Leser­mail zum Artikel “Gut Hoch­mut­ting — vom Baudenkmal zur gewerb­li­chen Nutzung?”

Dieser Beitrag bezieht sich auf den Artikel "Gut Hochmutting - vom Baudenkmal zur gewerblichen Nutzung?".

Von Justus Jungner

Lieber Leser­briefler und auch lieber Landrat,
ja, das klingt doch super­ver­nünftig. Und deshalb kann jetzt jeder selbst tätig werden: Ihre Autos stehen sicher lange Stunden unge­nutzt herum, ich leih mir die dann sinn­vol­ler­weise aus, Und Ihren Garten machen wir zu öffent­li­chen Naherho­lungs­ge­bieten, Sie werden ja nicht so klein­bür­ger­lich sein, sich daran zu stören. Oder doch? Wirk­lich erbau­lich, wie jetzt jeder selbst entscheidet, welche Rege­lungen einzu­halten und welche verzichtbar sind. Und wenn das Land­ratsamt das im Nach­hinein nicht sank­tio­niert, sondern belohnt, muss man sich nicht wundern, wenn eine sympto­ma­tisch wach­sende Zahl von Schlau­ber­gern die Grenzen des Mach­baren ausweitet. Jeder sein eigener Frei­heits-Höcke und Personal Reichs­bürger, und ein Gewerbe ist doch eine schöne Sache. Sorry, nein: Minimum ist eine Geld­buße für die Ordnungs­wid­rig­keit. Das Versäumnis einer regel­kon­formen – und in der Causa Hoch­mut­ting dann sicher negativ beschie­denen – Bean­tra­gung zeugt nämlich von Unrechts­be­wusst­sein.
Wir tun wohl gut daran, über­bor­dende Büro­kratie zu entschla­cken – dann bitte aber, indem wir zugrun­de­lie­gende Gesetze ganz altmo­disch ändern, nicht brechen.

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