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Gut Hoch­mut­ting — vom Baudenkmal zur gewerb­li­chen Nutzung?

29.07.2024 | Parteien | 2 Kommentare

Land­ratsamt will ille­gale gewerb­liche Nutzung nach­träg­lich geneh­migen

Bereits im Juni 2021 wurde das Bauamt der Gemeinde Ober­schleiß­heim darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich im Gut Hoch­mut­ting zwei Gewer­be­be­triebe ange­sie­delt haben. Es setzte sich unver­züg­lich mit der Bauauf­sicht im Land­ratsamt München in Verbin­dung, um eine recht­liche Klärung des Sach­ver­haltes zu errei­chen.

Bei einer Orts­ein­sicht Ende 2021 stellte die Bauauf­sicht fest, dass es sich bei dem gesamten Gebäude um ein Baudenkmal handelt. Der nord­öst­liche Eckbe­reich, eigent­lich eine land­wirt­schaft­liche Halle, werde von einer Schrei­nerei und von einer weiteren Firma als Palet­ten­lager gewerb­lich genutzt. Letz­teres ist mit erheb­li­chem Schwer­last­ver­kehr verbunden.

Die Bauauf­sicht konsta­tierte damals unmiss­ver­ständ­lich: „Eine bauauf­sicht­liche Geneh­mi­gung zur Nutzung dieses Gebäu­de­traktes zu gewerb­li­chen Zwecken liegt dem Land­ratsamt München nicht vor, weshalb die Nutzung inso­fern als formell-rechts­widrig zu bezeichnen ist. Bereits die formelle Ille­ga­lität würde eine Nutzungs­un­ter­sa­gung recht­fer­tigen.” Weitere Bedenken bestanden, weil das Gut Hoch­mut­ting im Außen­be­reich liegt, also nicht im Bereich eines rechts­gül­tigen Bebau­ungs­planes oder inner­halb eines im Zusam­men­hang bebauten Orts­teils.

Die Bauauf­sicht führte daraufhin eine „Anhö­rung zur Nutzungs­un­ter­sa­gung“ durch, mit der dem Eigen­tümer des Gutes noch Gele­gen­heit gegeben wurde, sich zu der vorlie­genden Ange­le­gen­heit zu äußern. Weiter erfolgte der Hinweis, dass er die Zuläs­sig­keit des Bauvor­ha­bens mit der Einrei­chung eines Bauan­trages über­prüfen lassen könne.

Im Januar 2023 lehnte der Bau- und Werk­aus­schuss der Gemeinde den einge­reichten Bauplan bei Stim­men­gleich­heit ab. Bürger­meister Markus Böck, CSU und FW waren der Meinung, dass man derart massive Rechts­ver­stöße einfach hinnehmen könne, und stimmten für die Beschluss­vor­lage. Danach war vom Land­ratsamt einein­halb Jahre nichts zu hören.

Im Juli 2024 wendete sich dann nicht mehr die Bauauf­sicht, sondern jetzt der Leiter der Abtei­lung „Bauge­neh­mi­gung“ an unserer Gemeinde. Bei ihm war der Bauan­trag angeb­lich „hängen­ge­blieben“. Nun kündigte er an, dass er einen Anspruch auf Geneh­mi­gung des Bauan­trages sehe und daher beab­sich­tige, die Gemeinde „zum Ersetzen des Einver­neh­mens anzu­hören“.

Der Beschluss des Bau- und Werk­aus­schusses unserer Gemeinde soll also aufge­hoben werden. Das von der Bauauf­sicht betrie­bene Verfahren zur Nutzungs­un­ter­sa­gung passt ganz und gar nicht zu dem jetzt geplanten Vorgehen. Nach über drei Jahren ille­galer gewerb­li­cher Nutzung soll der Bauwerber mit einer Lega­li­sie­rung dafür belohnt werden, dass er unsere Rechts­ord­nung zum eigenen Vorteil miss­achtet hat.

Und die Folgen? Der vom Palet­ten­lager ausge­hende Schwer­last­ver­kehr würde aus der Münchner Allee auf Dauer eine Gewer­be­straße ohne Geh- und Radwege machen. Das ist genau das Gegen­teil dessen, was wir mit unserem neuen Fahr­rad­kon­zept errei­chen wollen.

Dieses sieht vor, die Verbin­dung über die Münchner Allee, vorbei am Friedhof Hoch­mut­ting nach Neuher­berg und München, zur Haupt­route für den Fahr­rad­ver­kehr auszu­bauen und damit aufzu­werten. Auf die Auszeich­nung „Fahr­rad­freund­liche Kommune“, mit der sich unsere Gemeinde so gerne schmückt, müsste man ehrli­cher­weise verzichten, wenn das Land­ratsamt eine gewerb­liche Nutzung mit Schwer­last­ver­kehr zulässt und so unsere Planungen durch­kreuzt.

Die Geneh­mi­gung von Gewer­be­be­trieben in Hoch­mut­ting würde einen weiteren Präze­denz­fall für die Zuläs­sig­keit privater gewerb­li­cher Nutzungen im Land­schafts­schutz- und Naherho­lungs­ge­biet auf dem Flug­ha­fen­ge­lände schaffen. Weitere Versuche, Gewerbe anzu­sie­deln, wären zu erwarten.

