Umset­zung der EU-Altklei­der­richt­linie im Land­kreis

04.02.2025 | Ankündigungen | 0 Kommentare

Wich­tige Hinweise zur korrekten Entsor­gung von Alttex­ti­lien

Im Land­kreis München werden seit vielen Jahren saubere, unbe­schä­digte und trag­bare Klei­dung sowie trag­bare Schuhe über Container auf den Recy­cling­höfen und an verschie­denen Wert­stoff­in­seln in den Städten und Gemeinden gesam­melt und entspre­chend wieder­ver­wertet.

Seit dem 1. Januar 2025 wird die EU-Abfall­rah­men­richt­linie 2018/851 durch das Kreis­lauf­wirt­schafts­ge­setz, das eine Getrennt­sam­mel­pflicht für Alttex­ti­lien vorschreibt, umge­setzt. Dies hat bei vielen Bürge­rinnen und Bürgern zu Unsi­cher­heiten bei der Entsor­gung von Alttex­ti­lien geführt. Ziel der Rege­lung ist es, mehr Texti­lien – darunter auch nicht mehr trag­bare und verschmutzte Beklei­dung – getrennt zu sammeln, um sie eben­falls einer stoff­li­chen Verwer­tung zuzu­führen. Im Land­kreis München bestehen derzeit jedoch noch keine geeig­neten Verwer­tungs­mög­lich­keiten für diese zusätz­li­chen Mate­ria­lien.

Wich­tige Hinweise zur Entsor­gung im Land­kreis:

Beschä­digte, verschmutzte oder nicht mehr trag­bare Texti­lien werden im Land­kreis München weiterhin über den Rest­müll entsorgt, da aktuell keine geeig­neten Verwer­tungs­mög­lich­keiten exis­tieren.

Werden nicht trag­bare Texti­lien in die Altklei­der­con­tainer geworfen, müssen sie aufwendig und kosten­in­tensiv aussor­tiert und letzt­lich verbrannt werden. Verschmutzte Texti­lien machen unter Umständen andere Texti­lien in den Contai­nern unbrauchbar.

Gemein­nüt­zige und gewerb­liche Sammel­or­ga­ni­sa­tionen haben derzeit keine Möglich­keit, untrag­bare und verschmutzte Texti­lien wirt­schaft­lich zu verwerten.

Umgang mit Textilen mit elek­tro­ni­schen Kompo­nenten:

Klei­dungs­stücke und Schuhe mit einge­bauten Batte­rien, wie blin­kende Schuhe, LED-Mützen, beheiz­bare Westen oder ähnli­ches, dürfen nicht in die Altklei­der­con­tainer geworfen werden, sondern müssen als Elek­tro­schrott entsorgt werden.

Bei Rück­fragen stehen die Abfall­be­ra­te­rinnen und Abfall­be­rater Ihrer Stadt oder Gemeinde zur Verfü­gung.

Carina Ober­huber, Land­ratsamt München, Presse- und Öffent­lich­keits­ar­beit

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