Drei Bürger­meister – Braucht’s das?

06.03.2026 | Kommunalwahl 2026, Parteien | 1 Kommentar

Ein Kommentar von 3. Bürger­meister Dr.-Ing. Casimir Katz

Die Gemeinde muss sparen, warum hat sie dann drei Bürger­meister?

Diese Frage taucht immer wieder mal auf und am Ende einer Legis­la­tur­pe­riode erlaube ich mir einen Rück­blick.

Vertreter braucht man, wenn es Arbeiten gibt, welche die haupt­amt­li­chen Amts­träger nicht allein schaffen oder fach­liche Zuar­beit erfor­der­lich ist und nicht, um als Ehrenamt eine Grup­pie­rung wohl­ge­sonnen zu stimmen oder Verwandte zu beschäf­tigen. Die Grund­lagen sind in der Bayri­schen Gemein­de­ord­nung gelegt.

In Art. 35 steht: „Der Gemein­derat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahl­zeit einen oder zwei weitere Bürger­meister.“ Der zweite ist also Pflicht, der dritte optional. Die Besol­dung ist als Ehrenamt nur ein kleiner Bruch­teil des Gehalts des ersten Bürger­meis­ters. Über deren Aufga­ben­stehen dann im §23 der Geschäfts­ord­nung bzw. im Art 39 zwei wesent­liche Sätze:

  • Die weiteren Bürger­meister vertreten den ersten Bürger­meister im Fall seiner Verhin­de­rung in ihrer Reihen­folge.
  • Der erste Bürger­meister kann im Rahmen der Geschäfts­ver­tei­lung (Art. 46 GO) einzelne seiner Befug­nisse den weiteren Bürger­meis­tern, nach deren Anhö­rung auch einem Gemein­de­rats­mit­glied und in Ange­le­gen­heiten der laufenden Verwal­tung einem Gemein­de­be­diens­teten über­tragen.

Stell­ver­treter sollen den Bürger­meister vertreten und nicht das Gegen­teil von dem tun, was der Amts­in­haber tun würde. Dazu ist es erfor­der­lich, dass die weiteren Bürger­meister in die Geschäfts­füh­rung einge­bunden sind, was mit wöchent­li­chen Jour-Fix-Terminen undstän­digen Konsul­ta­tionen auch so abläuft. Unter­schied­liche Sicht­weisen führen in der Regel­dazu, dass bessere Entschei­dungen getroffen werden. Ein Jurist und ein Bauin­ge­nieur waren da ideale Partner.

Inter­es­santer ist aber die Über­tra­gung einzelner Befug­nisse. Die weiteren Bürger­meister werden in fast allen Beschlüssen des Gemein­de­rats auch als Vertreter insbe­son­dere bei nota­ri­ellen Verträgen genannt. Auch das habe ich schon gemacht. Im Rück­blick sind mir im wesent­li­chen Aufgaben in Erin­ne­rung, bei denen ich Infor­ma­tionen bzw. Entschei­dungs­grund­lagen erar­beitet habe.

