Antrag auf Landespflegegeld
Das Wichtigste zuerst: Wer schon einmal Landespflegegeld bekommen hat, braucht keinen weiteren Antrag zu stellen. Das Geld wird dann automatisch jedes Jahr ausgezahlt.
Für alle anderen gilt: Das bayerische Landespflegegeld bekommen
- pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 und höher,
- mit Hauptwohnsitz in Bayern,
auf Antrag.
Das Landespflegegeld bekommt man auch, wenn man in einem Pflegeheim lebt. Es beträgt 1.000 Euro im Jahr. Der Antrag ist an das Landesamt für Pflege, Postfach 1365, 92203 Amberg zu stellen.
Fragen beantwortet gerne der Pflegestützpunkt des Landkreises München unter Telefon: 089 / 6221–4399 und per E‑Mail an: pflegestuetzpunkt@lra‑m.bayern.de.
Tobias Kleinert, Landratsamt München Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Nachtrag aus der Redaktion: Wer schon mal die Formalitäten und Anträge für einen Pflegefall in der Familie regeln musste, weiß, was Bürokratie ist. Aber der Antrag auf Landespflegegeld geht so unbürokratisch, dass man es kaum glauben kann. Danke dafür! Andrea Wörle
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