Für den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen gelten aktuell folgende Regel:
Zutritt ins Rathaus ist nur mit Temin und “3G” möglich. Terminvereinbarung unter Tel. 315613–0 oder über den Terminkalender auf oberschleissheim.de.
Für den Besuch der Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse ist ebenfalls “3G” vorgeschrieben.
Im Hallenbad gilt “2Gplus”, das heißt, Badegäste ab 18 Jahren benötigen einen “2G”-Nachweis und zusätzlich einen offiziellen Schnelltest mit Lichtbildausweis. Für “geboosterte” Gäste entfällt die Testpflicht. Kinder bis 13 Jahre benötigen keinen Nachweis; Kinder/Jugendliche von 14 bis 17 Jahren müssen einen Nachweis erbringen, dass sie in der Schule getestet werden; Schülerausweis genügt.
Für den Ausleihbetrieb in der Gemeindebücherei gilt “2G”. Davon ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahre.
In allen Einrichtungen gilt die Maskenpflicht.
Aufgrund der von der Regierung ausgegebenen Regeln und Vorschriften (die zugegebenermaßen nicht immer nachvollziehbar sind), sind für die verschiedenen “Sparten” und “Bereiche” die unterschiedlichen Vorgaben notwendig.
Zum besseren Verständnis wäre sicher eine einheitliche Regelung wünschenswert. Vielleicht bekommt die Regierung das ja irgendwann noch hin.…
Herzliche Grüße
Markus Böck