Am Rande: Einige sind glei­cher…

Da schau her… Wenn die Wahr­neh­mung nicht trügt, gelten doch derzeit diverse Verbote, Bestim­mungen und Appelle bezüg­lich einer Pandemie…?

Sollte man nicht unbe­dingt Kontakte redu­zieren und vermeiden? Sind persön­liche Treffen nicht in einem radi­kalen Maße redu­ziert, dass sogar die Besuche von Groß­el­tern, Treffen mit Freunden oder Kran­ken­be­suche verboten sind?

Gibt es irgend­einen Verein in Ober­schleiß­heim, der seit November eine Präsenz­ver­an­stal­tung ange­setzt oder sich zu einer Versamm­lung live getroffen hätte?

All das gilt offenbar nicht für die CSU, die Partei des Baye­ri­schen Minis­ter­prä­si­denten und des Ober­schleiß­heimer Bürger­meis­ters. Zu ihrer Vorstands­wahl inclu­sive Bestel­lung der Dele­gierten zu Partei­ver­samm­lungen (wichtig, wichtig!) traf sich die CSU live und direkt.

Appell zur Redu­zie­rung der Kontakte? Kontakt­ver­bote? Aber hey! Die Versamm­lung fand laut CSU-Mittei­lung “unter strenger Einhal­tung aller Hygie­ne­re­geln” statt. Na dann…

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6 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Markus Böck,

    ich möchte ihnen auch als SPD-Mitglied zur Wahl des Orts­vor­sit­zenden recht herz­lich gratu­lieren. Ich schließe mich auch der Meinung von Herrn Bach­huber an, dass Präsenz­ver­an­stal­tungen unter den jetzig gege­benen Bedin­gungen, auch wenn sie drin­gend wichtig sind, wenn es um Wahlen geht, gerade nicht möglich sind, auch unter den Hygie­ne­kon­zepten, die in ihrer Partei erwähnt wurden, was selbst­ver­ständ­lich gut und richtig ist.

    Wenn Vereine, Dienst­leister, Schulen etc. und auch die übrigen Parteien unter den jetzigen Bedin­gungen keine Präsenz­ver­an­stal­tungen abhalten dürfen, weil das Corona-Virus 1.1.7 für unsere Gesund­heit so gefähr­lich ist, so sollte dies auch für die CSU genauso gelten, solche Veran­stal­tungen Online und per Brief­wahl abzu­halten. Das gebietet auch in der Notlage, ganz im Beson­deren für alle Parteien, die jetzt bestehenden Regeln und Verord­nungen einzu­halten.

    Wenn es schon unter einge­schränkten Möglich­keiten im privaten Bereich nicht geht, Verwand­ten­be­suche, Kran­ken­haus­be­suche von verwandten Pati­enten und nur Kontakte mit nur 2 Haus­halten zu unter­nehmen, so sollte dies auch für die CSU gelten, auf Präsenz­ver­an­stal­tungen in der gerade gege­benen Situa­tion zu verzichten und auf Online-Konfe­renzen auszu­wei­chen. Wir machen das in unserer SPD schon lange und mit großem Erfolg. Wahlen kann man mit Brief­wahlen abde­cken. Das gebietet einfach die Gerech­tig­keit gegen­über den übrigen Parteien, Vereinen, Kultur­ver­an­stal­tern und Dienst­leis­tern.

    Wir freuen uns alle, wenn wir geimpft sind und die Inszi­den­zahlen weiter herun­ter­gehen (Ober­schleiß­heim liegt bei ca. 45,6), dass das öffent­liche Leben, die Kultur und die Wirt­schaft wieder ansteigt und seinen normalen Lebensweg geht.

    Mit freund­li­chen Grüßen
    ihr Bürger und SPD-Mitglied
    Chris­tian Sommer

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  2. Lieber Markus,

    in meiner Funk­tion als Spre­cher des Grünen Orts­ver­bands möchte ich dir herz­lich zu deiner Wahl als Orts­vor­sit­zender der CSU in Ober­schleiß­heim gratu­lieren.