Das hier vom Land­ratsamt beab­sich­tigte Vorgehen würde die bei einer wach­senden Zahl unserer Bürge­rinnen und Bürgern ohnehin schon vorhan­denen Zweifel an der Funk­ti­ons­fä­hig­keit unseres Rechts­staats weiter nähren. Wenn selbst gröbste Verstöße gegen einschrän­kende baurecht­liche Vorschriften nicht konse­quent abge­stellt, sondern mit einer nach­träg­li­chen Lega­li­sie­rung belohnt werden, ist das vielen Menschen nicht mehr zu vermit­teln. Landrat Göbel steht hier in der poli­ti­schen Verant­wor­tung.

Erich Elsner, Gemein­derat SPD Ober­schleiss­heim mit Frak­tion

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2 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Elsner,

    den von ihnen verfassten und scheinbar von ihrer ganzen Frak­tion getra­genen Artikel, kann man so nicht stehen lassen.

    Richtig ist, dass die gewerb­liche Nutzung wie von ihnen beschrieben nicht ange­zeigt war und auf unseren Hinweis ein bauauf­sicht­li­ches Verfahren beim LRA einge­leitet wurde.
    Dass dieses Verfahren nun so lange dauerte ist bedau­er­lich aber für uns nicht zu ändern. Nun erreichte uns gemäß der BayBO eine Anhö­rung des LRA, in der klar und deut­lich sämt­liche Rechts­vor­schriften darge­legt werden, dass der Bauan­trag des Bauwer­bers geneh­mi­gungs­fähig sei.

    Im Übrigen stellte dies auch schon unsere Verwal­tung im Januar 2023 fest, weshalb rich­ti­ger­weise ein posi­tiver Beschluss­vor­schlag formu­liert wurde und das gemeind­liche Einver­nehmen erteilt werden sollte. Die Frak­tionen der CSU und FW sowie meine Wenig­keit haben schon damals erkannt, dass eine Ableh­nung dieses Antrags planungs­recht­lich rechts­widrig wäre und sind deshalb dem Vorschlag der Verwal­tung gefolgt.

    Dieses Abstim­mungs­er­gebnis jetzt als Legi­ti­mie­rungs­ver­such rechts­wid­riger Sach­ver­halte darzu­stellen, ist falsch.

    Da die Anhö­rung erneut im Gremium behan­delt werden muss, wird die Beschluss­vor­lage (planungs­recht­lich korrekt) erneut positiv formu­liert sein. Sollte dieser Beschluss wieder mehr­heit­lich abge­lehnt und das gemeind­liche Einver­nehmen nicht erteilt werden, so wird das LRA unseren Beschluss ersetzen und die Geneh­mi­gung ausspre­chen.
    Denn, der Bauherr hat gemäß dem BauGB einen recht­li­chen Anspruch auf Ertei­lung einer Bauge­neh­mi­gung.

    Die wach­sende Zahl an Zweif­lern zur Funk­ti­ons­tüch­tig­keit unseres Rechts­staates anzu­führen, empfinde ich durchaus als frag­würdig. Ein rechts­kon­former und vom LRA über­prüfter Vorgang ist meines Erach­tens genau der Beweis dafür, dass unser Rechts­staat hervor­ra­gend funk­tio­niert und wir uns als Gremium eben­falls an die geltenden Rechts­vor­schriften halten sollten. Auch wenn das verein­zelt nicht gefällt.

    Die wach­sende Zahl an Zweif­lern zu unserem Rechts­staat wird m.E. an anderer Stelle produ­ziert. Aber sicher nicht hier in Ober­schleiß­heim.

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  2. Die FW Ober­schleiß­heim haben dem Bauan­trag nicht zuge­stimmt um Rechts­ver­stöße zu lega­li­sieren, sondern da wir der Meinung sind, dass im Gut Hoch­mut­ting durchaus Gewer­be­be­triebe ange­sie­delt werden können. In der Gemein­de­kasse knirscht es an allen Ecken, alle Frak­tionen wollen weiteres Gewerbe an den Ort binden, aber wenn sich Gewerbe ansie­deln will, dann ist die Mehr­heit wieder dagegen (siehe auch abge­lehnte LKW- und Bus-Wasser­stoff­tank­stelle an der B471 Rich­tung Dachau, SPD, FDP und sogar die Grünen haben gegen die Zukunfts­tech­no­logie gestimmt). So auch bei einem mögli­chen Krema­to­rium mit Ausseg­nungs­halle und Cafe an unserem Friedhof, nach der Vorstel­lung des Inves­tors im Gemein­derat und der damals sofort nega­tiven Haltung der SPD hat sich der Investor nie mehr blicken lassen und sein Projekt wo anders umge­setzt. Unsere Ausseg­nungs­halle müsste drin­gend komplett saniert werden, viel­leicht hätte dieses neue Gebäude unseren Friedhof durchaus aufge­wertet.
    Fuß‑, Rad- PKW- und LKW-Verkehr in Hoch­mut­ting gehören dann gere­gelt, das ist aber durchaus machbar!

    Stefan Vohburger
    Frak­ti­ons­spre­cher Freie Wähler Ober­schleiß­heim

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