Wie recht hatte ich doch mit meiner Forderung bei der Bürgerbeteiligung der Bebauungspläne Nr. 78 + 80 ( Moosweg, St. Margarethenstr.), eine Zaunanlage als Abgrenzung der Bauräume zu meinen Hühnern und Gänsen wegen freilaufender Hunde zu verlangen.
Die Mehrheit des Gemeinderates lehnte es aber ab, eine Zaunanlage entlang meiner Grundstücksgrenze zu Lasten der Bauträger als Auflage festzusetzen, zudem sollte der Zaun nur 1 m hoch sein und unten 10 cm offen. Das Leiden der Tiere, wie im Bericht erwähnt, fällt unter den Begriff “ Tiere sind ja nur eine Sache“. Mir fehlen die Worte, dies zu verstehen.
Hans Negele, Gemeinderat FW
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