Konkur­renten Böck, Müller und Katz künftig im Team

02.04.2020 | Rathaus | 3 Kommentare

Zwei nicht gewählte Bürger­meis­ter­kan­di­daten dürften nun bei den Stell­ver­tre­ter­wahlen für den neuen Bürger­meister Markus Böck (CSU) zum Zuge kommen. Alles deutet darauf hin, dass bei der konsti­tu­ie­renden Sitzung des Gemein­de­rats CSU, SPD und FDP zusammen SPD-Bewerber Harald Müller zum Zweiten Bürger­meister wählen werden und FDP-Kandidat Casimir Katz zum Dritten Bürger­meister.

SPD und FDP haben in der Stich­wahl um das Bürger­meis­teramt den CSU-Kandi­daten Böck unter­stützt. Übli­cher­weise ist der Preis für diese Koope­ra­tion ein gemein­sames Votum bei weiteren anste­henden Perso­nalia. Vor sechs Jahren unter­stützte die CSU in der Stich­wahl um das Bürger­meis­teramt den FW-Kandi­daten Chris­tian Kuch­l­bauer – Zweite Bürger­meis­terin wurde anschlie­ßend Ange­lika Kühle­wein (CSU).

Die beiden Frak­tionen SPD und FDP scheinen sich als Kandi­daten auf Müller und Katz fest­ge­legt zu haben. Damit würden dieje­nigen, die man vorge­schlagen hatte, Bürger­meister zu werden, zumin­dest mit Stell­ver­tre­ter­rollen betraut.

Die Bedeu­tung von Zweitem und Drittem Bürger­meister kann dabei ohnehin je nach Personal und indi­vi­du­eller Situa­tion höchst unter­schied­lich ausfallen. Keines­falls bilden “die” Bürger­meister ein koope­ra­tives Gremium wie etwa ein Erster und Zweiter Vorsit­zenden in einem Vereins­vor­stand.

Der Zweite Bürger­meister ist ein reiner Stell­ver­treter im Verhin­de­rungs­fall. Ist der Bürger­meister anwe­send, exis­tiert kein „Zweiter Bürger­meister“, er ist dann „normaler“ Gemein­derat im Glied.

Gerade die jüngere Ober­schleiß­heimer Historie zeigt diese indi­vi­du­ellen Band­breiten des Amtes. Als beim Dienst­an­tritt der jungen Elisa­beth Ziegler (SPD) 1996 der Polit-Routi­nier Wolf-Diet­rich Großer (FDP) ihr Vize wurde, verstand der sich als Mentor und väter­li­cher Beschützer des Neulings; eine Rolle, die er mit großer Hingabe ausfüllte und die von der dank­baren Ziegler auch mit großem Einfluss und viel öffent­li­chen Auftritten für Großer hono­riert wurde.

Kühle­wein hingegen war in den sechs Jahren an der Seite von Kuch­l­bauer nicht viel mehr als Aushilfs­gra­tu­lantin bei Glück­wün­schen, die von der Gemeinde zu über­bringen waren. Persön­lich nicht unbe­dingt in herz­lichster Zunei­gung verbunden, gab es zwischen dem Bürger­meister und seiner Stell­ver­tre­terin erkennbar wenig Austausch.

Poli­tisch trat Kühle­wein in den sechs Jahren über­haupt nicht in Erschei­nung und die Chance, bei den diversen Unzu­läng­lich­keiten Kuch­l­bauers als starkes Korrektiv aufzu­treten, ließ sie schon sträf­lich unge­nutzt liegen.

Ob es in einer Gemeinde mit 12.000 Einwoh­nern und einem neuen und agilen Bürger­meister über­haupt einen Dritten Bürger­meister braucht, ist höchst strittig; diese Frage wird seit jeher ausschließ­lich danach entschieden, ob es zur Mehr­heits­be­schaf­fung notwendig ist.

Heuer brau­chen CSU und SPD mit zusammen 12 von 25 Stimmen im Gemein­derat die zwei Stimmen der FDP zu einer Mehr­heit, also braucht es auch einen Dritten Bürger­meister.

