Durch Sperrung der betroffenen Leitung im Lauf des Tages behoben
In Oberschleißheim kam am späten Vormittag des 26. August 2025 kaum noch Wasser auf dem Hahn. Wahrscheinlich haben alle zuerst mal im eigenen Haushalt nach der Ursache gesucht, aber es stellte sich rasch heraus, dass mehr oder weniger das gesamte Gemeindegebiet betroffen war.
Auf dem bisher rein landwirtschaftlich bewirtschafteten Gelände, das nördlich vom Berglwald an die S‑Bahn angrenzt, wird gerade eine Freiflächenphotovoltaik-Anlage, ein Solarpark, gebaut. Die Anlage ist “verfahrensfrei”.
Verfahrensfrei, das heißt: Sofern eine Einigung zwischen Betreiber und Grundstückseigentümer besteht und sofern die Anlage nicht in Wohngebieten liegt, ist keine Baugenehmigung von seiten der Gemeinde notwendig. Andere rechtliche Vorschriften (Landschaftsschutz, Denkmalschutz usw.) sind davon nicht betroffen und müssen eingehalten werden.
In Bayern gilt diese Regelung seit Ende 2024 für PV-Anlagen an Autobahnen und Schienenstrecken (bis zu 200 m). Sie ist Bestandteil einer “Entbürokratisierungsinitiative” der bayerischen Staatsregierung und soll dem weiteren Ausbau von PV dienen, wo “wir in Bayern Spitzenreiter sind” (Hubert Aiwanger).
Offenbar wurde beim Bau der PV-Anlage eine Wasserleitung angebohrt. Durch die Sperrung der Leitung konnten die Mitarbeiter des Wasserwerks Oberschleißheim zumindest dafür sorgen, dass wieder genügend Wasser aus der Leitung kam.
Andrea Wörle




0 Kommentare