Von Gemeinderat Dr. Casimir Katz
Ja, so eine Idee ist immer charmant: Wenn man nicht genug Geld hat, sich dieses von anderen übergeordneten Stellen zu besorgen. Aber das funktioniert nur in einer Solidargemeinschaft zum Beispiel über Schlüsselzuweisungen oder dem Länderfinanzausgleich. Und immer gibt es da Regeln, die für alle gelten. Gleichheit vor dem Gesetz gilt für alle, bedeutet aber nicht, dass alles gleich behandelt wird.
Im § 62 der Bayrischen Gemeindeordnung steht: Sie (die Gemeinde) hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen soweit vertretbar und geboten aus besonderen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen, im übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.
Die Steuern, die die Gemeinde selbst festlegen kann, sind Gewerbesteuer, Grundsteuer und Hundesteuer. Das aktuelle Problem ist, dass die öffentlichen Einrichtungen von der Grundsteuer befreit sind. Dazu müsste ein Bundesgesetz geändert werden, was die öffentlichen Haushalte zusätzlich belasten würde. Wie aussichtsreich eine Klage vor einem Bundesgericht ist, kann man nicht abschätzen. Aufwändig ist es in jedem Falle.
Statt zu warten, dass sich ein Goldregen von oben einstellt, sollte man also vor der eigenen Türe kehren. Die Umlage aus der Einkommenssteuer ist begrenzt und erzeugt mit Betreuungseinrichtungen und Schulen auch beachtliche Folgekosten. Daher wird man sich trotz ihrer Schwankungen auf die Gewerbesteuer konzentrieren müssen.
Oberschleißheim ohne ausreichende eigene Flächen hat vor Jahren eine Zielvereinbarung mit dem Freistaat getroffen, welche eine Entwicklung eines Gewerbegebiets auf Flächen des Freistaats vorsieht. Die Umsetzung läuft inzwischen. Das hatte ich im Gemeinderat ausdrücklich erwähnt. Dieses Projekt zu unterstützen und bestmöglich umzusetzen ist die einfachere Lösung.
0 Kommentare