Jedes Haus mit eigener Regel

13.01.2022 | Ankündigungen | 1 Kommentar

Für den Zugang zu öffent­li­chen Einrich­tungen gelten aktuell folgende Regel:

Zutritt ins Rathaus ist nur mit Temin und “3G” möglich. Termin­ver­ein­ba­rung unter Tel. 315613–0 oder über den Termin­ka­lender auf oberschleissheim.de.

Für den Besuch der Sitzungen des Gemein­derats und seiner Ausschüsse ist eben­falls “3G” vorge­schrieben.

Im Hallenbad gilt “2Gplus”, das heißt, Bade­gäste ab 18 Jahren benö­tigen einen “2G”-Nachweis und zusätz­lich einen offi­zi­ellen Schnell­test mit Licht­bild­aus­weis. Für “geboos­terte” Gäste entfällt die Test­pflicht. Kinder bis 13 Jahre benö­tigen keinen Nach­weis; Kinder/Jugendliche von 14 bis 17 Jahren müssen einen Nach­weis erbringen, dass sie in der Schule getestet werden; Schü­ler­aus­weis genügt.

Für den Ausleih­be­trieb in der Gemein­de­bü­cherei gilt “2G”. Davon ausge­nommen sind Kinder bis 14 Jahre.

In allen Einrich­tungen gilt die Masken­pflicht.

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1 Kommentar

  1. Aufgrund der von der Regie­rung ausge­ge­benen Regeln und Vorschriften (die zuge­ge­be­ner­maßen nicht immer nach­voll­ziehbar sind), sind für die verschie­denen “Sparten” und “Bereiche” die unter­schied­li­chen Vorgaben notwendig.

    Zum besseren Verständnis wäre sicher eine einheit­liche Rege­lung wünschens­wert. Viel­leicht bekommt die Regie­rung das ja irgend­wann noch hin.…

    Herz­liche Grüße
    Markus Böck

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