    Jetzt möchte ich persön­lich jedoch noch Bezug zu deiner Leser­mail nehmen und vor allem auf deine Behaup­tung eingehen, dass nicht nur alle Orts­ver­bände der CSU derzeit solche Präsenz­ver­an­stal­tungen abhalten, sondern „mit an Sicher­heit gren­zender Wahr­schein­lich­keit“ auch andere Parteien.
    Dieser Satz hat mich doch sehr verwun­dert und auch verär­gert, da er in keinster Weise der Realität entspricht.

    Ausge­nommen der CSU und der AFD gibt es unter den anderen Parteien einen großen Konsens, auf Präsenz­ver­an­stal­tungen zu verzichten; und dies schon seit längerer Zeit. Auch Dele­gier­ten­wahlen und Aufstel­lungs­ver­samm­lungen werden vieler­orts bereits online durch­ge­führt („Super­spre­a­ding in den Hinter­zim­mern”, SZ, 11. Februar 2021).

    Der Bundes­vor­stand von Bündnis 90/Die Grünen empfiehlt ganz klar, von Präsenz­ver­an­stal­tungen abzu­sehen. Die Grünen München zum Beispiel werden in den nächsten Tagen online ihre Aufstel­lungs­ver­samm­lungen durch­führen.

    Damit kann ich sagen, dass es bei den Grünen mit „an Sicher­heit gren­zender Wahr­schein­lich­keit“ unter den jetzigen Bestim­mungen keine landes­weiten Präsenz­ver­an­stal­tungen wie bei der CSU geben wird.

    In Face­book mahnst du in regel­mä­ßigen Abständen alle Mitbürger*innen zur Kontakt­ver­mei­dung und appel­lierst auch eindring­lich an die Eigen­ver­ant­wor­tung, die „vermut­lich die beste Möglich­keit bietet, gesund zu bleiben.“

    Präsenz­ver­an­stal­tung sind für Parteien mit Einschrän­kungen möglich, obwohl sich das gesamte Land größ­ten­teils im Lock­down befindet, aber sie sind in meinen Augen sicher­lich nicht der beste Weg.

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  3. Lieber Herr Bach­huber,

    auch das ist eine Grund­feste der Demo­kratie, dass jeder seine Meinung äußern und geltende Regeln für einen Skandal halten darf. Um das auch in Zukunft zu ermög­li­chen, ist es ja so wichtig, die demo­kra­ti­schen Organe am Laufen zu halten.

    Das „unschöne und dumme Verhalten“ beziehe ich jetzt mal nicht auf die von uns abge­hal­tene Sitzung. Sich an geltende Regeln unter Beach­tung aller recht­li­chen Voraus­set­zungen und Vorschriften zu halten, sehe ich nämlich in keiner Weise dumm oder unschön. Diese gängige Praxis wird tagtäg­lich auch in anderen Berei­chen des öffent­li­chen Lebens prak­ti­ziert.

    Wer sich am Samstag durch einen vollen Super­markt kämpft, ist weder dumm, unso­li­da­risch oder hegt unter­ir­di­sches Problem­be­wusst­sein. Sondern er erle­digt notwen­dige Einkäufe und versucht hoffent­lich eben­falls, alle geltenden Regeln einzu­halten.

    Eine pauschale Dumm­heit zu unter­stellen, wider­strebt mir massiv.

    Von unserer Seite wurde kein großes Geheimnis über die Abhal­tung der Versamm­lung gemacht. Im Gegen­teil zeigen wir trans­pa­rent und ehrlich, was vor sich geht. Dies stellt zumin­dest für uns einen Eckpfeiler des poli­ti­schen Handelns dar.

    Das grund­ge­setz­lich geschützte Partei­en­pri­vileg, an Wahlen teil­zu­nehmen, gilt für alle Parteien und ist in der jetzigen Zeit eher weniger Privileg als notwen­dige Pflicht­er­fül­lung. Mir ist nicht bekannt, wie andere demo­kra­ti­sche Parteien diese Wahlen durch­führen. Aber auch diese werden und müssen diese in irgend­einer Form abhalten. Für die CSU war es aber der sicherste Weg, um gewissen anderen Parteien keinen Angriffs­punkt auf rechts­un­si­chere Lücken zu bieten, um demo­kra­ti­sche Prozesse zu torpe­dieren.