Thomas Neumann hat die Situa­tion mit der Perso­nal­kon­stel­la­tion und den Aufgaben der nächsten Monate schon mal skiz­ziert: “Hey, hey, Böckie und die starken Männer!” (zum Vergrö­ßeren ankli­cken)

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3 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Spirkl,

    die Stell­ver­tre­tenden Bürger­meister werden nicht “im Artikel zu Gemein­de­räten degra­diert”, sondern in der Baye­ri­schen Gemein­de­ord­nung.

    Sie werden in Ihrer Gemein­de­rats­tä­tig­keit noch nie erlebt haben, dass ein Zweiter oder Dritter Bürger­meister während einer Gemein­de­rats­sit­zung Sonder­rechte genossen hätte. Dann ist er ein Gemein­derat wie jeder andere auch. Ist der Bürger­meister abwe­send, über­nimmt der Stell­ver­treter die Sitzungs­lei­tung, genau dafür ist er da: als Vertreter.

    Dass sich der Bürger­meister und seine Stell­ver­treter “im Team abspre­chen” bezüg­lich Terminen, die wahr­zu­nehmen sind, ist doch (hoffent­lich) selbst­ver­ständ­lich. Meine Hinweise zielten darauf ab, dass “die drei Bürger­meister” kein kolle­giales Kollektiv wären wie etwa Erster, Zweiter und Dritter Vorsit­zender in einem Vereins­vor­stand oder Spiel­führer und Stell­ver­treter in einer Sport­mann­schaft.

    Der Bürger­meister ist ein Gemein­de­organ, er wird in einem eigen­stän­digen Wahlakt gewählt und er ist für sein Tun dem Wähler verant­wort­lich. Der Zweite Bürger­meister wird vom Gemein­derat gewählt, er vertritt nur den Bürger­meister, etwa bei Gratu­la­tions- oder Reprä­sen­ta­ti­ons­ter­minen oder bei Sitzungs­lei­tungen. Dem Wähler verant­wort­lich ist er nur als Gemein­derat, nicht für die Gemein­de­po­litik, die der Bürger­meister gestaltet.

    Dass ein Bürger­meister zu einem Stell­ver­treter, dem er vertraut und der loyal ist, einen engeren Kontakt haben wird als zu anderen Gemein­de­räten, ist nahe­lie­gend. Aber es gibt keinen Fall in der Ober­schleiß­heimer Geschichte, in dem für eine heraus­ra­gende oder fehler­hafte Aktion ein “Bürger­meis­ter­team” verant­wort­lich gewesen oder gemacht worden wäre. Einfach, weil es so etwas nicht gibt.

    Was hätten Herr Großer, Herr Elsner, Frau Kühle­wein im Rathaus entscheiden oder anordnen können, wenn Frau Ziegler, Herr Kuch­l­bauer anwe­send gewesen wären? Nichts!

    Hätten Herr Elsner und Frau Beck/Frau Kühle­wein und Herr Hirsch­feld bei einem internen Austausch Frau Ziegler/Herrn Kuch­l­bauer “über­stimmen” können? Keines­falls!

    Ist es denkbar, dass Herr Böck, in Bauan­ge­le­gen­heiten viel­leicht noch nicht so fit, diese Themen einem Dritten Bürger­meister Katz “über­läßt”? Völlig unvor­stellbar!

    Die in Mode gekomme Nume­rie­rung “der” Bürger­meister sugge­riert derar­tige Kollek­tiv­fan­ta­sien, was aber total verfehlt ist. Darauf wollte der Artikel hinweisen.

    Klaus Bach­huber

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  2. Ich weiß nicht, woher die Einschät­zung im Artikel kommt, dass ein Dritter Bürger­meister ausschließ­lich aufgrund der Mehr­heits­ver­hält­nisse notwendig oder über­flüssig sei. In den 18 Jahren, die ich mitt­ler­weile im Gemein­derat war, und auch zumin­dest in der letzten Amts­zeit davor, war das meiner Ansicht nach nicht so.

    1996 wurde Wolf-Diet­rich Großer als 2. Bürger­meister gewählt, SPD und FDP hatten jedoch nur 11 von 25 Stimmen. Wenn es wirk­lich eine Notwen­dig­keit für eine Mehr­heits­be­schaf­fung gegeben hätte, wäre es doch leicht gewesen, einen 3. Bürger­meister zu instal­lieren. 2002 war die Situa­tion ähnlich, 2005 bei der Wahl von Erich Elsner zum 2. Bürger­meister auch.

