Foto: Rudolph Buch

Warum ist Gut Hoch­mut­ting ein Baudenkmal?

03.08.2024 | Kultur & Geschichte | 0 Kommentare

Denk­mal­schutz in Ober­schleiß­heim

Wenn man sich, ange­regt durch die Debatte über die gewerb­liche Nutzung von Gebäuden des Guts Hoch­mut­ting, auf die Suche nach Baudenk­mä­lern in Ober­schleiß­heim macht, stellt man fest, es wimmelt hier nur so davon.

Selbst­ver­ständ­lich gilt Denk­mal­schutz für die Schloss­an­lagen, die Flug­werft, die Regatta-Anlage oder die Jakobs­ka­pelle in Hoch­mut­ting. Aber es gehören auch zahl­reiche Häuser in Privat­be­sitz dazu. Dazu führt das Baye­ri­sche Landesamt für Denk­mal­pflege eine Liste mit sage und schreibe 40 Objekten. Unter­schleiß­heim hat nur 2. Auf der Liste findet sich unter dem Akten­zei­chen D‑1–84-135–47 auch das Gut Hoch­mut­ting:

“Hoch­mut­ting 1; Münchner Allee. Ehem. Außen­stelle des Staats­gutes, ehem.
Vier­seithof, jetzt statt­liche Drei­flügel-Anlage: Nord­flügel mit zwei­ge­schos­sigem
Wohn­haus mit Halb­walm, Stall und Stadel mit Sattel­dach, 18. und 19. Jh.; West­flügel,
erdge­schos­siger lang­ge­streckter Stadel mit Sattel­dach, gleich­zeitig; Ostflügel,
lang­ge­streckter Stall mit Sattel­dach, gleich­zeitig; Wasser­turm, histo­ri­sie­rend mit
Blend­bögen, gleich­zeitig; zufüh­rende Allee.
nach­qua­li­fi­ziert”

“Nach­qua­li­fi­ziert” heißt: geprüft, im Gegen­satz zu “nicht nach­qua­li­fi­ziert”.

An vielen Stand­orten in Ober­schleiß­heim gibt es wegen der Besitz­rechte (viel Grund gehört dem Staat) oder der Schutz­rechte, z. B. Denk­mal­schutz und Natur­schutz, Einschrän­kungen bei den Gestal­tungs­mög­lich­keiten. Man kann selbst­ver­ständ­lich geteilter Meinung darüber sein, und nicht alle Besitzer eines Baudenk­mals sind glück­lich darüber. Aber Baudenk­mäler sind auch Schätze. Wir leben eben an einem geschichts­träch­tigen Ort.

Andrea Wörle

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