    Sicher­lich ist Ihnen die demo­gra­phi­sche Zusam­men­set­zung unseres Orts­ver­bandes bekannt. Das Durch­schnitts­alter von 65 Jahren hat uns große Kopf­schmerzen bereitet. Dennoch haben wir eine sehr gute Möglich­keit gefunden, diese sicher abzu­halten. Wir haben lange gezö­gert und gehofft, eine solche Präsenz­ver­an­stal­tung nicht durch­führen zu müssen und wurden leider enttäuscht. Man darf durchaus Zweifel erheben, wenn es in der heutigen Zeit nicht möglich ist, auf rechts­si­chere, digi­tale Formen auszu­wei­chen. Das tun wir genauso. Hier ist aber nicht nur die CSU, sondern alle poli­ti­sche Parteien gemeinsam gefragt, eine Lösung zu finden.

    Zu der im Raum stehenden unter­ir­di­schen Polemik, die sich hier in Rich­tung der CSU entlädt, möchte ich mich aber (hoffent­lich verständ­li­cher­weise) nicht äußern.

    Mit freund­li­chen Grüßen
    Markus Böck
    Vorsit­zender des CSU-Orts­ver­bands Ober­schleiß­heim

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  4. Sehr geehrter Herr Böck,

    ich habe weder im Baye­ri­schen Versamm­lungs­ge­setz noch in der Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung oder auch in den Kommen­taren einen Hinweis gefunden, dass es Ausnahmen für poli­ti­sche Parteien gibt. Ledig­lich Gemein­de­rats­sit­zungen sind erwähnt.

    Ich entnehme der Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung, dass zu aller­erst die Kontakt­be­schrän­kungen gelten. Ein Hygie­ne­kon­zept ist erst nach­rangig nach weiteren Öffnungen erfor­der­lich.

    Die Grund­lagen der Demo­kratie können auch, wie bei anderen Parteien, virtuell bzw. mit einer Brief­wahl voll­zogen werden. Oder wird die Brief­wahl nach ameri­ka­ni­schen Muster in Frage gestellt?

    Nach meiner Meinung und wie ich die Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung verstehe, sind Präsenz­ver­an­stal­tungen (Versamm­lungen), auch lt. Land­ratsamt, derzeit aufgrund der Kontakt­be­schrän­kungen nicht möglich.

    Für meine Begriffe sind poli­ti­sche Parteien (Orts­ver­band, Orts-Verein!) gleich­be­deu­tend mit Vereinen, Dienst­leis­tern, Orga­ni­sa­tionen, Volks­hoch­schulen, Kultur­ver­an­stal­tern, Läden, Sport­ver­einen, Gastro­nomen, Einzel­händ­lern und unter­liegen den jewei­ligen Kontakt­be­schrän­kungen, ganz egal welches Hygie­ne­kon­zept entwi­ckelt und ange­boten wurde. Wenn es ein Recht für poli­ti­sche Parteien geben sollte, dann müsste das auch für Vereine, Dienst­leister, Orga­ni­sa­tionen, Volks­hoch­schulen, Kultur­ver­an­stalter, Läden, Sport­ver­eine, Gastro­nomen, Einzel­händler gelten und alle könnten mit einem entspre­chenden Hygie­ne­kon­zept öffnen.

    Siehe auch Art. 1 des Baye­ri­schen Versamm­lungs­ge­setzes:
    Grund­satz
    (1) Jeder­mann hat das Recht, sich fried­lich und ohne Waffen öffent­lich mit anderen zu versam­meln.

    Es gibt Orga­ni­sa­tionen, Insti­tu­tionen, Vereine, die sich aufgrund gesetz­li­cher und satzungs­recht­li­cher Vorgaben “versam­meln” müssten, doch es über­wiegt die Kontakt­be­schrän­kung und sie müssen nach anderen Lösungen suchen.

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  5. Sehr geehrter Herr Böck,

    unschönes oder dummes Verhalten wird dadurch nicht besser, dass es erlaubt ist.

    Die Regel, auf die sie sich berufen, halte ich für einen Skandal. Es ist nach­voll­ziehbar und berech­tigt, dass Organe der Demo­kratie und der kommu­nalen Selbst­ver­wal­tung funk­ti­ons­fähig bleiben, und dazu gehören auch Bundes­tags- oder Gemein­de­rats­sit­zungen als Präsenz­ver­an­stal­tungen.

