Leser­mail zum Artikel “Geis­ter­radler”

Merk­wür­dige Logik! Mir ist heute aufge­fallen, dass nur auf einer Stra­ßen­seite die Geis­ter­radler-Schilder ange­bracht sind. Gibt es auf der anderen Seite keine Geis­ter­radler? Mir sind dort heute 3 Geis­ter­radler hinter­ein­ander begegnet!

Hans Kolpatzik

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2 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Katz!

    Das Thema Radweg gerade im Bereich um die “Bahn­hofs­kreu­zung” bis hin zur Fußgängerampel/Autowerkstatt ist schon seit Jahren kontro­vers und bis auf ein kleines rotes Schild ist hier für mich kaum (vernünf­tiges bzw. poli­ti­sches) Handeln erkennbar. Klar ist, dass die STVO ausdrück­lich ein Rechts­fahr­gebot §2 vorge­geben hat. Speziell in §2/4 ist der Radver­kehr beschrieben. Jedoch ist auch hier für mich nicht hinrei­chend begründet, weshalb so kate­go­risch in o. g. Bereich auf einer Einhal­tung der Fahrt­rich­tung bestanden wird. Gerade der breite Gehsteig vor der Laden­zeile Feier­abend­strasse 43 — 53 ist nunmal stark frequen­tiert durch Fußgänger, Radfahrer, ein/ausparkenden Auto­ver­kehr, auf dem Gehsteig parkenden Liefer­ver­kehr und Perso­nen­trans­port (auch Engstelle Feier­abend­strasse 41). Auch private Fahr­zeuge werden gerne mal für “schnelle Erle­di­gungen” parallel zur Straße komplett auf dem Gehsteig geparkt. Fußgän­gern und Radfah­rern — speziell älteren Mitmen­schen und Eltern mit Kindern (<10 Jahre) bleibt hier oft nur das Auswei­chen auf den Weg direkt vor den Laden­ge­schäften oder eben auf die Fahr­bahn. Der ebenso breite, zur Strasse baulich getrennte Fußweg gegen­über ist deut­lich weniger frequen­tiert. Es erschließt sich mir also über­haupt nicht, weshalb hier (ausdrück­lich nur zwischen Kreu­zung und Auto­werk­statt) kein Radver­kehr in beiden Rich­tungen möglich sein soll, obwohl dies oben beschrie­bene Situa­tion durchaus entspannen könnte. Eine Bemer­kung sei mir hier noch gestattet: Sie appel­lieren in diesem Zusam­men­hang ja auch immer wieder für gegen­sei­tige Rück­sicht­nahme. Das erkenne ich im Stra­ßen­ver­kehr genau dann, wenn Falsch­parken (siehe oben) nicht sank­tio­niert wird. Umge­kehrt wird gerne die Einhal­tung der Fahrt­rich­tung kontrol­liert und auch sank­tio­niert. (Reak­tion auf Unmuts­äu­ße­rungen aus der Bevöl­ke­rung ist offen­sicht­lich das rote zusätz­liche Warn­schild). Vernünftiger/Sinnvoller finde ich hier eine Frei­gabe für Radfahrer bis zur Fußgän­ger­ampel mit entspre­chender Beschil­de­rung und Wegmar­kie­rung. Zudem finde ich Ihre Argu­men­ta­tion “Schil­der­wald und Kame­ra­über­wa­chung nach chine­si­schem Vorbild” schon reich­lich pole­misch und wenig ziel­füh­rend. Erstens gibt es an beiden Enden der Fußwege zw. Kreu­zung und Fußgän­ger­ampel schon Verkehrs­schilder und zwei­tens ist es – Sie schreiben selbst, „dauernde Ermah­nung [werden] nicht mehr wahr­ge­nommen“ – m. M. n. dann doch ziel­füh­render, dann ange­messen und durch­dacht an das Verhalten der Menschen anzu­passen, statt mit Para­gra­phen und Sank­tio­nie­rungen nur dagegen zu arbeiten.

    A. Bauer

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  2. Lieber Herr Kolpatzik

    selbst wenn eine flächen­de­ckende Beschil­de­rung die Geis­ter­radler verhin­dern würde, möchte niemand einen Schil­der­wald und schon gar keine chine­si­schen Verhält­nisse mit Video­ka­meras und Gesich­ter­er­ken­nung an jeder Stra­ßen­kreu­zung.

    Das Prinzip jeder Warnung an einem Computer oder an einer gefähr­li­chen Straße ist so, dass eine dauernde Ermah­nung nicht mehr wahr­ge­nommen wird. Man muss daher Schwer­punkte an den Gefah­ren­stellen setzen. “Achtung Kurve” also nur vor der engen uner­war­teten Kurve wo sich die Unfälle häufen.

    Ihr Leser­brief erlaubt mir aber auch noch einmal darauf hinzu­weisen, dass jedes poli­ti­sches Handeln zwischen den Inter­essen der Betei­ligten abwägen muss. Eine Förde­rung des Radver­kehrs darf nicht zu Lasten der Fußgänger gehen und die Belas­tungen des moto­ri­sierten Verkehrs (z.B. Geschwin­dig­keits­re­du­zie­rungen auf 30 km/h in der Mitten­heimer Straße) müssen ange­messen sein.

    Casimir Katz

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