Wird die Tiefgarage zur Hochgarage?

Die Bebauungspläne für die Neubaugebiete am Kreuzacker und am Schäferanger sind nun im Genehmigungsverfahren – vier Jahre nach Planungsstart. Nach einer erneuten Reduzierung der möglichen Baudichte hat der Bauausschuss des Gemeinderats die Planungen jetzt freigegeben.

Letzter Konfliktpunkt war noch das Höhenniveau der entstehenden Gebäude. Wegen des hohen Grundwasserstands in der Gegend soll erlaubt werden, dass die beiden Tiefgaragen bis zu 2,10 Meter über das Geländeniveau ragen dürfen.

In beiden Baugebieten gibt es jeweils nur eine zentrale Tiefgarage für alle entstehenden Gebäude, die jeweils fast die komplette Fläche des Baugebiets bedeckt. Wo auf der Tiefgarage Wohnungen entstehen, bedeutet dies, dass ihre Erdgeschosse erst in dieser Höhe liegen, wo darüber Freifläche bleibt, entsteht zur Nachbarschaft und den bestehenden Straßen eine bis zu 2,10 Meter hohe Mauer.

„Das wird so kein attraktives Baugebiet“, lehnte Stefan Vohburger für die FW diese Vorgabe ebenso kategorisch ab wie die Grünen, deren Sprecher Fritz-Gerrit Kropp warnte: „Wir bauen hier eine Ritterburg.“

Vohburger verwies darauf, dass bei der in der 1990er Jahren entstanden Siedlung am Moosweg unmittelbar westlich des Schäferangers die Anhebung auf 1,30 Meter reduziert gewesen sei. Dort seien wohl absolut identische Grundwasserverhältnisse anzunehmen.

Nach fast einstündiger Diskussion, in der im Ausschuss mehrfach unterschiedlich argumentiert wurde, wie die Maße in den Planvorgaben zu verstehen seien, verständigte man sich schließlich einstimmig, den Leitplan in zwei Varianten ins Verfahren zu schicken; neben dem von den Planern vorgesehenen Höhenniveau soll auch eine Alternative mit nur 1,30 Meter Erhebung über Geländeniveau den Fachbehörden wie dem Wasserwirtschaftsamt zur Beurteilung vorgelegt werden.

Beim Baugebiet am Schäferanger etwa nimmt die Tiefgarage rund 80 Prozent der Grundstücksfläche ein. Im ersten Planentwurf, den der Gemeinderat vor Monatsfrist zurückgewiesen hatte, wären noch 90 Prozent der Fläche versiegelt gewesen. Die Außenmaße der Unterbauung wurden seither zwar nur minimal verändert, dafür aber vier Aussparungen vorgegeben, so dass an diesen Stellen auch tiefer wurzelnde Bäume gepflanzt werden können.

Ein Kommentar

  1. Soweit mir bekannt, hat die Gemeinde die Planungshoheit bei Baugebieten. Sie beinhaltet insbesondere das Recht der Gemeinde, in eigener Verantwortung die städtebauliche Entwicklung durch Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) zu ordnen. Dabei ist die Umgebungsbebauung zu berücksichtigen (§34 BauGB). Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

    Aus vorgenanntem Artikel von Herrn Bachhuber entnehme ich, dass „wegen des hohen Grundwasserstands in der Gegend erlaubt werden soll, dass die beiden Tiefgaragen bis zu 2,10 Meter über das Geländeniveau ragen dürfen“. Dadurch „entsteht zur Nachbarschaft und den bestehenden Straßen eine bis zu 2,10 Meter hohe Mauer“. Das hat es bisher in Oberschleißheim noch nie gegeben. Alle Bauherrn, Bauträger mussten eine kostenintensive Wanne bauen, um dem Grundwasserstand Rechnung zu tragen. Warum die beiden Bauträger „am Kreuzacker und am Schäferanger“ nicht?

    Dies widerspricht für meine Begriffe dem Grundgesetz „Gleiches Recht für alle“. Das Bayerische Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass es an der Planungsbefugnis der Gemeinde fehlt, wenn ein Bebauungsplan aus wirtschaftlichen Gründen für den Eigentümer erstellt wird. Dass diese 2,10 m hohe Mauer aus wirtschaftlichen Gründen entsteht, steht für mich außer Frage.

    Hoffentlich legt das Landratsamt ein Veto dagegen ein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Verkaufspreise der Wohnungen dadurch z.G. von Käufern verändern. Warum die Gemeinde den beiden Bauträgern derart entgegenkommen will, entzieht sich meiner Kenntnis. Die in der Vergangenheit in Artikeln wohl floskelhafte Erwähnung von „bezahlbaren Wohnraum“ kann es wohl nicht sein.

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