    Aber warum soll eine CSU ihren Orts­vor­stand oder ihre Dele­gierten zu Partei­gre­mien nicht genauso online oder per Brief­wahl best­zimmen, wie das jedem anderen Verein aufer­legt wird? Die Wahl von Dele­gierten eines Orts­ver­eins zu einer Kreis­ver­samm­lung ist nun wahr­lich kein Hoheitsakt, der für das Funk­tio­nieren einer Demo­kratie unab­dingbar in persön­li­cher Begeg­nung erfolgen müsste.

    Ich kann mir auch vorstellen, dass sehr viele andere Vereine, Dienst­leister, Orga­ni­sa­tionen, Volks­hoch­schulen, Kultur­ver­an­stalter, Läden, Sport­ver­eine, Gastro­nomen, Einzel­händler hervor­ra­gend ausge­ar­bei­tete Abstands- und Hygie­ne­kon­zepte hervor­ra­gend umge­setzt hätten — dass die alle das seit Monaten nicht unter Beweis stellen dürfen. liegt recht maßgeb­lich am Landes­vor­sit­zenden Ihrer Partei, der Partei, die nun die kleinste Lücke zum Ausscheren nutzt.

    Legal mag das ganz sicher sein; für sinn­voll halte ich persön­lich es nicht. In punkto Soli­da­rität und Problem­be­wusst­sein ist es unter­ir­disch.

    Klaus Bach­huber

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  6. Sehr geehrter Herr Bach­huber,

    nicht „Einige sind glei­cher…“ sondern „Was sein muss, muss sein!“

    Ähnlich wie Gemein­de­rats­sit­zungen sind Versamm­lungen dieser Art unbe­dingt notwendig und recht­lich zulässig.

    Die CSU-Orts­haupt­ver­samm­lung diente zur Vorbe­rei­tung der Aufstel­lung von Bewer­bern für die Bundes­tags­wahl und ist aufgrund einzu­hal­tender Fristen und anderer wahl­ge­setz­li­cher Rege­lungen erfor­der­lich. Wahl- und Aufstel­lungs­ver­samm­lungen von poli­ti­schen Parteien sind verfas­sungs­recht­lich geschützt und unter­fallen dem Baye­ri­schen Versamm­lungs­ge­setz, weshalb diese nach der geltenden Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung zulässig sind. Falls wir mehr als 100 Teil­nehmer erwartet hätten, wäre eine Ausnah­me­ge­neh­mi­gung der örtli­chen Behörde erfor­der­lich gewesen. Bei einem Orts­ver­band mit 82 Mitglie­dern war dies also zu keiner Zeit erwartbar.

    Es geht um die Aufstel­lung von Bundes­tags­kan­di­daten und damit einem vom Volk gewählten Vertreter für das höchste deut­sche Haus. Das bedeutet, dass hier die Grund­lagen der Demo­kratie voll­zogen und durch­ge­führt werden müssen.

    Zur gewählten Form der Präsenz­ver­an­stal­tung darf ich Florian Hahn, MdB aus dem Münchner Merkur zitieren: „Die Präsenz­ver­an­stal­tung ist die recht­lich sicherste, da man sonst Gefahr läuft, Verfah­rens­fehler zu machen.“

    Ich möchte behaupten, dass alle baye­ri­schen CSU-Orts­ver­bände die Wahl der Dele­gierten in Präsenz veran­staltet haben. Und nicht nur die CSU, sondern mit an Sicher­heit gren­zender Wahr­schein­lich­keit auch andere Parteien.

    Da die Orts­haupt­ver­samm­lung mit den ange­stan­denen Wahlen 2020 nicht statt­finden konnte, nutzte man den Umstand, um Vorstands­wahlen durch­zu­führen. Ein rich­tiger und konse­quenter Schritt, da man sich eine weitere Versamm­lung hiermit sparen konnte.

    Die Brisanz des Themas war uns durchaus bewusst, aber ich darf versi­chern, dass das ausge­ar­bei­tete Abstands- und Hygie­ne­kon­zept entspre­chend der anwe­senden Personen hervor­ra­gend umge­setzt wurde und auch funk­tio­niert hat. Anders­falls hätte die Veran­stal­tung nicht statt­ge­funden.

    Mit freund­li­chen Grüßen
    Markus Böck
    Vorsit­zender des CSU-Orts­ver­bands Ober­schleiß­heim

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