Von Casimir Katz
Als Antwort auf Alexander von Obert.
In Bayern sind Straßenausbaubeiträge (Strabs) für die Erneuerung und Verbesserung von Ortsstraßen seit dem 1. Januar 2018 rückwirkend abgeschafft. Anlieger müssen sich somit nicht mehr an den Kosten für Ausbau oder Sanierung bestehender Straßen beteiligen.



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