmaßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz umgesetzt. Beteiligt sind die Gemeinde Oberschleißheim, der Freistaat Bayern – vertreten durch das Staatliche Bauamt Freising – und die Deutsche Bahn.
Ein Thema mit weitreichenden Folgen
Die Beseitigung des Bahnübergangs ist für Oberschleißheim von erheblicher verkehrlicher Bedeutung. Die Schranken führen immer wieder zu Wartezeiten und Rückstaus auf der B 471. Eine kreuzungsfreie Lösung soll diese Situation grundlegend verändern.
Gleichzeitig sind mit einem solchen Bauprojekt erhebliche Eingriffe und Kosten verbunden. Die konkrete Ausgestaltung der Lösung dürfte deshalb auch weiterhin Gegenstand der öffentlichen Diskussion bleiben.

Die Gemeinderatssitzung beginnt am Dienstag, 27. Oktober 2026, um 19.30 Uhr im Bürgersaal des Bürgerzentrums Oberschleißheim.
Mit der Vorstellung der Vorplanung könnte die Diskussion über die künftige Gestaltung des Bahnübergangs in eine neue Phase eintreten.
Harald Müller




Leider gibt’s halt kein Gesamtkonzept, immer werden nur die einzelnen Brennpunkte diskutiert — vor Jahrzehnten wurde schon eine Umgehungsstraße von der Ausfahrt Neuherberg über die Ausfahrt Oberschleissheim nach Unterschleißheim ins Spiel gebracht … in Verbindung mit einem Kleeblatt würde die B471 nicht mehr als Ausweichroute benutzt und der Bahnübergang würde aus der Diskussion verschwinden!
Da die Staatsstraße von Feldmoching kommend verlegt werden soll, müsste nur ein relativ kurzes Stück verbunden werden — wäre das so viel teurer als ein extrem aufwendiges „Überwerfungsbauwerk“, was zudem den Ort nicht vom Durchgangsverkehr befreit?