Sitzungszweck Vertagung

Sitzungen der kommunalen Selbstverwaltung sind trotz aller Restriktionen im Infektionsschutzgesetz ausdrücklich erlaubt, aber sie sollen aufs Nötigste beschränkt und möglichst kurz gehalten werden.

Das hat der Hauptausschuss des Gemeinderats am Montag mustergültig beherzigt. Die Räte betraten den Saal, erklärten alle Tagesordnungspunkte für abgesetzt und gingen wieder.

Hintergrund der bizarren Vorstellung war offenbar ein Formfehler, dass eine nötige Unterlage speziell zur Beratung im nichtöffentlichen Teil verspätet zugestellt worden war. Diese Grundlage wäre wohl aber auch zur öffentlichen Sitzung nötig gewesen, wo es um den Stellenplan des Rathauses 2021 und um Lohnzulagen gegangen wäre.

So entschied das Gremium nach offenbar interner Vorbesprechung, gleich die gesamte Sitzung abzusagen und in Gänze neu anzusetzen; voraussichtlich am Donnerstag, 28. Januar.

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