Votum gegen das Land­ratsamt

29.05.2020 | Rathaus | 0 Kommentare

Bei der Erlaubnis für eine geplante Werbe­an­lage an der Sonnen­straße geht der Gemein­derat in den Clinch mit dem Land­ratsamt. Obwohl die Geneh­mi­gungs­be­hörde die bean­tragte Werbe­tafel als zulässig sieht, hat sie der Bauaus­schuss des Gemein­de­rats nun zum zweiten Mal abge­lehnt.

Für den Ausschuss hätte die 3,80 Meter breite und in Summe 10,64 Quadrat­meter große Werbe­an­lage die Vorgaben des einschlä­gigen Leit­plans gesprengt, der eine maxi­male Breite von 1,50 Meter und eine zuläs­sige Gesamt­fläche von zehn Quadrat­me­tern gestattet.

Das Land­ratsamt wies die Ableh­nung der Gemeinde jedoch zurück. Für die Münchner Behörde waren die Über­schrei­tungen tole­rabel, in der Gesamt­sicht der Umge­bung wäre die Tafel nicht störend.

Obwohl das Land­ratsamt daraus einen Rechts­an­spruch auf Bauge­neh­mi­gung herlei­tete und das Gemein­de­bauamt folg­lich auch die Zustim­mung empfahl, blieb der Bauaus­schuss bei der zweiten Vorlage bei seiner Ableh­nung.

Dabei schloß sich auch der neue Bürger­meister Markus Böck der klaren Ausschuss­mehr­heit von 10:1 an und stimmte damit gegen die von seiner eigenen Verwal­tung vorge­legte Empfeh­lung; ein Proce­dere, mit dem schon Vorgänger Chris­tian Kuch­l­bauer gele­gent­lich für Verblüf­fung gesorgt hatte.

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