    2008 wurde Irene Beck 3. Bürger­meis­terin, da Elisa­beth Ziegler mehr Aufgaben auf weitere Bürger­meister verteilen wollte, als Erich Elsner als 2. Bürger­meister über­nehmen konnte. Es ging also nicht um die Mehr­heit, sondern um die Aufga­ben­ver­tei­lung in einem Team von Bürger­meis­tern, ganz im Gegen­satz zum Artikel, in dem die weiteren Bürger­meister bei Anwe­sen­heit des 1. Bürger­meis­ters zu Gemein­de­räten degra­diert werden. Dies kann der 1. Bürger­meister so hand­haben, es war zumin­dest unter Elisa­beth Ziegler nicht so.

    2014 wäre für eine Mehr­heit nach der Lesart des Arti­kels auch kein 3. Bürger­meister notwendig gewesen, da FW und CSU 13 von 25 Stimmen im Gemein­derat hatten. Inwie­weit hier eine Aufga­ben­ver­tei­lung zwischen den Bürger­meis­tern statt­ge­funden hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich gehe jedoch davon aus.

    Somit war zumin­dest seit 1996 die Frage, ob es einen 3. Bürger­meister gibt, nicht davon abhängig, wie die Mehr­heits­ver­hält­nisse sind. Es kann sein, dass es davor so gehand­habt wurde, wie im Artikel sugge­riert, wäre dann aber 30 Jahre her.

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  3. Ich habe mit großem Inter­esse die Ausfüh­rungen von Herrn Bach­huber i.S. künf­tige Bürger­meister gelesen. Dabei ist mir einiges aufge­fallen.

    Scheinbar werden im Gemein­derat künftig die CSU, SPD und FDP zusam­men­ar­beiten, wie auch so manche Leser­briefe vermuten lassen. Aber waren nicht auch in der Vergan­gen­heit die CSU, SPD und FDP die großen Verfechter der Bahn im Tunnel/Trog? Könnte das heißen, dass, nachdem im Mai die Jahres­frist für den Bürger­ent­scheid “Stra­ßen­un­ter­füh­rung” abläuft (Art 18 a Gemein­de­ord­nung), der mehr­heit­liche Gemein­de­rats­be­schluss für eine Bahn im Tunnel wieder gültig ist? Dies ist sicher auch im Sinn von Dr. Katz (FDP) als Vorsit­zenden der “BIT — Bahn im Tunnel e.V.”.

    Eine weitere Frage stellt sich mir: Warum soll Dr. Katz 3. Bürger­meister werden? Hat er nicht das schlech­teste Ergebnis aller Bürger­meis­ter­kan­di­daten (6,9 %) erreicht? Wäre nicht der Wähler­wille mehr umge­setzt worden, wenn Ingrid Lind­büchl (17 %) als 3. Bürger­meis­terin in Frage kommt? Wie im Artikel ausge­führt, “diese Frage wird seit jeher ausschließ­lich danach entschieden, ob es zur Mehr­heits­be­schaf­fung notwendig ist”, läßt bei mir den Gedanken aufkommen, dass Mehr­heits­be­schaf­fung wich­tiger ist als der Wähler­wille. Auch bei der Gemein­de­rats­wahl halten die Wähler die Grünen (22,7 %) für wesent­lich wich­tiger als die FDP (7,5 %). Der Wähler­wille ist hier klar und deut­lich sichtbar.

    Bei der Frage, ob jemand (z.B. Stefan Vohburger) von den Freien Wählern für den 2. oder 3. Bürger­meister in Frage kommt, mache ich ein großes Frage­zei­chen, da die Konfron­ta­tion mit Chris­tian Kuch­l­bauer und den Parteien im Gemein­derat sicher­lich, wie auch in ähli­chen Fällen in der Vergan­gen­heit, auch auf alle anderen FW-Gemein­de­räte über­tragen wird. Könnte es sein, dass das in die Nähe von Sippen­haft kommt?

    Dies alles sind Vermu­tungen und Gedanken, die sich aufgrund des Arti­kels ergeben haben. Über so manches weiteres Thema denke ich noch nach.

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