Leser­mail zum Artikel “Neubau­ge­biete erfor­dern ernorme Folge­maß­nahmen”

Die Gemeinde hat seit September 2016 einen Grund­satz­be­schluss über Verfah­rens­grund­sätze für Bauleit­pla­nungen im gesamten Gemein­de­ge­biet gefasst. Die Bauver­wal­tung hat sich voll­um­fäng­lich an diese Vorgaben gehalten und einen entspre­chenden Beschluss­vor­schlag vorbe­reitet, der nun von den Bauträ­gern heftig kriti­siert wird, obwohl es die Pflicht der Bauträger ist, Kinder­gar­ten­plätze laut Sozi­al­ge­rechter Boden­nut­zung (SoBoN) selbst bereit­zu­stellen.

Dass Bauträger an Gewinn­ma­xi­mie­rung größtes Inter­esse haben, ist ihr gutes Recht, dass die Gemeinde aber enorme Nach­fol­ge­lasten und einen erwei­terten Infra­struk­tur­be­darf durch die beiden Bauge­biete hat, wollen diese Herr­schaften aber nicht wahr­haben.

Ein über 50 Seiten langes Gutachten zeigt auf, welchen Bedarf an Kinder­ta­ges­ein­rich­tungen beide Bauge­biete auslösen. Sollten die Bauträger mit ihrer Forde­rung durch­kommen, keine Kitas und andere Ursäch­lich­keiten bauen zu müssen, wäre dies ein Präze­denz­fall für alle weiteren künf­tigen Bauge­biete!

Zudem ist es eine Zumu­tung für hinzu­ge­zo­gene Fami­lien, ihre Klein­kinder in den Kiga nach Mitten­heim (der noch nicht gebaut ist) bringen zu müssen.

Warum verfährt man bei den 230 Wohn­ein­heiten (Bauge­biet Kreuza­cker) nicht so wie seiner­zeit an der Hirsch­pl­a­n­allee? Hier hat die Gemeinde 12.000 m² für ein Sechstel des Bauland­preises erworben bei nur 165 Wohn­ein­heiten, mit dem Erlös konnte sie die Infra­struktur herstellen. Laut SoBoN wäre dies möglich.

Hans Negele, Gemein­derat (FW)

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2 Kommentare

  1. Was ist wohl ein größeres Bauge­biet? Zwei “kleine” Gebiete können auch ein größeres Bauge­biet sein. Auch darf man nicht vergessen, dass Mitten­heim auch im Raum steht. Im übrigen wird im Kommentar zum BauGB nicht nach groß und klein unter­schieden, sondern nach der Anzahl der Wohn­ein­heiten bzw. Einwohner. Und diese erfor­dern beim Bauge­biet Kreuza­cker und Mitten­heim mit Sicher­heit weitere Schul­klassen und Betreu­ungs­ein­rich­tungen.

    Mir scheint, im Gemein­derat gibt es durchaus Strö­mungen, die Bauträger zu hofieren und jeden Wunsch zu erfüllen. Wenn ich mir den Bebau­ungs­plan anschaue und sehe, dass die Gemeinde Grund­be­sitz an den Bauträger abtritt, damit er größer und das vorhan­dene Grund­stück finanz­stärker verwerten kann, dann frage ich mich, wie weit geht das noch. Im Gegenzug “darf” er dann die notwen­digen Stell­plätze auf öffent­li­chen Stra­ßen­grund “ausweisen”.

    Wie ich einem Bericht entnommen habe, will die SPD vorhan­dene Betreu­ungs­ein­rich­tungen eingrenzen, um dem Bauträger die notwen­digen Einrich­tungen zur Verfü­gung zu stellen. Wie ich in Gesprä­chen mit Eltern erfahren habe, sind unsere Einrich­tungen (Schule etc.) schon jetzt am Limit. Wie soll das wohl weiter­gehen?

    Ich weiß nicht, aber es kommt mir der Gedanke, es soll den Bauträ­gern der “rote Teppich” ausge­rollt werden, weil sie (lt. einigen Pres­se­ar­ti­keln) “bezahl­baren” Wohn­raum erstellen. Da habe ich im Internet bei anderen Bauvor­haben der Bauträger ganz andere Preise gesehen.

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  2. Es geht defi­nitiv nicht um die Frage, ob man Betreu­ungs­ein­rich­tungen vorsieht, sondern darum, wie die am besten bereit­zu­stellen sind. Schulen und Betreu­ungs­ein­rich­tungen rentieren sich erst ab einer bestimmten Größe. Und da ist zu entscheiden, ob die bei einem größeren Bauge­biet vor Ort reali­siert werden oder durch die Gemeinde gegen Erstat­tung der Kosten erstellt werden sollen.

    Wenn es eine gemein­same Planung unter Einbe­zie­hung des Grund­stücks von Herrn Negele gegeben hätte, wäre die kriti­sche Größe erreicht worden. So sind es nun zwei kleine Gebiete geworden, bei denen andere Maßstäbe anzu­legen sind.

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