Sitzungs­zweck Verta­gung

20.01.2021 | Rathaus | 0 Kommentare

Sitzungen der kommu­nalen Selbst­ver­wal­tung sind trotz aller Restrik­tionen im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz ausdrück­lich erlaubt, aber sie sollen aufs Nötigste beschränkt und möglichst kurz gehalten werden.

Das hat der Haupt­aus­schuss des Gemein­de­rats am Montag muster­gültig beher­zigt. Die Räte betraten den Saal, erklärten alle Tages­ord­nungs­punkte für abge­setzt und gingen wieder.

Hinter­grund der bizarren Vorstel­lung war offenbar ein Form­fehler, dass eine nötige Unter­lage speziell zur Bera­tung im nicht­öf­fent­li­chen Teil verspätet zuge­stellt worden war. Diese Grund­lage wäre wohl aber auch zur öffent­li­chen Sitzung nötig gewesen, wo es um den Stel­len­plan des Rathauses 2021 und um Lohn­zu­lagen gegangen wäre.

So entschied das Gremium nach offenbar interner Vorbe­spre­chung, gleich die gesamte Sitzung abzu­sagen und in Gänze neu anzu­setzen; voraus­sicht­lich am Donnerstag, 28. Januar.

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