Bild: Gemeinde Oberschleißheim

Pfle­ge­ar­beiten im Friedhof Hoch­mut­ting (Rodung Thujen­he­cken Teil II)

22.01.2025 | Ankündigungen | 0 Kommentare

Hecken­ro­dungs­ar­beiten für 2025 werden im Februar durch­ge­führt.

Der Fried­hofs­teil II im gemeind­li­chen Friedhof Hoch­mut­ting ist auf rund 600 m Länge mit über 2 m hohen und teil­weise ebenso breiten Thujen­he­cken einge­rahmt. Es besteht ein Vier­jah­res­plan, diese Hecken zu roden. Die Rodungs­ar­beiten für das Jahr 2025 werden im Februar durch­ge­führt. Gärt­ne­ri­sche Ersatz­pflan­zungen mit anderem Pflan­zengut werden durch­ge­führt, soweit es die Platz­ver­hält­nisse zulassen. Hinter­grund ist, dass die Thujen­he­cken trotz regel­mä­ßigen Schnittes im Laufe der Jahr­zehnte immer breiter wurden und mitt­ler­weile weit in die Gräber hinein­ge­wachsen sind, sodass die Neuan­lage oder Instand­hal­tungs­ar­beiten der Grab­stätten sowie die gesetz­lich vorge­schrie­benen Stand­si­cher­heits­prü­fungen an den stehenden Grab­malen durch Stein­metze kaum noch möglich war bzw. ist. Dies wurde in den letzten Jahren mehr­fach beklagt und ist ein sicher­heits­tech­ni­scher Aspekt. Auch die Durch­gänge an den Wege­kreu­zungen sind mitt­ler­weile derart verengt, dass der Zugang z.B. bei Beer­di­gungen (Sarg­träger) bzw. Winter­dienst erheb­lich erschwert ist. 
Einge­wach­sene Grab­steine lassen nach Grab­auf­lö­sungen zudem immer mehr dürre groß­flä­chige Löcher entstehen, was der Hecke keinen ästhe­ti­schen Eindruck verleiht. Hecken­schnitt­ar­beiten zwischen einge­wach­senen Gräbern durch­zu­führen, bedeuten eine immer größere Heraus­for­de­rung, da es dabei nicht zu Beschä­di­gungen an Grab­steinen oder Gräber­be­pflan­zungen kommen soll.
Stär­kere Rück­schnitte, wie sie z.B. bei Buchen- Eiben- oder Ligus­ter­he­cken folgenlos möglich sind, führen bei Thujen­he­cken zu dauer­haft dürren Ansichten und stellen daher keine Alter­na­tive zur Rodung dar. 
Die ökolo­gi­sche Wertig­keit von Thujen­he­cken ist im Vergleich zu anderen Pflanz­he­cken sehr niedrig, u.a. da sie heimi­schen Insekten und Vögeln keine Nahrung bieten. Der Bund Natur­schutz rät von der Pflan­zung von Thujen­he­cken gene­rell ab und auch in Bauge­bieten werden derar­tige Pflan­zungen heute oftmals verboten. 
Die Rodungen werden in Teil­ab­schnitten inner­halb der nächsten 4 Jahre durch­ge­führt werden. Für die Ersatz­pflan­zung der Außen­he­cken sollen Eiben verwendet werden. Bei den Rodungen zwischen den Grab­steinen kann man vorab noch nicht genau einschätzen, was für Ersatz­pflan­zungen möglich bzw. sinn­voll und optisch anspre­chend sind; dies wird direkt vor Ort entschieden. Als Ersatz ist eine Kombi­na­tion aus neuen Bäumen, Eiben und diversen Sträu­chern vorge­sehen. Ebenso werden die Wasser­ent­nah­me­stelle und die Abfall­stellen wieder einge­fasst, hierzu sollen Eiben verwendet werden. Die geplanten Hecken­ro­dungs­ar­beiten für 2025 werden im Februar 2025 durch­ge­führt.

Gemeinde Ober­schleiß­heim

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