Leser­mail zum Artikel „Oh Salomon, was sagst Du nun?“

„Oh Salomon, was sagst Du nun?“

Der Gleich­be­hand­lungs­grung­satz ist recht einfac h, er lautet: Gleiche Sach­ver­halte sind gleich, und ungleiche Sach­ver­halte sind ihrer Verschie­den­heit entspre­chend ungleich zu behan­deln.

Aller­dings gilt im deut­schen Recht auch der Grund­satz: Man hat keinen Anspruch auf Gleich­be­hand­lung im Unrecht.

(z.B.: Wird jemand von der Polizei aus einer Kolonnne heraus­ge­wunken, weil er zu schnell gefahren ist, kann er sich nicht darauf berufen, dass die anderen auch zu schnell unter­wegs waren und ohne Strafe davon­kommen.)

Harald Dietl

Beitrag teilen:

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert