Die Gemeinde hat seit September 2016 einen Grundsatzbeschluss über Verfahrensgrundsätze für Bauleitplanungen im gesamten Gemeindegebiet gefasst. Die Bauverwaltung hat sich vollumfänglich an diese Vorgaben gehalten und einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorbereitet, der nun von den Bauträgern heftig kritisiert wird, obwohl es die Pflicht der Bauträger ist, Kindergartenplätze laut Sozialgerechter Bodennutzung (SoBoN) selbst bereitzustellen.
Dass Bauträger an Gewinnmaximierung größtes Interesse haben, ist ihr gutes Recht, dass die Gemeinde aber enorme Nachfolgelasten und einen erweiterten Infrastrukturbedarf durch die beiden Baugebiete hat, wollen diese Herrschaften aber nicht wahrhaben.
Ein über 50 Seiten langes Gutachten zeigt auf, welchen Bedarf an Kindertageseinrichtungen beide Baugebiete auslösen. Sollten die Bauträger mit ihrer Forderung durchkommen, keine Kitas und andere Ursächlichkeiten bauen zu müssen, wäre dies ein Präzedenzfall für alle weiteren künftigen Baugebiete!
Zudem ist es eine Zumutung für hinzugezogene Familien, ihre Kleinkinder in den Kiga nach Mittenheim (der noch nicht gebaut ist) bringen zu müssen.
Warum verfährt man bei den 230 Wohneinheiten (Baugebiet Kreuzacker) nicht so wie seinerzeit an der Hirschplanallee? Hier hat die Gemeinde 12.000 m² für ein Sechstel des Baulandpreises erworben bei nur 165 Wohneinheiten, mit dem Erlös konnte sie die Infrastruktur herstellen. Laut SoBoN wäre dies möglich.
Hans Negele, Gemeinderat (FW)
Was ist wohl ein größeres Baugebiet? Zwei “kleine” Gebiete können auch ein größeres Baugebiet sein. Auch darf man nicht vergessen, dass Mittenheim auch im Raum steht. Im übrigen wird im Kommentar zum BauGB nicht nach groß und klein unterschieden, sondern nach der Anzahl der Wohneinheiten bzw. Einwohner. Und diese erfordern beim Baugebiet Kreuzacker und Mittenheim mit Sicherheit weitere Schulklassen und Betreuungseinrichtungen.
Mir scheint, im Gemeinderat gibt es durchaus Strömungen, die Bauträger zu hofieren und jeden Wunsch zu erfüllen. Wenn ich mir den Bebauungsplan anschaue und sehe, dass die Gemeinde Grundbesitz an den Bauträger abtritt, damit er größer und das vorhandene Grundstück finanzstärker verwerten kann, dann frage ich mich, wie weit geht das noch. Im Gegenzug “darf” er dann die notwendigen Stellplätze auf öffentlichen Straßengrund “ausweisen”.
Wie ich einem Bericht entnommen habe, will die SPD vorhandene Betreuungseinrichtungen eingrenzen, um dem Bauträger die notwendigen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Wie ich in Gesprächen mit Eltern erfahren habe, sind unsere Einrichtungen (Schule etc.) schon jetzt am Limit. Wie soll das wohl weitergehen?
Ich weiß nicht, aber es kommt mir der Gedanke, es soll den Bauträgern der “rote Teppich” ausgerollt werden, weil sie (lt. einigen Presseartikeln) “bezahlbaren” Wohnraum erstellen. Da habe ich im Internet bei anderen Bauvorhaben der Bauträger ganz andere Preise gesehen.
Es geht definitiv nicht um die Frage, ob man Betreuungseinrichtungen vorsieht, sondern darum, wie die am besten bereitzustellen sind. Schulen und Betreuungseinrichtungen rentieren sich erst ab einer bestimmten Größe. Und da ist zu entscheiden, ob die bei einem größeren Baugebiet vor Ort realisiert werden oder durch die Gemeinde gegen Erstattung der Kosten erstellt werden sollen.
Wenn es eine gemeinsame Planung unter Einbeziehung des Grundstücks von Herrn Negele gegeben hätte, wäre die kritische Größe erreicht worden. So sind es nun zwei kleine Gebiete geworden, bei denen andere Maßstäbe anzulegen sind.