  • Als Radver­kehrs­be­auf­tragter wurde meine Posi­tion mit dem Zusatz­titel des drit­ten­Bür­ger­meis­ters gegen­über anderen Kommunen und höheren Verwal­tungs­stellen deut­lich gestärkt. Mit entspre­chenden Förde­rungen konnten die Radwege in der Sonnen­straße ertüch­tigt werden. Die Beschil­de­rung der Radwege wurde mit dem Land­ratsamt in einem mehr­jäh­rigen Prozess opti­miert. Außerdem ist es mir gelungen, über den Radver­kehr Tempo 30 in der Mitten­heimer-Straße einzu­führen.
  • Beim Projekt Mitten­heim habe ich das Mobi­li­täts­kon­zept mitge­staltet. Die Stell­platz­sat­zung hatte ich ja ursprüng­lich initi­iert und die Über­ar­bei­tung 2025 redi­giert. Als Vorbe­rei­tung hatte ich eine statis­ti­sche Auswer­tung der Zulas­sungs­zahlen pro Haus­halt nach Straßen erar­beitet.
  • Bei der Erneue­rung der Heizungs­an­lage der Anlagen in der Otto-Hupp-Straße habe ich die Entschei­dungs­grund­lagen erar­beitet und die Planung seitens der Gemein­de­be­treut.
  • Im Lenkungs­kreis Energie betreue ich die kommu­nale Wärme­pla­nung und habe mich um die Förder­mittel geküm­mert.
  • Bei fast allen Verga­be­ver­fahren für Planungen habe ich mitge­wirkt und wesent­liche Impulse setzen können (u.a. Kinder­haus, ISEK, Wärme­pla­nung aber auch beim­Bahn­hofs­vor­platz).
  • Beim Projekt Frau­en­feld war ich mit dem Bauamt zusammen wesent­lich daran betei­ligt, das Bauvor­haben von Schre­cken ohne Ende zu einem Ende mit Schre­cken zu führen. Beim Projekt Kinder­haus finden übri­gens wöchent­liche Jour-Fixe Termi­ne­statt, bei denen ich dabei bin.
  • Beim Projekt Höhen­frei­ma­chung des Bahn­über­gangs bin ich eben­falls aktiv an der Betreuung des Projekts betei­ligt und habe auch dort Impulse setzen können.
  • Während der Pandemie habe ich mich intensiv mit der Lüftungs­frage beschäf­tigt und eine über­zo­gene Inves­ti­tion in Lüftungs­ge­räte abge­wendet. Dabei ist es mir sogar gelungen, einen Passus zu den Lüftungs­in­ter­vallen in die Vorgaben des Baye­ri­schen­Kul­tus­mi­nis­te­riums einzu­bringen.

Als dritter Bürger­meister würde ich meine Arbeit der letzten sechs Jahre so zusam­men­fassen: Wesent­liche Beiträge für die Gemeinde und die Verwal­tung ohne großen­Wirbel für einen Bruch­teil des Mindest­lohns. Ist das Politik? Wenn man Grund­sätze und Fakten vor Ideo­logie und Popu­lismus setzt: Ja!

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1 Kommentar

  1. „Tue Gutes und rede darüber“, das muss ein Poli­tiker können.
    Ich stimme, wie meis­tens, unserem 3. Bürger­meister zu.

    Aber, lieber Kasimir: „Arbeit unter Mindest­lohn muss man sich auch leisten können!“ Und die Funk­tion der „weiteren Bürger­meister“ habe ich nicht als Mitar­beiter oder „Ausputzer“ verstanden.

    Kasimir Katz hat in den vergan­genen Jahren, gezwun­ge­ner­maßen, viel für die Gemeinde gear­beitet. Ich habe deshalb Kasimir Katz in unserer Podi­ums­dis­kus­sion auch als Ersten Bürger­meister empfohlen. Das hat manche, vor allem meine eigenen Anhänger, verwirrt. Ich fand das lustig, aber auch Humor muss man sich leisten können!

    Das zeigt auch der neueste Aufreger, wer nun der „schönste Kandidat“ ist. (Ich bin bei diesem gemeind­li­chen Schön­heits-Contest jeden­falls unstreitig raus!)

    Zum Geld: Der 2. Bürger­meister kostet die Gemeinde ca. 15.000 € p. a. an Aufwands­ent­schä­di­gung. Ich war als 2. Bürger­meister auch der Daten­schutz­be­auf­tragte. Die Gemeinde wird in Zukunft wieder einen bDSB (und drin­gend auch einen IT-Sicher­heits­be­auf­tragten) brau­chen. Der gesetz­lich vorge­schrie­bene Daten­schutz­be­auf­tragte allein ist extern nicht unter 60.000 € p. a. zu bekommen!

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