Leser­mail zum Artikel: “Drei Bürger­meister – Braucht’s das?”

Dieser Beitrag bezieht sich auf den Artikel "Drei Bürgermeister – Braucht’s das?".

Von Günter Braun

Die Frage, ob es wirk­lich einen dritten Bürger­meister braucht ist nicht einfach zu beant­worten. Fakt ist, der Job des Bürger­meis­ters ist 24/7, er ist also an sieben Tagen in der Woche 24 Stunden im Dienst. Gut, rechnen wir noch ein paar Stunden für Schlafen und andere persön­liche Dinge weg, sind es immer noch 14 bis 16 Stunden am Tag. Hier ist es dann sicher­lich sinn­voll, wenn ein zweiter oder dritter Bürger­meister ihm die eine oder andere Aufgabe abnehmen kann, insbe­son­dere wenn es um eher reprä­sen­ta­tive Funk­tionen geht. Auch wenn wich­tige Termine zeit­gleich statt­finden, ist die Vertre­tung besser als Abwe­sen­heit mangels Vertre­tung.

Wichtig ist jedoch, dass es weder beim zweiten, noch beim dritten Bürger­meister einen Inter­es­sen­kon­flikt mit anderen Funk­tionen gibt.

Die Aussage „Als Radver­kehrs­be­auf­tragter wurde meine Posi­tion mit dem Zusatz­titel des dritten Bürger­meis­ters gegen­über anderen Kommunen und höheren Verwal­tungs­stellen deut­lich gestärkt.“ ist ein Muster­bei­spiels dafür, wie es nicht sein darf. Ämter­häu­fung und deren Vermi­schung mit der Funk­tion eines zweiten oder dritten Bürger­meis­ters dürfen zukünftig nicht wieder vorkommen. Es ist also strickt darauf zu achten, dass es zu keinen Inter­es­sen­kon­flikten kommt. Ggf. müssen die Kandi­daten für die weiteren Bürger­meis­ter­posten bei mögli­chen Inter­es­sen­kon­flikten andere Funk­tionen und Ämter aufgeben.

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